Kurzfristige Beschäftigung
Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?
Eine kurzfristige Beschäftigung beschreibt ein Arbeitsverhältnis, das nicht hauptberuflich ist und auf maximal drei komplette Monate oder alternativ 70 Arbeitstage im Kalenderjahr beschränkt ist. Diese Arbeitsverhältnis gehört zu den geringfügig entlohnten Beschäftigungen.
Welche Voraussetzungen gibt es ?
- Keine hauptberufliche Ausübung der Tätigkeit.
- Keine geplanten, wiederholten Einsätze beim gleichen Arbeitgeber.
- Die Maximaldauer muss beachtet und darf nicht überschritten werden.
- Beschäftigungen über den Jahreswechsel hinweg dürfen nicht auf beide Jahre verteilt werden.
Wer kann einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen?
Einer kurzfristigen Beschäftigung darf nur dann nachgegangen werden, wenn die Person nicht ihren hauptsächlichen Lebensunterhalt damit verdient. Die nachfolgenden Personengruppen dürfen dabei derartige Beschäftigungverhältnisse eingehen:
- Arbeitnehmer in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis
- Schüler
- Studenten
- Personen zwischen Schulabschluss und Studienbeginn
- Bundesfreiwilligendienstleistende
- Personen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr
- Personen im freiwilligen Wehrdienst
- Zivildienstleistende
- Beziehende von Vorruhestandsgeld
- Selbstständige
- Rentner
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