hr software kiwiHR Deutsch

Vertragsbedingungen für die Nutzung der Software kiwiHR

Oktober 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie als PDF herunterladen, indem Sie hier klicken.

Zuletzt geändert: 6. Oktober 2023

Dieses Dokument enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“), zu denen Tellent Zugriff auf (a) (eine) Lösung(en) für das Personalmanagement, das Performancemanagement und/oder die Rekrutierung für den Abonnenten bietet und damit verbundene Dienstleistungen erbringt.

0. Definitionen

Die Definitionen in diesen Bedingungen können überall in dem Vertrag verwendet werden. Hat ein Dokument eine eigene Definition, so gilt diese Definition in Bezug auf dieses Dokument. Wenn das Wort „einschließlich" in diesem Vertrag verwendet wird, ist es als „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“ zu verstehen. Definitionen für Begriffe gelten sowohl für die Einzahl als auch für die Mehrzahl der Begriffe. Die Überschriften der Artikel und der Unterartikel in dem Vertrag haben keinen Einfluss auf die Auslegung des Vertrages.

„Zugriffsrechte“: Alle personalisierten Zugriffsrechte für die SaaS, die dem Abonnenten von Tellent, irgendjemandem vom Abonnenten, irgendjemandem von einem Endnutzer oder irgendjemandem im Namen des Abonnenten gewährt wurden;
„Verbundenes Unternehmen“: In Bezug auf eine Partei, ein Unternehmen, das diese Partei kontrolliert, von dieser Partei kontrolliert wird oder mit dieser Partei unter gemeinsamer Kontrolle steht (wobei „Kontrolle“ das direkte oder indirekte Eigentum von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der Eigentums- oder Stimmrechte bedeutet);
„Vertrag“: Jede Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen für den Abonnenten, wie z. B. der Vertrag, die bei der Erstellung eines Abonnements geschlossen wurde;
„Artikel“: Jeder Artikel, einschließlich seiner Unterartikel;
„Werktag“: Montag bis Freitag, außer Weihnachten und Neujahr;
„Unternehmenskonto“: Hat die in den produktspezifischen Bedingungen festgelegte Bedeutung;

„Verbraucherpreisindex“: EU-Verbraucherpreisindex;
„Kunde“: Abonnent;
„Dokument“: Sämtliche Teile des Vertrages, die als ein einziges Dokument angesehen werden können, wie die Bedingungen oder eine Dienstleistungsvereinbarung;
„Dokumentation“: die Benutzerhandbücher, Administrationsleitfäden, Produktspezifikationen und Integrationsspezifikationen, die Tellent dem Abonnenten in Bezug auf die SaaS und/oder eine Funktionalität zur Verfügung stellt;
„Endnutzer“: Sämtliche Personen mit Zugriffsrechten;

„EU-Verbraucherpreisindex“: Der europäische Verbraucherpreisindex für alle von Eurostat veröffentlichten Positionen (EICP);
„Funktionalität“: Eine Funktion oder Möglichkeit der SaaS, die in dem Vertrag oder in der Dokumentation beschrieben ist, unabhängig davon, ob sie in Unterfunktionen und/oder Untermöglichkeiten weiter unterteilt ist oder nicht;

„Javelo SaaS“: Die SaaS für das Performancemanagement, das unter dem Markennamen „Javelo“ vermarktet wird;

„KiwiHR SaaS“: Die Software-as-a-Service für die Personalverwaltung, die unter dem Markennamen „kiwiHR“ vermarktet wird;

„Maximale Mitarbeiteranzahl“: Die maximale Mitarbeiteranzahl, die das Abonnement des Abonnenten für die SaaS zulässt;
„Mitteilung der Nichtverlängerung“: Die Mitteilung einer Partei in Bezug auf ein Abonnement, das sie nicht für den Abonnementzeitraum wünscht, in dem die Mitteilung erfolgt, und an das sich ein neuer Abonnementzeitraum anschließt;
„Nicht-Webangebote“: Angebote, die keine Webangebote sind (z. B. Angebote per E-Mail);

„Mitarbeiteranzahl des Abonnenten“: Die Anzahl der Mitarbeiter der Organisation, für die der Abonnent die SaaS nutzt;
„Partei“: Abonnent oder Tellent;

„Recruitee SaaS“: Die Software-as-a-Service zur Rekrutierung und/oder Talentgewinnung, die unter dem Markennamen „Recruitee" vertrieben wird;
„SaaS": Die Recruitee SaaS, kiwiHR SaaS, Javelo SaaS und/oder andere Software-as-a-Service, die dem Abonnenten gemäß diesen Bedingungen bereitgestellt werden;
„Dienstleistung“: Jede von Tellent im Rahmen des Vertrags erbrachte Dienstleistung;
„Website“: kiwihr.com (und ihre Subdomainen) und/oder recruitee.com (und ihre Subdomainen) und/oder javelo.io (und ihre Subdomainen);
„Abonnement“: Ein Probeabonnement oder ein kostenpflichtiges Abonnement für die SaaS, einschließlich der ergänzenden abonnementbasierten Dienstleistungen;
„Abonnementänderungen“: Herab- oder Heraufstufungen bzw. Änderungen eines Abonnements, denen der Abonnent zugestimmt hat;
„Abonnementzeitraum“: Ein Zeitraum, für den das Abonnement abgeschlossen wurde und dem ein anderer solcher Zeitraum vorausgehen oder folgen kann;
„Abonnent“: Die natürliche oder juristische Person, für die das Unternehmenskonto eingerichtet wird und die den Vertrag schließt, oder der Nachfolger/Abtretungsempfänger einer solchen juristischen Person;
„Abonnent-Inhalt“: Hat die in den produktspezifischen Bedingungen festgelegte Bedeutung;
„Abonnentdaten“: Sämtliche Daten, die von Tellent im Namen des Abonnenten im Rahmen der SaaS gespeichert werden, mit Ausnahme von Sicherungskopien;
„Unterstützung“: Die Bereitstellung von Unterstützung und Beratung im Hinblick auf die Nutzung der Funktionalität;

„Syntec Index“: Syntec Index, wie vom Syntec-Verband („Fédération Syntec“) veröffentlicht;

„Tellent“: YooniQ solutions GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit der Firmennummer HRB München 176187;

Tellent-Inhalt“: Alle von Tellent über ihre Dienstleistungen und Website zur Verfügung gestellten Inhalte;
„Drittdienstleister“: Dritte, die von Tellent zur Erbringung, Unterstützung oder Ermöglichung der Dienstleistungen eingesetzt werden;

„US-Verbraucherpreisindex“: Verbraucherpreisindex für alle städtischen Verbraucher, Durchschnitt der Städte in den USA, sämtliche Artikel, wie vom Amt für Arbeitsstatistik (Bureau of Labor Statistics) der USA veröffentlicht;
„Webangebote“: Sämtliche über die Website oder über die SaaS erstellten Angebote, die nicht als „Sonder-“ oder „benutzerdefiniert“ bezeichnet oder mit ähnlichen Bedingungen gekennzeichnet sind.

1. Zugriff auf die Dienstleistungen

1.1 Verfügbarkeit Tellent unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die SaaS vierundzwanzig Stunden am Tag, sieben Tage die Woche verfügbar ist.

1.2 Einschränkungen Tellent behält sich das Recht vor, angemessene Einschränkungen für die Nutzung und Speicherung in Bezug auf die Dienstleistungen zu schaffen, um die Stabilität, Rechtmäßigkeit, Verfügbarkeit, Skalierbarkeit, Nutzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Reaktionsfähigkeit der Dienstleistungen, die Tellent für den Abonnenten und andere Kunden von Tellent erbringt, zu gewährleisten. Tellent informiert den Abonnenten angemessen und rechtzeitig vor der Einführung dieser Einschränkungen.

1.3 Anforderungen des Abonnenten Der Abonnent garantiert Tellent, dass er, wenn der Abonnent eine natürliche Person ist, er mindestens 18 Jahre alt ist. Der Abonnent sichert ferner zu, dass der Abonnent die Dienstleistungen gesetzlich nutzen darf und die volle Verantwortung für die Auswahl und Nutzung der Dienstleistungen übernimmt.

1.4 Lokale Gesetze Tellent erhebt keinen Anspruch darauf, dass die Dienstleistungen rechtmäßig genutzt werden können oder dass Tellent-Inhalt außerhalb der USA, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden auf und von den Dienstleistungen hochgeladen oder heruntergeladen werden kann. Der Zugriff auf Tellent-Inhalt ist für bestimmte Personen oder in bestimmten Ländern möglicherweise nicht legal. Wenn der Abonnent die Dienstleistungen von außerhalb der USA, Deutschlands, Frankreichs und der Niederlande nutzt, tut der Abonnent dies auf eigenes Risiko und der Abonnent ist für die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften seines Rechtsraumes verantwortlich.

1.5 Kompatibilität Der Abonnent ist für die Beschaffung und Wartung von Geräten oder Zusatzdiensten verantwortlich, die für den Abonnenten und die Endnutzer zur Verbindung mit den Dienstleistungen und zur Nutzung der Dienstleistungen erforderlich sind, einschließlich Modems, Hardware, Software sowie Fern- oder lokalem Telefondienst. Der Abonnent ist dafür verantwortlich, dass diese Geräte oder Zusatzleistungen mit den Dienstleistungen kompatibel sind.

2. Allgemeine Bedingungen

2.1 Angaben des Abonnenten Der Abonnent gewährleistet, dass er sämtliche Angaben gemacht hat, die erforderlich sind, um den Abonnenten gegenüber Tellent rechtlich zu identifizieren. Darüber hinaus wird der Abonnent die SaaS aktiv und genau mit Einzelheiten in Bezug auf die Identifizierung des Abonnenten und die Abrechnung des Abonnenten vervollständigen und angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese Daten zu schützen (einschließlich durch die Wahrung der Vertraulichkeit der Anmeldedaten). Im Rahmen des Vertrages kann es nur einen Abonnenten geben.

2.2 Verantwortung des Abonnenten Der Abonnent ist für sämtlichen Abonnent-Inhalt, der auf dem Unternehmenskonto des Abonnenten veröffentlicht wird, und sämtliche Aktivitäten, die über oder unter dem Unternehmenskonto des Abonnenten stattfinden, verantwortlich.

2.3 Unrechtmäßige Nutzung Jede betrügerische, missbräuchliche, unsachgemäße oder nicht autorisierte Nutzung der Dienstleistungen oder eine Nutzung unter Verstoß gegen den Vertrag können Grund für Tellent sein, das Recht des Abonnenten auf Nutzung der Dienstleistungen oder den Zugriff auf die Website auszusetzen, zu kündigen oder aufzuheben, wenn es dies für angemessen erachtet. Eine natürliche oder juristische Person darf nicht mehr als ein kostenloses Unternehmenskonto führen. Der Abonnent darf die Dienstleistungen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Tellent nicht als Eigenmarke mit einem Aufschlag an Dritte weiterverkaufen oder auf andere Weise Dritten zur Verfügung stellen. Sofern von Tellent schriftlich genehmigt, können mehrere Unternehmenskonten unter ein einziges Abonnement fallen. Tellent haftet nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der in diesem Artikel dargelegten Pflichten durch den Abonnenten ergeben, einschließlich des Verlusts der Kontrolle über ein Unternehmenskonto.

2.4 Beziehung zu Endnutzern Zur Klarstellung und ungeachtet der zusätzlichen Zurechnung auf Dritte wird jede Nutzung der Zugriffsrechte dem Abonnenten im Rahmen des Vertrages zugerechnet. Ein Endnutzer, der nicht der Abonnent ist, leitet keine Rechte aus diesen Bedingungen ab.

3. Speicherung, Wiederherstellung und Übertragung von Abonnent-Inhalt

3.1 Zulässige Inhalte Die SaaS darf vom Abonnenten nur zur Übertragung und Speicherung von Abonnent-Inhalt genutzt werden. Der Abonnent darf keine Werbeanzeigen auf die Dienstleistungen hochladen, die nicht unter die Definition des Abonnent-Inhalts fallen, oder die Dienstleistungen zum Versenden von Spam nutzen.

3.2 Unverhältnismäßige Nutzung Wenn die Nutzung im Rahmen eines Unternehmenskontos des Abonnenten unverhältnismäßig ist und die Verfügbarkeit oder Stabilität der Dienstleistungen von Tellent für andere Kunden von Tellent gefährdet, kann Tellent das entsprechende Unternehmenskonto nach schriftlicher Mitteilung an den Abonnenten über die unverhältnismäßige Nutzung aussetzen, sofern die unverhältnismäßige Nutzung nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab dem Datum der Mitteilung nicht behoben ist. Tellent hat ein Recht auf sofortige Aussetzung, wenn es von Tellent nicht billigerweise erwartet werden kann, die Bereitstellung der SaaS bis zum Ablauf einer angemessenen Nachfrist (unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände der individuellen Situation, insbesondere eines Verschuldens beider Parteien und der Abwägung der Interessen beider Parteien) fortzusetzen.

4. Produkt- und länderspezifische Bedingungen

4.1 Produktspezifische Bedingungen Zusätzliche Geschäftsbedingungen, die für einzelne von Tellent erbrachte Dienstleistungen spezifisch sind, können in dem Dokument festgelegt werden, das als „produktspezifische Bedingungen“ auf der Website von Tellent (https://kiwihr.com/de/agb) verfügbar ist. Die produktspezifischen Bedingungen gelten als Nachtrag zu diesen Bedingungen.

4.2 Länderspezifische Bedingungen Zusätzliche Geschäftsbedingungen können Anwendung finden, je nachdem, welche Vertragspartei in Artikel 17 definiert ist. Diese zusätzlichen Bedingungen können in dem Dokument festgelegt werden, das als „länderspezifische Bedingungen“ auf der Website von Tellent (https://kiwihr.com/de/agb) verfügbar ist. Die länderspezifischen Bedingungen gelten als Nachtrag zu diesen Bedingungen.

5. Qualität der Dienstleistungsunterstützung

5.1 Dienstgüte Tellent unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um auf sämtliche Anfragen auf Unterstützung innerhalb von zwei Werktagen zu reagieren.

5.2 Unangemessene Nutzung Tellent ist nur verpflichtet, Endnutzern Unterstützung zu gewähren, soweit der Abonnent sicherstellt, dass Unterstützungsanfragen von Endnutzern effektiv vom Abonnenten weitergeleitet werden und dass die Endnutzer des Abonnenten die Unterstützung nicht unangemessen anfordern. Wenn Tellent nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Endnutzer des Abonnenten die Unterstützung unangemessen anfordern, kann Tellent verlangen, dass der Abonnent für Anfragen auf Unterstützung eine einzige Kontaktperson ernennt. Das Unterstützungsteam von Tellent ist über info@tellent.com erreichbar.

5.3 Onboarding und Schulung Tellent unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um zwischen den Parteien vereinbarte Onboarding- und Schulungsdienstleistungen zu erbringen.

6. Gewährleistung und Haftungsausschluss

6.1 Erklärungen des Abonnenten, Gewährleistungen und Haftungsausschluss Der Abonnent erklärt und gewährleistet, dass (a) der Abonnent das Recht und die Fähigkeit hat, diesen Vertrag einzugehen und an diesen gebunden zu sein; (b) der Abonnent alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Verbindung mit dem Abonnent-Inhalt und der Nutzung der Dienstleistungen durch den Abonnenten einhält; (c) der Abonnent berechtigt ist, den Abonnent-Inhalt einzureichen; (d) der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, diese Bedingungen in Verbindung mit den Dienstleistungen und der Website, wie von Tellent bereitgestellt, einzuhalten; (e) der Abonnent gewährleistet, dass die Zustimmung der Empfänger von Mitteilungen, die über die Dienstleistungen durch den Abonnent gesendet werden, eingeholt wird, sofern diese Zustimmung gesetzlich erforderlich ist, und der Abonnent gewährleistet, dass diese Zustimmung den geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht; insbesondere stellt der Abonnent sicher, dass diese Kommunikation mit dem Telefonverbraucherschutzgesetz von 1991 der Vereinigten Staaten von Amerika (Telephone Consumer Act of 1991, „TCPA“) in Einklang steht, sofern das TCPA anwendbar ist. Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, die Dienstleistungen und die Website auf eigenes Risiko des Abonnenten zu nutzen.

6.2 Gewährleistungen und Haftungsausschluss von Tellent TELLENT NUTZT DRITTDIENSTLEISTER (WIE Z. B. NETZWERKBETREIBER, RECHENZENTREN, TELEKOMMUNIKATIONSANBIETER), UM DEM ABONNENTEN DIE DIENSTLEISTUNGEN UND DIE WEBSITE ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. TELLENT GEWÄHRLEISTET, DASS ES ALLE WIRTSCHAFTLICH ANGEMESSENEN ANSTRENGUNGEN UNTERNIMMT, UM DEM ABONNENTEN DIE DIENSTLEISTUNGEN GEMÄSS DEN INDUSTRIESTANDARDS ZU ERBRINGEN, WOBEI TELLENT JEDOCH WEDER GEWÄHRLEISTET, DASS DIE DIENSTLEISTUNGEN JEDERZEIT FEHLERFREI ODER OHNE UNTERBRECHUNGEN SIND, NOCH GEWÄHRLEISTET TELLENT, DASS FEHLER ODER MÄNGEL BEHOBEN WERDEN. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH HIERIN FESTGELEGT, GEWÄHRLEISTET TELLENT IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG NICHT, DASS DIE DIENSTLEISTUNGEN RICHTIG, VOLLSTÄNDIG ODER FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND, UND LEHNT JEDE ANDERE GEWÄHRLEISTUNG AB, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH.

6.3 Zusammenarbeit mit Drittparteien Tellent kann auf der Website und über die Dienstleistungen Links oder andere Formen der Zusammenarbeit, einschließlich der Zusammenarbeit und der Integration mit Websites Dritter, Dienstleistungen Dritter und Werbebannern Dritter („Zusammenarbeit mit Drittparteien“) anzeigen oder bereitstellen. Insbesondere können die Dienstleistungen dem Abonnenten auch die Möglichkeit bieten, Informationen und/oder Daten des Abonnenten über Dritte wie z. B. Beiträge auf sozialen und geschäftlichen Netzwerken zu verbinden und zu veröffentlichen. Die Nutzung der Zusammenarbeit mit Drittparteien erfolgt auf Risiko des Abonnenten, und Tellent und/oder Drittparteien können von dem Abonnenten verlangen, zusätzliche Bedingungen für die Nutzung dieser Zusammenarbeit mit Drittparteien zu vereinbaren. Tellent kann nach eigenem Ermessen mit oder ohne Ankündigung und jederzeit die Zusammenarbeit mit Drittparteien deaktivieren. Tellent übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für die Zusammenarbeit mit Drittparteien, einschließlich der Qualität, des Inhalts, der Nutzungsbedingungen und der Verfügbarkeit. 

6.4 Benutzerdefinierte Dienstleistungen Der Abonnent versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass die von Tellent für ihre Kunden erbrachten Dienstleistungen die gleiche zugrunde liegende Software, Hardware und Infrastruktur teilen können und für die Bereitstellung für viele Kunden auf skalierbare Weise bestimmt sind. Die Dienstleistungen werden nicht für den Abonnenten kundenspezifisch angepasst und/oder maßgeschneidert, es sei denn, dies wurde zwischen Parteien ausdrücklich vereinbart.

7. Haftungsbeschränkung

Der Abonnent versteht und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Tellent nicht für Schäden und/oder Verluste haftet, die sich aus: (i) der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Dienstleistungen ergeben; (ii) den Kosten für die Beschaffung von Ersatzgütern und -dienstleistungen, die sich aus Waren, Daten, Informationen oder Dienstleistungen ergeben, die sie erworben oder erhalten haben, oder Nachrichten oder Transaktionen, die über die oder aus den Dienstleistungen getätigt wurden; (iii) Erklärungen oder Verhalten Dritter zu den Dienstleistungen. TELLENT HAFTET IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE, REKRUTIERUNG ODER NICHTREKRUTIERUNG BESTIMMTER PERSONEN UND/ODER VERLUSTE DES ABONNENTEN UND/ODER DRITTER. DIE GESAMTHAFTUNG VON TELLENT, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERTRAG ERGIBT, DARF DIE GEBÜHREN (ANTEILIG BERECHNET) FÜR DIE FORTGESETZTE BEREITSTELLUNG DER VON TELLENT BEREITGESTELLTEN SAAS FÜR SECHS MONATE NICHT ÜBERSTEIGEN. DIE DER ABONNENT IM RAHMEN DES VERTRAGES UNMITTELBAR VOR DEM ERSTEN EREIGNIS, DAS DEN/DIE ANSPRÜCHE DES ABONNENTEN GEGEN TELLENT BEGRÜNDET (IM FOLGENDEN „HAFTUNGSHÖCHSTGRENZE“). DIE HAFTUNGSHÖCHSTGRENZE GILT FÜR: (I) JEGLICHE SCHÄDEN; (II) SÄMTLICHE ANSPRÜCHE INSGESAMT, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSVERLETZUNG, VERLETZUNG DER GARANTIE, ENTSCHÄDIGUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG, FALSCHDARSTELLUNGEN UND ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNGEN. Die in diesem Artikel genannten Beschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften nicht eingeschränkt werden kann, wie z. B. bei vorsätzlicher Fahrlässigkeit, Betrug oder Vorsatz seitens Tellent. Die in diesem Artikel genannten Einschränkungen gelten auch dann, wenn sich herausstellt, dass ein in dem Vertrag festgelegter eingeschränkter Rechtsbehelf seinen wesentlichen Zweck nicht erfüllt hat. Alle gemäß diesem Artikel vereinbarten Einschränkungen gelten auch für die Haftung der Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter und Mitglieder von Tellent. 

8. Schadloshaltung

8.1 Schadloshaltung durch den Abonnenten Der Abonnent verpflichtet sich, Tellent, seine Auftragnehmer und Lizenzgeber sowie deren jeweilige Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Mitglieder, Gesellschafter und Vertreter von und gegen alle Ansprüche, Verbindlichkeiten, Verluste, Handlungen, Klagen, Forderungen, angemessene Kosten und Ausgaben Dritter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren, schadlos zu halten, aufgrund: (i) der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum durch Abonnent-Inhalte oder Abonnentdaten, (ii) der Nichteinhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften bei jeglicher Nutzung der Dienste durch den Abonnenten, um Nachrichten per E-Mail oder über Kurznachrichtendienste (SMS) oder Sofortnachrichtendiensten von Dritten zu senden, oder (iii) der Nutzung einer Zusammenarbeit mit Drittparteien durch den Abonnenten.

8.2 Entschädigung durch Tellent Tellent verpflichtet sich, den Abonnenten und die Auftragnehmer, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Mitglieder, Gesellschafter und Vertreter des Abonnenten von allen Ansprüchen, Verlusten, Handlungen, Klagegründen, Forderungen, angemessenen Kosten und Aufwendungen Dritter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren, die sich aus der Verletzung von geistigem Eigentum durch die Dienstleistungen von Tellent mit Ausnahme von Abonnent-Inhalten und Abonnentdaten ergeben, schadlos zu halten. Tellent stellt den Abonnenten nicht in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum für Abonnent-Inhalte, die von oder über die Dienstleistungen mittels künstlicher Intelligenz oder maschinellem Lernen erzeugt wurden, frei oder hält ihn diesbezüglich schadlos.

8.3 Zusätzliche Geschäftsbedingungen für eine Entschädigung In Bezug auf jede Entschädigung durch Tellent oder den Abonnenten („entschädigende Partei“) gelten folgende Anforderungen: (i) die andere Partei („entschädigte Partei“) muss unverzüglich über einen solchen Anspruch benachrichtigt werden, (ii) die entschädigende Partei hat das Recht, den Anspruch allein zu verfolgen, oder, falls dies nach geltendem Verfahrensrecht nicht möglich ist, dieser muss nach geltendem Verfahrensrecht die größtmögliche Kontrolle gewährt werden, vorausgesetzt, dass die entschädigende Partei sämtliche Verfahrensschritte mit der entschädigten Partei über sämtliche relevanten Mitteilungen, Tatsachen oder Materialen im Zusammenhang mit dem Anspruch abstimmt und der entschädigten Partei sämtliche verfahrensrechtlichen Ausführungen zur vorherigen Genehmigung vorlegt (diese Genehmigung darf nicht unangemessen verweigert werden), (iii) ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei kann kein Vergleich geschlossen werden (, wobei diese Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf) und (iv) die entschädigte Partei ist dazu verpflichtet, eine angemessene Zusammenarbeit zur Abwehr des Anspruchs durch die entschädigende Partei zu leisten. Die in diesem Artikel genannten Bedingungen gelten auch nach Kündigung oder Ablauf des Vertrages.

9. Änderung der Dienstleistungen

Tellent behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den Dienstleistungen vorzunehmen, um die Dienstleistungen ganz oder teilweise zu verbessern. Wenn eine Änderung erhebliche negative Auswirkungen auf die bestehende Nutzung der Dienstleistungen durch den Abonnenten haben könnte, wie in der Dokumentation der Dienstleistungen beschrieben, wird die Änderung nach Möglichkeit bekannt gegeben.

10. DRITTDIENSTLEISTER

DER ABONNENT IST SICH BEWUSST, DASS TELLENT DRITTDIENSTLEISTER FÜR DEN BETRIEB DER DIENSTLEISTUNGEN EINSETZT. TELLENT GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS INFORMATIONEN ODER DATEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF PREISE UND BEWERTUNGEN, DIE ÜBER DIE WEBSITE UND DIE DIENSTLEISTUNGEN BEREITGESTELLT WERDEN, ZUVERLÄSSIG UND KORREKT SIND, WENN DIESE INFORMATIONEN VON EINEM DRITTDIENSTLEISTER ODER ÜBER EINEN DRITTDIENSTLEISTER BEREITGESTELLT WERDEN.

11. Zahlungen, Verlängerungen, Rückerstattungen und Abonnementänderungen

11.1 Zahlungen Für die Zahlung von Gebühren ist eine gültige Kreditkarte erforderlich, es sei denn, Tellent hat ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder andere Zahlungsmethoden werden von Tellent ausdrücklich für bestimmte Gebühren angeboten. Tellent kann den in der SaaS von Tellent eingegebenen Kreditkarten automatisch Gebühren für Dienstleistungen in Rechnung stellen. Sofern von Tellent in dem Vertrag nichts anderes angegeben ist, können alle Gebühren für ein Abonnement vollständig in Rechnung gestellt werden und sind 30 (dreißig) Kalendertage vor jedem Abonnementzeitraum oder, sofern die Gebühren zu diesem Zeitpunkt noch nicht nach vernünftigem Ermessen festgelegt werden können, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Gebühren angemessen festgelegt werden können, fällig. Tellent kann Abonnements aussetzen, wenn Gebühren für ein Abonnement überfällig sind. Gebühren für alle anderen Dienstleistungen als Abonnements werden sofort berechnet und fällig, wenn der Auftrag abgeschlossen ist. 

11.2 Laufzeit und Verlängerung Abonnements werden standardmäßig für monatliche oder jährliche Abonnementbedingungen geschlossen und um die Dauer des vorherigen Abonnementzeitraums verlängert, sofern in dem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Abonnements werden automatisch verlängert, es sei denn, eine Partei kündigt es durch Mitteilung der Nichtverlängerung 30 (dreißig) Kalendertage im Voraus oder im Falle eines Abonnements mit einem monatlichen Abonnementzeitraum einen Werktag im Voraus. Eine vom Abonnenten abgegebene Mitteilung der Nichtverlängerung hat keinen Einfluss auf Verlängerungen, zu denen sich der Abonnent bereits verpflichtet hat. Die Berechnung der Gebühren für die Verlängerung von Abonnements erfolgt auf der Grundlage der Gebühren ohne Rabatte.

11.3 Abonnementänderungen (Webangebote) Abonnementänderungen für Abonnements aufgrund von Webangeboten, die per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift bezahlt werden, werden sofort wirksam. Im Falle von Abonnementänderungen im Zusammenhang mit Webangeboten hat dies keinen Einfluss auf Start- und Enddatum des jeweils aktuellen Abonnementzeitraums, es sei denn, die Abonnementänderung bezieht sich auf die Laufzeit des Abonnementzeitraums/der Abonnementzeiträume. Betrifft eine Abonnementänderung die Laufzeit eines Abonnementzeitraums auf der Grundlage eines Webangebots, das per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift bezahlt wird, beginnt ein neuer Abonnementzeitraum sofort. Im Falle von Abonnementänderungen erhält der Abonnent keine Rückerstattung oder Gutschrift für die Abonnementgebühren. Wenn jedoch Gebühren per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift für Abonnements auf der Grundlage von Webangeboten bezahlt wurden, werden im Falle von Abonnementänderungen die Gebühren, die dem in der Zukunft liegenden Teil eines bereits bezahlten Abonnementzeitraums entsprechen (anteilig berechnet), mit den Gebühren für die zukünftige Bereitstellung von Abonnements verrechnet.

11.4 Steuern und Währungen Alle Gebühren verstehen sich ohne alle Steuern, Abgaben oder Zölle, die von Steuerbehörden erhoben werden, und der Abonnent ist für die Zahlung dieser Steuern, Abgaben oder Zölle verantwortlich; hiervon sind lediglich Steuern auf das Einkommen von Tellent ausgenommen. Alle Gebühren werden entweder in Euro („EUR“), US-Dollar („USD“) oder Pfund Sterling („GBP“) berechnet.

11.5 SEPA-Lastschrift Wenn der Abonnent und Tellent vereinbaren, dass vom Abonnenten im Rahmen des Vertrages geschuldete Gebühren per SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt werden, und der Abonnent oder die Bank des Abonnenten die SEPA-Lastschrift ablehnt, kann Tellent die Gebühren, die Tellent vom Zahlungsdienstleister von Tellent für die Ablehnung berechnet werden, dem Abonnenten oder der Bank des Abonnenten in Rechnung stellen.

11.6 Auf der Mitarbeiteranzahl basierende Preise Wenn der Abonnent ein Abonnement für die SaaS mit einer maximalen Mitarbeiteranzahl hat, kann Tellent nach Überschreitung dieser maximalen Mitarbeiteranzahl und entsprechender Benachrichtigung durch Tellent das Abonnement für diese SaaS mit sofortiger Wirkung auf der Grundlage der jeweils aktuellen Listenpreise von Tellent wie folgt ändern. Die neue Gebühr ist die des Listenabonnements mit dem niedrigsten Preis für diese SaaS für eine maximale Mitarbeiteranzahl, welches für die jeweils aktuelle Mitarbeiteranzahl des Abonnenten Vorsehung macht, und die neue maximale Mitarbeiteranzahl ist die maximale Mitarbeiteranzahl dieses Listenabonnements. Vorbehaltlich einer erneuten Änderung der Gebühr, sofern der Abonnent die (neue) maximale Mitarbeiteranzahl erneut überschreitet, gilt die geänderte Gebühr für den verbleibenden Teil des jeweils aktuellen Abonnementzeitraums und für die Berechnung der Gebühren für die Verlängerung des Abonnementzeitraums. Auf schriftliche Anfrage von Tellent ist der Abonnent verpflichtet, Tellent innerhalb von zwei Wochen genaue Informationen über die Mitarbeiteranzahl des Abonnenten bereitzustellen und diese Informationen zu belegen, ohne personenbezogene Daten offenzulegen. Vor der Bereitstellung solcher Informationen und Belege kann der Abonnent von Tellent verlangen, angemessene Geheimhaltungspflichten in Bezug auf diese Informationen und Belege zu akzeptieren. Die Rechte von Tellent, Schadensersatz für den Lizenzüberschuss geltend zu machen, bleiben unberührt.

12. Kündigung und Aussetzung

12.1 Allgemeines Die Kündigung von Dienstleistungen und damit auch des Vertrages, soweit dieser mit diesen Dienstleistungen verbunden ist, kann auf verschiedene Weise erfolgen. Der Abonnent kann die Dienstleistungen jederzeit nach eigenem Belieben durch Benachrichtigung an Tellent mit sofortiger Wirkung kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung (unbeschadet anderer Kündigungen, z. B. wegen Verletzung [der Bedingungen]): Der Abonnent wird weder für Schäden kompensiert, die sich aus der Kündigung ergeben, noch werden Rückerstattungen oder Gutschriften gewährt; sämtliche Gebühren für Abonnementzeiträume (einschließlich Verlängerungen), zu denen sich der Abonnent verpflichtet hat, werden sofort fällig (falls nicht bereits geschehen). Tellent hat nach eigenem Ermessen das Recht, die Dienstleistungen des Abonnenten jederzeit und ohne Vorankündigung auszusetzen oder zu kündigen und im Falle einer Verletzung des Vertrages jegliche aktuelle oder zukünftige Nutzung der Dienstleistungen zu verweigern. Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der anderen Partei ein vorläufiger Zahlungsaufschub gewährt wurde oder sie für insolvent erklärt wird.

12.2 Datenexport und Löschung von Daten Im Falle einer Kündigung der Dienstleistungen kann der Abonnent Abonnent-Inhalt, der sich im Rahmen der gekündigten Dienstleistungen im Besitz von Tellent befindet, innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach der Kündigung über die API der SaaS herunterladen oder anfordern. Tellent kann alle Abonnent-Inhalte, die sich im Rahmen der gekündigten Dienstleistungen im Besitz von Tellent befinden, 30 (dreißig) Kalendertage nach der Kündigung löschen.

12.3 Rechtliche Einschränkungen und Sanktionen Tellent kann die Dienstleistungen jederzeit ohne Vorankündigung kündigen, wenn es Tellent aufgrund von staatlichen Wirtschaftssanktionen gegen ein Land oder einen Staat gemäß den für a) Tellent oder b) einem der Dienstleister oder Geschäftspartner von Tellent geltenden Gesetzen und Vorschriften untersagt ist, die Dienstleistungen für den Abonnenten zu erbringen.

13. Geistiges Eigentum und Inhalte

13.1 IP-Rechte und Lizenzen In Bezug auf die Beziehung zwischen Tellent und dem Abonnenten ist der Abonnent Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an Abonnent-Inhalt. Im Rahmen dieses Vertrags werden keine geistigen Eigentumsrechte übertragen. Alle Lizenzen, die dem Abonnenten im Rahmen dieses Vertrags gewährt werden, sind weltweit, nicht exklusiv und in Übereinstimmung mit den Einschränkungen der Dienstleistungen eingeschränkt. Tellent gewährt keine Lizenz für geistige Eigentumsrechte, sofern dies nicht für die rechtmäßige Nutzung der Dienstleistungen durch den Abonnenten erforderlich ist. Sämtliche von Tellent im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten Lizenzen enden, wenn dieser Vertrag oder die jeweiligen Dienstleistungen gekündigt werden. Der Abonnent gewährt Tellent eine Lizenz zur Nutzung des Abonnent-Inhalts zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen und zur Verbesserung der Dienstleistungen. Die Nutzung des Abonnent-Inhalts durch Tellent zur Verbesserung der Dienstleistungen erfolgt erst, nachdem Tellent eine Kopie des Abonnent-Inhalts erstellt hat, die so weit anonymisiert, zusammengefasst und/oder gekürzt wurde, dass sie nach vernünftigem Ermessen nicht mehr als vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten angesehen werden kann.

13.2 Eingeschränkte Inhalte Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass er die Dienstleistungen nicht dazu nutzt, um Inhalte zu verarbeiten oder zu speichern, die (a) gegen Urheberrechte oder Marken von Tellent oder einem Dritten verstoßen, diese verletzen oder anderweitig beeinträchtigen, (b) verleumderisch, diffamierend, obszön, pornographisch, missbräuchlich, unanständig, bedrohlich, belästigend, hetzerisch, beleidigend sind oder anderweitig gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen, (c) einen Virus, ein trojanisches Pferd, einen Wurm, Zeitbomben oder eine andere Computerprogrammierungsroutine oder -maschine enthalten, die dazu bestimmt ist, ein System, Daten oder Informationen zu beschädigen, nachteilig zu beeinflussen, heimlich abzufangen oder zu enteignen. Auf Wunsch von Tellent gewährleistet der Abonnent, dass er Abonnent-Inhalt, der gegen diesen Artikel oder diesen Vertrag verstößt, unverzüglich nach Benachrichtigung des Abonnenten durch Tellent entfernen wird. Tellent behält sich das Recht vor, Abonnent-Inhalt, der gegen diesen Artikel oder den Vertrag verstößt oder nach vernünftigem Ermessen dagegen zu verstoßen scheint, von den Dienstleistungen zu entfernen.

13.3 Vertraulichkeit Tellent wird die Vertraulichkeit von Abonnent-Inhalt, der Tellent gegenüber ausschließlich über die SaaS offengelegt wird, wahren, wenn die SaaS, so wie sie konzipiert und vorgesehen ist, die Offenlegung dieses Abonnent-Inhalts Dritten gegenüber verhindert. Zum Beispiel ist Vertraulichkeit in Bezug auf Daten von Kandidaten zu wahren, die in der Recruitee SaaS gehalten werden, nicht aber in Bezug auf Inhalt, der vom Abonnenten im Rahmen der Dienstleistungen auf einer öffentlichen Webseite als Teil der Recruitee SaaS offengelegt wird (nachfolgend: „Karrierewebsite“). Tellent ist nicht verpflichtet, die Vertraulichkeit von Abonnent-Inhalt zu wahren: (i) der ohne Verschulden oder Verletzung des Vertrages seitens Tellent allgemein zugänglich ist oder wird; (ii) für den Tellent durch Beleg nachweisen kann, dass dieser vor der Offenlegung des Abonnent-Inhalts an Tellent über die SaaS rechtmäßig in ihrem Besitz war; (iii) den Tellent rechtmäßig von einem Dritten erhält, der das Recht hat, diesen zu übertragen oder offenzulegen, ohne dass es zu einer Nichterfüllung oder einem Vertragsbruch kommt; oder (iv) für den Tellent durch Beleg nachweisen kann, dass der Abonnent-Inhalt unabhängig entwickelt wurde, ohne dass es zu einer Verletzung des Vertrages und/oder einer Nutzung des Abonnent-Inhalts gekommen ist. Der Abonnent nutzt die SaaS in Übereinstimmung mit bewährten Sicherheitspraktiken. Zu diesen Praktiken gehört die Wahrung der Vertraulichkeit von Login- oder Zugriffsdaten.

14. Werbung und Marketing

14.1 Tellent Branding Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass in die Dienstleistungen ein „powered by Tellent“, „Hiring with Recruitee“ oder eine ähnliche Grafik oder ein ähnlicher Textlink aufgenommen werden kann. Tellent wird dafür Sorge tragen, dass diese Grafiken oder Links von den Endnutzern für die Karrierewebsite und die von den Endnutzern versandten E-Mails deaktiviert oder ausgeblendet werden können. Sofern vom Abonnenten nicht ausdrücklich schriftlich durch Mitteilung an Tellent untersagt, kann Tellent die Firmennamen, Logos und Marken des Abonnenten verwenden, um die Nutzung der Dienstleistungen durch den Abonnenten in Pressemitteilungen, Vorstellungsgesprächen, Werbematerialien, Verkaufsblättern, Präsentationen, Websites und anderen Selbstwerbungskanälen zu erwähnen.

14.2 Aktionen und Rabatte Jegliche Aktionen oder Rabatte gelten nur für Dienstleistungen, auf die die Aktion oder Rabatte ursprünglich angewandt wurden; auf nachfolgende Upgrades oder Hinzufügungen von Dienstleistungen werden keinerlei Aktionen oder Rabatte garantiert.

15. Datenschutz

15.1 Datenschutzrichtlinie Der Abonnent und der Endnutzer konsultieren regelmäßig die Datenschutzrichtlinie von Tellent, in der die Nutzung personenbezogener Daten auf der Website und im Zusammenhang mit den Dienstleistungen geregelt ist. Änderungen bezüglich des Datenschutzes der Endnutzer werden den Endnutzern über die Datenschutzrichtlinie von Tellent mitgeteilt.

15.2 Nachtrag zur Datenverarbeitung Der Nachtrag zur Datenverarbeitung („DPA") auf der Website von Tellent (https://kiwihr.com/terms-and-conditions) gilt als Nachtrag zu diesen Bedingungen. Der DPA gilt nicht für ein Abonnement, wenn die Parteien ordnungsgemäß eine(n) andere(n) schriftliche(n) Datenverarbeitungsvereinbarung/Nachtrag unterzeichnet haben, die/der für ein solches Abonnement gilt.

16. Richtlinie zur elektronischen Lieferung

16.1 Mitteilungen von Tellent Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass Tellent dem Abonnenten Mitteilungen, wie im Vertrag angegeben, und andere Informationen in Bezug auf die Dienstleistungen auf elektronischem Wege bereitstellen kann, einschließlich durch Mitteilung an einen Endnutzer mit einer Administratorrolle unter der mit seinem Konto verbundenen E-Mail-Adresse oder durch Benachrichtigungen an einen Endnutzer in der SaaS. 

16.2 Lieferausfälle Tellent ist nicht verantwortlich für sogenanntes E-Mail-Bouncing an den Abonnenten oder Endnutzer oder für E-Mails, die abgelehnt werden, sowie für andere Lieferausfälle, die nicht auf Tellent zurückführbar sind.

16.3 Mitteilungen des Abonnenten Mitteilungen durch den Abonnenten erfolgen per Post, Einschreiben oder durch zusätzliche optionale Mittel, die Tellent ausdrücklich für bestimmte Mitteilungen benennt.

16.4 Definition der Schriftform Wenn der Vertrag sich auf „schriftlich“ bezieht, schließt dies handschriftliche, maschinenschriftliche und/oder gedruckte Zeichen ein, einschließlich in digitaler, analoger und/oder physischer Form. 

17. Vertragspartei, anwendbares Recht und Streitigkeiten

17.1 Vertragspartei Tellent im Sinne von Artikel 0 dieser Bedingungen ist die Vertragspartei.

17.2 Wenn der Abonnent in der DACH-Region ansässig ist Wenn der Abonnent in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässig ist, so ist auf diesen Vertrag und die Nutzung der Dienstleistungen durch den Abonnenten deutsches Recht anwendbar, ungeachtet etwaiger kollisionsrechtlicher Grundsätze. In diesem Fall sind alle Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit diesem Vertrag und den von Tellent erbrachten Dienstleistungen ausschließlich durch das zuständige Gericht in München, Deutschland, zu regeln.
17.3 Wenn der Abonnent an einem anderen Ort ansässig ist Wenn der Abonnent an einem anderen Ort als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässig ist, so ist auf diesen Vertrag und die Nutzung der Dienstleistungen durch den Abonnenten niederländisches Recht anwendbar, ungeachtet etwaiger kollisionsrechtlicher Grundsätze. In diesem Fall sind alle Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit diesem Vertrag und den von Tellent erbrachten Dienstleistungen ausschließlich durch das zuständige Gericht in Amsterdam, Niederlande, zu regeln.

18. Sonstige Bestimmungen

18.1 Änderungen dieser Bedingungen Diese Bedingungen können von Tellent von Zeit zu Zeit geändert werden. Jede Änderung wird durch Veröffentlichung der neuen Version der Bedingungen auf der Website von Tellent (https://kiwihr.com/terms-and-conditions) bekannt gegeben. Änderungen treten mit Beginn des nachfolgenden Abonnementzeitraums oder bei Abonnementänderungen in Kraft. Solche Änderungen gelten nur für einen nachfolgenden Abonnementzeitraum, sofern sie mindestens 40 Tage vor Beginn des jeweiligen Abonnementzeitraums veröffentlicht werden. Tellent kann ausdrücklich darauf hinweisen, dass vorstehende Änderungen früher in Kraft treten; in diesem Fall kann der Abonnent ein Abonnement unverzüglich kündigen und eine Rückerstattung von im Voraus bezahlten Gebühren für den gekündigten Teil eines im Voraus bezahlten Abonnementzeitraums erhalten. Änderungen der Bedingungen gelten für alle früheren Versionen dieser Bedingungen, einschließlich der Dokumente, die auf diesen Versionen beruhten.

18.2 Gesamter Vertrag Der gesamte Vertrag besteht nur aus diesen Bedingungen, von Tellent schriftlich abgegebenen Angeboten, von Tellent unterzeichneten Dokumenten oder von Bedingungen und Angeboten, denen ein bevollmächtigter Vertreter von Tellent ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Vertrag ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Absprachen oder Vereinbarungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, werden diese Vereinbarungen im Falle separater Dienstleistungsvereinbarungen oder Datenverarbeitungsvereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf die Dienstleistungen diesen Bedingungen als Nachträge hinzugefügt.

18.3 Fortbestehen Deutlichkeitshalber wird festgehalten, dass dieser Vertrag auch nach der Kündigung in Bezug auf geistiges Eigentum, fällige Zahlungen, Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und andere Gegenstände, die aufgrund ihrer Art und/oder ihres Zwecks fortbestehen, in Kraft.

18.4 Probeabonnements Tellent behält sich das Recht vor, ein kostenloses Probeabonnement jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

18.5 Annahme von Bestellungen und Abonnementänderungen Jede über die Website oder die SaaS getätigte Annahme einer Bestellung kann von Tellent innerhalb von 2 Werktagen widerrufen werden; in diesem Fall hat der Abonnent ein Recht auf Rückerstattung in Bezug auf diesen Auftrag. Die Zustimmung von Tellent zu Abonnementänderungen in Bezug auf Abonnements auf der Grundlage von Nicht-Webangeboten kann nur auf nicht automatisierte Weise, einschließlich einer personalisierten E-Mail, erfolgen.

18.6 Verzichtserklärung Das Versäumnis einer der Parteien, in irgendeiner Hinsicht ein in dem Vertrag vorgesehenes Recht auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf weitere Rechte aus dem Vertrag.

18.7 Höhere Gewalt Tellent ist von der Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit diese Nichterfüllung sich aus der Erfüllung der Anforderungen des anwendbaren Rechts oder behördlicher Anordnungen, höherer Gewalt, Pandemien, Epidemien, Krankheit, Feuer, Embargo, Terroranschlag, Krieg, Aufstand oder Aufruhr, nationaler oder regionaler Notstand, Dienstverweigerung oder anderen Gründen außerhalb der angemessenen Kontrolle von Tellent ergibt. Jede Verzögerung, die sich aus einem solchen Grund ergibt, verlängert die Ausführungsfristen anteilig.

18.8 Salvatorische Klausel Wenn eine Bestimmung des Vertrages für nicht durchsetzbar oder ungültig befunden wird, wird diese Bestimmung im erforderlichen Mindestmaß eingeschränkt oder aufgehoben, sodass der Vertrag ansonsten in vollem Umfang in Kraft, wirksam und durchsetzbar bleibt.

18.9 Abtretungen und Nutzung durch Dritte Tellent bietet die Dienstleistungen ausschließlich zur Nutzung oder zum Nutzen des Abonnenten und seiner verbundenen Unternehmen und nicht zur Nutzung oder zugunsten anderer Parteien an. Darüber hinaus ist dieser Vertrag für die zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger jeder Partei bindend und wird für sie wirksam. Keine der Parteien darf diesen Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, es sei denn, dass eine Partei diesen Vertrag im Zusammenhang mit einer Fusion, Umstrukturierung, Übernahme oder einer sonstigen Übertragung des gesamten oder im Wesentlichen des gesamten Vermögens oder der stimmberechtigten Wertpapiere dieser Partei abtreten kann. Im Falle einer Abtretung des Vertrages benachrichtigt der Abonnent Tellent 30 Tage im Voraus und erfüllt andere Pflichten aus dem Vertrag.

18.10 Selbständige Auftragnehmer Durch den Vertrag wird keine Agentur, keine Partnerschaft, kein Joint Venture und kein Arbeitsverhältnis begründet.

18.11 Übersetzungen Tellent kann Versionen des Vertrages in anderen Sprachen als Englisch zur Verfügung stellen.  Wenn Tellent dies tut, regelt die englische Version des Vertrags die Beziehung der Parteien und die übersetzte Fassung wird lediglich der Einfachheit halber bereitgestellt und wird nicht dahingehend ausgelegt, dass die englische Version des Vertrages geändert wird.

Fragen zum Vertrag richten Sie bitte an info@tellent.com.

Nachtrag zur Datenverarbeitung (DPA)

Zuletzt geändert: 6. Oktober 2023

0. Definitionen

Sofern hierin nicht anders definiert, haben alle in diesem DPA genannten wichtigen Begriffe die gleiche Bedeutung wie in den Bedingungen angegeben. Die folgenden Begriffe haben in diesem DPA die folgende Bedeutung:

„Anwendbare Datenschutzgesetzgebung“: alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten von Personen, insbesondere das Recht auf Privatsphäre in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die DSGVO und die UK GDPR, in der Form, in der diese Gesetze und Verordnungen von Zeit zu Zeit geändert, erweitert und wieder in Kraft gesetzt werden;

„CCPA“: Kalifornisches Verbraucherschutzgesetz (California Consumer Privacy Act 2018);

„DSGVO“: Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung);

„Für die Verarbeitung Verantwortlicher“, „betroffene Person“, „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung/verarbeiten“, „Auftragsverarbeiter“ und „Aufsichtsbehörde“: haben die gleiche Bedeutung wie in der DSGVO; 

„Sicherheitsverletzung“: eine Verletzung der Sicherheit, die zu versehentlicher oder unrechtmäßiger Vernichtung, Verlust, Änderung, unbefugter Offenlegung von übermittelten, gespeicherten oder auf andere Weise verarbeiteten personenbezogenen Daten oder unbefugtem Zugriff auf diese führt;

„Standardvertragsklauseln“: alle Standarddatenschutzklauseln, die von der Europäischen Kommission oder einer anderen zuständigen Behörde im Einklang mit der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung angenommen oder genehmigt wurden;

„Unterauftragsverarbeiter“: Auftragsverarbeiter, der von Tellent mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungsaktivitäten im Namen des Abonnenten beauftragt wurde;

„Bedingungen“: die Geschäftsbedingungen von Tellent, die die Parteien als anwendbar vereinbart haben und die in/auf https://kiwihr.com/terms-and-conditions zur Verfügung gestellt werden (auf der Webseite als Bedingungen definiert);

„Drittland“: jedes Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR");

„UK GDPR“: die DSGVO in der Fassung, die gemäß dem Gesetz über den EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (UK-European Union (Withdrawal) Act 2018) in das Recht des Vereinigten Königreichs aufgenommen und durch die Bestimmungen zu Datenschutz, Privatsphäre und elektronische Kommunikationen (Data Protection, Privacy and Electronic Communications (Amendments etc) (EU Exit) Regulations 2019) (Änderungen usw.) (EU Exit) geändert wurde.

1. Allgemeines

1.1 Dieser DPA ist ein Nachtrag zu den Bedingungen und gilt nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Tellent als Auftragsverarbeiter im Namen des Abonnenten als für die Verarbeitung Verantwortlicher gemäß Anlage 1 des DPA. Dieser DPA ändert und ergänzt die Bedingungen. Dieser DPA kann von Tellent zu den gleichen Geschäftsbedingungen geändert werden, die für Änderungen der Bedingungen gelten.

1.2 Die folgenden Dokumente sind ein wichtiger Bestandteil dieses DPA: (i) dieses Dokument und (ii) jedes diesem DPA beigefügte Dokument, das als „DPA-Anlage“ gekennzeichnet ist. Jede Bezugnahme auf den DPA gilt als Bezugnahme auf diese Dokumente.

1.3 Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieses DPA und den Bedingungen haben die Bestimmungen dieses DPA Vorrang, sofern in diesem DPA nicht ausdrücklich anders angegeben.

1.4 Deutlichkeitshalber wird festgehalten, dass dieser DPA für jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch Tellent als Auftragsverarbeiter im Namen des Abonnenten als für die Verarbeitung Verantwortlicher im Rahmen der vertraglichen Dienstleistungen gilt, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich andere vertragliche Vereinbarungen in Bezug auf die genannte Verarbeitung personenbezogener Daten getroffen.

2. Verarbeitung personenbezogener Daten

2.1 Tellent verarbeitet personenbezogene Daten, die durch die Nutzung der Dienstleistungen bereitgestellt werden, im Namen des Abonnenten in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Abonnenten und wie in Anlage 1 des DPA dargelegt. Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Anlage 1 des DPA aufgeführt.

2.2 Der Abonnent stellt sicher, dass Tellent die personenbezogenen Daten im Namen des Abonnenten in Übereinstimmung mit diesem DPA zur Erfüllung des Vertrages rechtmäßig verarbeiten kann. Sofern dies nach der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung erforderlich ist, stellt der Abonnent sicher, dass die betroffenen Personen ihre Zustimmung zur Verarbeitung gegeben haben und darüber informiert wurden. 

2.3 Die Anweisungen des Abonnenten für die Verarbeitung personenbezogener Daten müssen der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung entsprechen. Wenn Tellent der Ansicht ist, dass eine Anweisung des Abonnenten gegen die anwendbare Datenschutzgesetzgebung verstößt, informiert Tellent den Abonnenten unverzüglich. Tellent ist berechtigt, die Ausführung dieser Anweisung auszusetzen, bis der Abonnent diese Anweisung bestätigt oder ändert. Tellent ist nicht verpflichtet, aktiv zu untersuchen, ob Anweisungen des Abonnenten der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung entsprechen. 

2.4 Tellent kann nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften gesetzlich dazu verpflichtet sein, personenbezogene Daten, die sie verarbeitet, an Dritte, wie z. B. Behörden, weiterzugeben. Wenn dies der Fall ist, wird der Abonnent von Tellent informiert, soweit dies nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist.

3. Sicherheit und Vertraulichkeit

3.1 Tellent wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen und aufrechterhalten, um die personenbezogenen Daten vor Zerstörung, Verlust oder unbefugtem Zugriff oder anderen Formen der unbefugten oder unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten zu schützen. Durch diese Maßnahmen wird ein Sicherheitsniveau gewährleistet, das den Risiken der Verarbeitung und der Art der zu schützenden personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der Kosten ihrer Umsetzung angemessen ist. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem die in Anlage 2 des DPA aufgeführten Maßnahmen. Der Abonnent ist sich bewusst und erklärt sich damit einverstanden, dass diese Maßnahmen geändert und entwickelt werden können, und Tellent ist daher ausdrücklich berechtigt, alternative Maßnahmen zu ergreifen. 

3.2 Der Abonnent ist allein dafür verantwortlich, dass Endnutzer die Dienstleistungen im Einklang mit den bewährten Sicherheitspraktiken und in Übereinstimmung mit der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung nutzen. Zu diesen Praktiken gehört u. a. die Wahrung der Vertraulichkeit von Login- oder Zugriffsdaten.

3.3 Tellent stellt sicher, dass sich zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugte Mitarbeiter zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen.

4. Datenübermittlungen an Drittländer

4.1 Tellent wird keine persönlichen Daten in ein Drittland übermitteln, es sei denn, Tellent hat eine allgemeine oder spezifische vorherige schriftliche Zustimmung des Abonnenten eingeholt.

4.2 Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass Tellent für den Fall, dass kein adäquater Angemessenheitsbeschluss oder ein anderer geeigneter Mechanismus zur Datenübermittlung für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland Anwendung findet und eine solche Übermittlung einen derartigen Beschluss bzw. Mechanismus gemäß der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung erfordert, entsprechende Standardvertragsklauseln vereinbart. Der Abonnent ermächtigt Tellent und seine Unterauftragsverarbeiter hiermit ausdrücklich, (auch) in seinem Namen so weit wie nötig Standardvertragsklauseln zu vereinbaren, und beauftragt Tellent und seine Unterauftragsverarbeiter, diese Standardvertragsklauseln gegebenenfalls im Namen des Abonnenten durchzusetzen. Zur Klarstellung: Dieser Artikel 4.2 stellt keine Zustimmung dar, wie sie gemäß Artikel 4.1 dieses DPAs eventuell verlangt wird.

4.3 Keine der Bestimmungen in diesem DPA darf so ausgelegt werden, dass sie widersprüchliche Standardvertragsklauseln, die von Tellent vereinbart wurden, einschließlich Standardvertragsklauseln, die im Namen des Abonnenten vereinbart wurden, außer Kraft setzt.

5. Rechte von betroffenen Personen

5.1 Der Abonnent wird die betroffenen Personen darüber informieren, dass er der Verantwortliche ist und wie die betroffenen Personen den Abonnenten bezüglich Anfragen kontaktieren können. Tellent wird dafür nicht der Ansprechpartner sein. Tellent wird sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen bemühen, den Abonnenten umgehend zu benachrichtigen, wenn eine betroffene Person einen Antrag auf Zugriff, Einsicht, Datenübertragbarkeit, Korrektur (Berichtigung) oder Entfernung (Löschung) der personenbezogenen Daten der betroffenen Person stellt. Tellent wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Abonnenten nicht auf derartige Anfragen von betroffenen Personen reagieren.

5.2 Tellent unterstützt und kooperiert mit dem Abonnenten, um den betroffenen Personen bei der Ausübung ihrer Rechte nach der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung zu helfen, wie z. B. das Recht auf Zugriff, Korrektur, Löschung und/oder Datenübertragbarkeit. Tellent wird diese Kooperation und Unterstützung nur auf Anfrage des Abonnenten und nur insoweit leisten, wie der Abonnent seinen Pflichten gemäß der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung nicht ohne die Kooperation und Unterstützung von Tellent nachkommen kann.

6. Meldung von Datenschutzverletzungen

6.1 Tellent wird den Abonnenten, soweit gesetzlich zulässig, unverzüglich über Sicherheitsverletzungen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, die im Namen des Abonnenten gemäß diesem DPA verarbeitet werden, informieren. 

6.2 Diese Benachrichtigung muss mindestens Folgendes enthalten: (a) eine Beschreibung der Art der Sicherheitsverletzung, einschließlich, soweit möglich, Informationen, die dem Abonnenten dabei helfen, die Kategorien und die ungefähre Anzahl der betroffenen Personen sowie die Kategorien und die ungefähre Anzahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze zu bestimmen; (b) Informationen, die für Tellent verfügbar sind und die dem Abonnenten dabei helfen, die zu erwartenden Folgen der Sicherheitsverletzung zu bestimmen; und (c) eine Beschreibung der Maßnahmen, die durch Tellent ergriffen wurden oder ergriffen werden sollen, um die Sicherheitsverletzung zu beheben, einschließlich, soweit zweckmäßig, Maßnahmen zur Begrenzung möglicher unerwünschter Auswirkungen. 

6.3 Der Abonnent ist selbst dafür verantwortlich, die für ihn geltenden Meldepflichten für Sicherheitsverletzungen einzuhalten. Die Erfüllung der Pflicht von Tellent, eine Sicherheitsverletzung gemäß diesem Artikel zu melden oder darauf zu reagieren, stellt kein Schuldeingeständnis oder eine Haftung von Tellent in Bezug auf die Sicherheitsverletzung dar.

7. Unterauftragsverarbeiter

7.1 Tellent kann Unterauftragsverarbeiter einsetzen, um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Namen des Abonnenten als Teil der von Tellent für den Abonnenten bereitgestellten Dienstleistungen durchzuführen. Der Abonnent erteilt Tellent hiermit generell die schriftliche Genehmigung, einen Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu beauftragen. Tellent darf nur dann einen Unterauftragsverarbeiter beauftragen, wenn diesem Unterauftragsverarbeiter schriftlich die erforderlichen Verantwortlichkeiten und Pflichten gemäß Artikel 28 DSGVO auferlegt wurden.  Tellent kann gemäß diesem Artikel andere Unterauftragsverarbeiter entfernen oder bestellen. Tellent wird Änderungen an der Liste der Unterauftragsverarbeiter mindestens sechs Wochen im Voraus ankündigen. Der Abonnent kann einem Unterauftragsverarbeiter widersprechen, indem er von seinem Kündigungsrecht im Rahmen des Vertrages Gebrauch macht. Wenn der Abonnent den Vertrag nicht innerhalb dieses Zeitraums kündigt, wird davon ausgegangen, dass der Abonnent den jeweiligen Unterauftragsverarbeiter akzeptiert. Kommt der Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet Tellent weiterhin in gleicher Weise gegenüber dem Abonnenten für die Erfüllung seiner Pflichten gemäß diesem DPA.

8. Informationen & Audits

8.1 Wenn der Abonnent zu dem begründeten Schluss kommt, dass ein Audit bzw. eine Inspektion der technischen und organisatorischen Maßnahmen in den Geschäftsräumen von Tellent notwendig ist, um die Einhaltung dieses DPAs im Einzelfall zu überprüfen, hat der Abonnent das Recht, ein solches Audit bzw. eine solche Inspektion durchzuführen, vorausgesetzt, dass ein solches Audit bzw. die Inspektion (i) während der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt wird, (ii) ohne Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs von Tellent, (iii) nach vorheriger Ankündigung von mindestens 30 Tagen im Voraus und weiterer Rücksprache mit Tellent, (iv) vorbehaltlich der Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung (falls nicht bereits durch den Vertrag abgedeckt) und (v) maximal einmal im Jahr. Der Abonnent muss seine eigenen Kosten tragen und Tellent für die Kosten entschädigen, die im Zusammenhang mit den für die Durchführung des Audits erforderlichen internen Ressourcen entstehen. Dieses Audit bzw. diese Inspektion wird vom Abonnenten oder einer vom Abonnenten bestimmten Prüfstelle durchgeführt, die sich aus unabhängigen Personen zusammensetzt, welche über die erforderlichen beruflichen Qualifikationen verfügen. Der Abonnent wird Tellent unmittelbar nach der Überprüfung bzw. Inspektion eine Kopie des Berichts über diese Prüfung zukommen lassen.

8.2 Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, zusammen mit Tellent, mit den Aufsichtsbehörden zu kooperieren. Tellent wird in angemessener Weise Audits und Inspektionen durch Aufsichtsbehörden unterstützen und daran mitwirken. Der Abonnent wird Tellent umgehend über geplante Audits und Inspektionen durch Aufsichtsbehörden informieren.

8.3 Tellent stellt auf schriftliche Anfrage alle Informationen und Unterstützung zur Verfügung, die der Abonnent im Hinblick auf seine Pflichten gemäß der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung benötigt, einschließlich der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen. Tellent wird diese Informationen und Unterstützung nur insoweit zur Verfügung stellen, wie der Abonnent seinen Pflichten gemäß der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung nicht ohne die Informationen und Unterstützung von Tellent nachkommen kann.

8.4 Tellent behält sich das Recht vor, vom Abonnenten zu verlangen, eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen, bevor er seinen Pflichten gemäß diesem Artikel nachkommt.

9. Rückgabe von personenbezogenen Daten 

9.1 Bei Kündigung einer Dienstleistung erlischt das Recht des Abonnenten, auf die betreffende Dienstleistung zuzugreifen oder sie zu nutzen, mit sofortiger Wirkung, und Tellent ist nicht dazu verpflichtet, die damit verbundenen personenbezogenen Daten aufzubewahren. Die Parteien vereinbaren, dass Tellent in einem solchen Fall je nach Wunsch des Abonnenten entweder alle personenbezogenen Daten an den Abonnenten zurückgibt oder sie vernichtet bzw. löscht, sofern dies nicht durch anwendbare Gesetze und Vorschriften verboten ist. Sollte der Abonnent keine entsprechende Wahl treffen, kann Tellent die personenbezogenen Daten 30 Tage nach der Kündigung der Dienstleistung löschen. Die Rückgabe personenbezogener Daten durch Tellent kann dadurch erfolgen, dass der Abonnent über die API von Tellent Zugriff auf die personenbezogenen Daten erhält.

9.2 Tellent wird dem Abonnenten auf Anfrage und nach Beendigung der Dienstleistungen schriftlich erklären, dass alle Kopien der personenbezogenen Daten dauerhaft vernichtet oder an den Abonnenten zurückgegeben wurden.

10. CCPA-Einhaltung

10.1 Tellent erklärt, dass alle personenbezogenen Daten, die das Unternehmen im Zusammenhang mit diesem DPA erhält, von Tellent in seiner Rolle als Dienstleister gemäß der Definition im CCPA verarbeitet werden.

10.2 Hiermit wird Tellent untersagt: (1) personenbezogene Daten zu verkaufen, die das Unternehmen im Rahmen dieses DPAs erhält, und (2) diese personenbezogenen Daten für andere Zwecke als die in diesem DPA festgelegten Zwecke zu erheben, zu speichern, zu nutzen oder offenzulegen.

Anlage 1 des DPA: Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten

1. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Recruitee SaaS

1.1 Allgemeines Alle Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesem Artikel 1 beziehen sich nur auf die Recruitee SaaS und die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Recruitee SaaS bereitgestellt werden.

1.2 Art und Zweck der Verarbeitung Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, die Recruitee SaaS und die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Recruitee SaaS bereitgestellt werden, nur zu Rekrutierungs- und/oder Personalbeschaffungszwecken zu nutzen. Tellent verarbeitet personenbezogene Daten im Namen des Abonnenten im Rahmen der Recruitee SaaS und der Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Recruitee SaaS und gemäß dem Vertrag bereitgestellt werden.

1.3 Betroffene Personen Die in diesem Artikel 1 beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten bezieht sich auf die folgenden betroffenen Personen:

  • Bewerber, potenzielle Bewerber, Kandidaten und potenzielle Kandidaten des Abonnenten (im Folgenden kollektiv bezeichnet als: „Kandidaten");
  • Besucher der Karrierewebsite des Abonnenten, die als Teil der Dienstleistungen bereitgestellt wird (im Folgenden bezeichnet als: „Besucher");
  • Alle Personen, welche die Empfehlungswebsite des Abonnenten besuchen (nur wenn die Empfehlungswebsite als Teil der Dienstleistungen bereitgestellt wird) oder über die Dienstleistungen eine Empfehlung für einen Kandidaten abgeben (im Folgenden bezeichnet als: „Empfehlungsgeber").

1.4 Kategorien von personenbezogenen Daten Tellent verarbeitet im Namen des Abonnenten die folgenden Kategorien von personenbezogenen Daten zu Kandidaten:

  • Kontaktdaten, einschließlich Namen
  • Lebensläufe 
  • E-Mail-Kommunikation
  • Anschrift 
  • Beruflicher Werdegang 
  • Motivationsschreiben und andere für eine Bewerbung bereitgestellten Dokumente
  • Informationen zu Kandidaten, die durch Integrationen zwischen den Dienstleistungen und den Dienstleistungen von Dritten auf Anfrage des Abonnenten oder auf Anfrage von Endnutzern erhoben werden
  • Notizen über Kandidaten
  • Bewertungen von Kandidaten
  • und andere personenbezogene Daten in Bezug auf Kandidaten, die im Rahmen der Dienstleistungen verarbeitet werden. Zur Klarstellung: Personenbezogene Daten, die sich auf Kandidaten und gleichzeitig auf andere betroffene Personen beziehen, gelten als im Namen des Abonnenten verarbeitet (z. B. E-Mails von einem Nutzer an einen Kandidaten).

Tellent verarbeitet im Namen des Abonnenten die folgenden Kategorien von personenbezogenen Daten zu Besuchern:

  • Verkehrsquelle
  • HTTP-Anfragen und -Antworten
  • Cookies
  • Datum und Uhrzeit der Nutzung
  • und andere personenbezogene Daten in Bezug auf Besucher, die im Rahmen der Dienstleistungen verarbeitet werden.

Tellent verarbeitet im Namen des Abonnenten die folgenden Kategorien von personenbezogenen Daten in Bezug auf Empfehlungsgeber:

  • Kontaktdaten, einschließlich Namen
  • HTTP-Anfragen und -Antworten
  • Cookies
  • Datum und Uhrzeit der Nutzung
  • Soziale und geschäftliche Verbindungen
  • E-Mail-Adresse und Passwort
  • Empfehlungsschreiben, einschließlich dem Status und damit verbundenen Vergütungen
  • E-Mail-Kommunikation
  • und andere personenbezogene Daten in Bezug auf Empfehlungsgeber, die im Rahmen der Dienstleistungen verarbeitet werden. Zur Klarstellung: Personenbezogene Daten, die sich auf Empfehlungsgeber und gleichzeitig auf andere betroffene Personen beziehen, werden als im Namen des Abonnenten verarbeitet betrachtet (z. B. E-Mails von einem Nutzer an einen Empfehlungsgeber).

1.5 Sonstiges Tellent verarbeitet die in diesem Artikel 1 genannten personenbezogenen Daten nur insoweit, wie sie zu den Dienstleistungen gehören, es sei denn, die personenbezogenen Daten wurden anonymisiert und werden für die Verbesserung der Dienstleistungen genutzt.

2. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten von KiwiHR SaaS

2.1 Allgemeines Alle Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesem Artikel 2 beziehen sich nur auf die KiwiHR SaaS und die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der KiwiHR SaaS bereitgestellt werden.

2.2 Art und Zweck der Verarbeitung Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, die KiwiHR SaaS und die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der KiwiHR SaaS bereitgestellt werden, ausschließlich für die Personalverwaltung zu nutzen. Tellent verarbeitet personenbezogene Daten im Namen des Abonnenten als Teil der KiwiHR SaaS und der Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der KiwiHR SaaS und gemäß dem Vertrag bereitgestellt werden.

2.3 Betroffene Personen Die in diesem Artikel 2 beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten bezieht sich auf die folgenden betroffenen Personen:

  • Mitarbeiter und Berater des Abonnenten (hierin kollektiv bezeichnet als: „Mitarbeiter").

2.4 Kategorien von personenbezogenen Daten Tellent verarbeitet im Namen des Abonnenten die folgenden Kategorien von personenbezogenen Daten zu Mitarbeitern:

  • Kontaktdaten, einschließlich Namen, Anschriften und Rollen
  • HTTP-Anfragen und -Antworten
  • Cookies
  • Datum und Uhrzeit der Nutzung
  • E-Mail-Adresse und Passwort
  • Gehälter, Geburtsdaten, Arbeitszeiten, Urlaube, Abwesenheit, Krankheit, Spesen und Notfallkontakte
  • und andere personenbezogene Daten in Bezug auf Mitarbeiter, die im Rahmen der Dienstleistungen verarbeitet werden. Zur Klarstellung: Personenbezogene Daten, die sich auf Mitarbeiter und gleichzeitig auf andere betroffene Personen beziehen, gelten als im Namen des Abonnenten verarbeitet (z. B. der Name und die Telefonnummer des Notfallkontakts eines Mitarbeiters).

3. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Javelo SaaS

3.1 Allgemeines Alle Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesem Artikel 3 beziehen sich nur auf die Javelo SaaS und die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Javelo SaaS bereitgestellt werden.

3.2 Art und Zweck der Verarbeitung Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, die Javelo SaaS und die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Javelo SaaS bereitgestellt werden, ausschließlich für das Performancemanagement zu nutzen. Tellent verarbeitet personenbezogene Daten im Namen des Abonnenten als Teil der Javelo SaaS und der Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Javelo SaaS und gemäß dem Vertrag bereitgestellt werden.

3.3 Betroffene Personen Die in diesem Artikel 3 beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten bezieht sich auf die folgenden betroffenen Personen:

  • Mitarbeiter und Berater des Abonnenten (hierin kollektiv bezeichnet als: „Mitarbeiter").

3.4 Kategorien von personenbezogenen Daten Tellent verarbeitet im Namen des Abonnenten die folgenden Kategorien von personenbezogenen Daten zu Mitarbeitern:

  • Kontaktdaten, einschließlich Namen, Anschriften und Rollen
  • HTTP-Anfragen und -Antworten
  • Cookies
  • Datum und Uhrzeit der Nutzung
  • E-Mail-Adresse und Passwort
  • Leistungsbeurteilungen und Mitarbeiterfeedback
  • Fähigkeiten und Schulungen
  • und andere personenbezogene Daten in Bezug auf Mitarbeiter, die im Rahmen der Dienstleistungen verarbeitet werden. Zur Klarstellung: Personenbezogene Daten, die sich auf Mitarbeiter und gleichzeitig auf andere betroffene Personen beziehen, gelten als im Namen des Abonnenten verarbeitet (z. B. der Name des Mitarbeiters eines Kunden des Abonnenten, mit dem der Mitarbeiter zu tun hatte).

4. Sonstiges

Der Abonnent oder Endnutzer kann Tellent zusätzliche Anweisungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch deren Nutzung und im Rahmen der Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Beispielsweise kann ein Endnutzer in der Recruitee SaaS auswählen, personenbezogene Daten in Bezug auf einen bestimmten Kandidaten zu löschen. Der Abonnent ist dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass alle von ihm erteilten Anweisungen, unter anderem die in seinem Namen erteilten Anweisungen, den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften entsprechen, insbesondere der DSGVO. Manche Verarbeitungsaktivitäten werden von Tellent als unabhängiger Verantwortlicher durchgeführt. Diese Verarbeitungsaktivitäten sind in der Datenschutzrichtlinie von Tellent beschrieben (verfügbar unter https://tellent.com/privacy-policy).

Anlage 2 des DPA: Technische und organisatorische Maßnahmen

Das Folgende stellt eine nicht erschöpfende Liste der von Tellent ergriffenen und implementierten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen dar: 

Qualitätssicherung: Tellent hat Qualitätssicherungsverfahren für die SaaS implementiert. Diese Verfahren umfassen automatisierte Tests sowie manuelle Tests von Funktionalitäten und Bug-Fixes vor der Bereitstellung.

Code-Überprüfung: Jeglicher neue Code für die SaaS wird von mindestens einem Senior Developer überprüft, bevor er für eine Produktionsumgebung freigegeben wird. Bei der Überprüfung wird auch untersucht, ob sichere Kodierungsverfahren angewendet werden.

HTTPS: Alle Übertragungen personenbezogener Daten durch das SaaS über das Internet sind verschlüsselt.
Passwortspeicherung: Sämtliche Passwörter für die SaaS werden mit einem dem Industriestandard entsprechenden Hashing-Algorithmus gespeichert.

Penetrationstests: Die Sicherheit der im Rahmen des Vertrages bereitgestellten SaaS wird regelmäßig von einem spezialisierten externen Penetrationstester überprüft.

Sicherungskopien: Alle personenbezogenen Daten in der SaaS werden täglich bzw. fortlaufend in Teilen gesichert.

Zugriffskontrolle: Mitarbeiter erhalten nur dann Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten in der SaaS, sofern diese Rechte für ihre Rolle erforderlich sind. Zugriffsrechte werden widerrufen, wenn diese nicht mehr benötigt werden.

Sichere Rechenzentren: Die SaaS wird nur in Rechenzentren gehostet, die über ein hohes Maß an Sicherheit und Verfügbarkeit verfügen, wie z. B. ISO 27001 zertifizierte Rechenzentren.

DDOS-Schutz: Tellent wird Maßnahmen für die SaaS ergreifen, um seine Server vor Layer 4 (und niedriger) (D)DOS-Angriffen zu schützen.
Firewall: Die SaaS-Infrastruktur wird durch eine oder mehrere Firewalls geschützt.

Anlage 3 des DPA: Unterauftragsverarbeiter

1. Recruitee SaaS Unterauftragsverarbeiter

Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass Tellent die folgenden Parteien als Unterauftragsverarbeiter („Recruitee SaaS Unterauftragsverarbeiter“) für die Recruitee SaaS und für die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Recruitee SaaS bereitgestellt werden, beauftragt:

Google Cloud-Plattform

Name des Unternehmens:

Google Ireland Limited und ihre Unterauftragsverarbeiter(https://cloud.google.com/terms/subprocessors

Ort der Datenverarbeitung:

Frankfurt und Berlin, Deutschland (google: europe-west3, europe-west10)

Weitere Angaben:

Die Hauptinfrastruktur für die Recruitee SaaS wird auf der Google Cloud-Plattform gehostet.

Ziggeo

Name des Unternehmens:

Ziggeo, Inc. und ihre Unterauftragsverarbeiter

Ort der Datenverarbeitung:

Irland (aws: eu-west-1)

Amazon Web Services

Name des Unternehmens:

Amazon Web Services EMEA SARL und seine Unterauftragsverarbeiter

Ort der Datenverarbeitung:

Frankfurt, Deutschland (aws: eu-central-1)

Tellent

Name des Unternehmens:

Recruitee Sp. Z o.o., Recruitee B.V., Recruitee GmbH, Teamrise SAS, YooniQ solutions GmbH und YooniQ solutions Sp. Z o.o. und verbundene Unternehmen (außer Recruitee Inc.)

Ort der Datenverarbeitung:

Deutschland, Frankreich, Niederlande und Polen

Weitere Angaben:

Dabei handelt es sich um andere Unternehmen als den Auftraggeber (Tellent), die für die Bereitstellung der Dienstleistungen eingesetzt werden.

Textkernel

Name des Unternehmens:

Textkernel B.V. und seine Unterauftragsverarbeiter

Ort der Datenverarbeitung:

Amsterdam, Niederlande

Mailgun

Name des Unternehmens:

Mailgun Technologies, Inc. und ihre Unterauftragsverarbeiter

Ort der Datenverarbeitung:

Frankfurt, Deutschland (aws: eu-central-1)

Microsoft Azure

Name des Unternehmens:

Microsoft Corporation und ihre Unterauftragsverarbeiter

Ort der Datenverarbeitung:

Niederlande (azure: Westeuropa)

Weitere Angaben:

Nur für optionale Funktionalitäten im Bereich der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens der SaaS eingesetzt.

Kombo

Name des Unternehmens:

Kombo Technologies GmbH und ihre Unterauftragsverarbeiter

Ort der Datenverarbeitung:

Deutschland und Niederlande

2. KiwiHR SaaS Unterauftragsverarbeiter

Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass Tellent die folgenden Parteien als Unterauftragsverarbeiter („KiwiHR SaaS Unterauftragsverarbeiter“) für die KiwiHR SaaS und für die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der KiwiHR SaaS bereitgestellt werden, beauftragt:

Tellent

Name des Unternehmens:

Recruitee Sp. Z o.o., Recruitee B.V., Recruitee GmbH, Teamrise SAS, YooniQ solutions GmbH und YooniQ solutions Sp. Z o.o. und verbundene Unternehmen (außer Recruitee Inc.)

Ort der Datenverarbeitung:

Deutschland, Frankreich, Niederlande und Polen

Weitere Angaben:

Dabei handelt es sich um andere Unternehmen als den Auftraggeber (Tellent), die für die Bereitstellung der Dienstleistungen eingesetzt werden.

 

Google Cloud-Plattform

Name des Unternehmens:

Google Ireland Limited und ihre Unterauftragsverarbeiter(https://cloud.google.com/terms/subprocessors

Ort der Datenverarbeitung:

Europäische Union (google: EU multi-region)

 

Amazon Web Services

Name des Unternehmens:

Amazon Web Services EMEA SARL und seine Unterauftragsverarbeiter

Ort der Datenverarbeitung:

Frankfurt, Deutschland (aws: eu-central-1)

 

Postmark

Name des Unternehmens:

AC PM LLC und ihre Unterauftragsverarbeiter

Ort der Datenverarbeitung:

Weltweit

 

Microsoft Azure

Name des Unternehmens:

Microsoft Corporation und ihre Unterauftragsverarbeiter

Ort der Datenverarbeitung:

Niederlande (azure: Westeuropa)

Weitere Angaben:

Nur für optionale Funktionalitäten im Bereich der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens der SaaS eingesetzt.

 

Kombo

Name des Unternehmens:

Kombo Technologies GmbH und ihre Unterauftragsverarbeiter

Ort der Datenverarbeitung:

Deutschland und Niederlande

3. Javelo SaaS Unterauftragsverarbeiter

Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass Tellent die folgenden Parteien als Unterauftragsverarbeiter („Javelo SaaS Unterauftragsverarbeiter“) für die Javelo SaaS und für die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Javelo SaaS bereitgestellt werden, beauftragt:

 

Amazon Web Services

Name des Unternehmens:

Amazon Web Services EMEA SARL und seine Unterauftragsverarbeiter

Ort der Datenverarbeitung:

Europäische Union

 

Microsoft Azure

Name des Unternehmens:

Microsoft Corporation und ihre Unterauftragsverarbeiter

Ort der Datenverarbeitung:

Niederlande (azure: Westeuropa)

Weitere Angaben:

Nur für optionale Funktionalitäten im Bereich der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens der SaaS eingesetzt.

 

Mailjet

Name des Unternehmens:

Mailjet SAS und ihre Unterauftragsverarbeiter

Ort der Datenverarbeitung:

Belgien und Deutschland

 

Tellent

Name des Unternehmens:

Recruitee Sp. Z o.o., Recruitee B.V., Recruitee GmbH, Teamrise SAS, YooniQ solutions GmbH und YooniQ solutions Sp. Z o.o. und verbundene Unternehmen (außer Recruitee Inc.)

Ort der Datenverarbeitung:

Deutschland, Frankreich, Niederlande und Polen

Weitere Angaben:

Dabei handelt es sich um andere Unternehmen als den Auftraggeber (Tellent), die für die Bereitstellung der Dienstleistungen eingesetzt werden.

 

Kombo

Name des Unternehmens:

Kombo Technologies GmbH und ihre Unterauftragsverarbeiter

Ort der Datenverarbeitung:

Deutschland und Niederlande


4. Klarstellung

Zur Klarstellung:

  • Diese Anlage berechtigt Tellent nicht, einen Unterauftragsverarbeiter für eine Dienstleistung einzusetzen, wenn der Unterauftragsverarbeiter lediglich als Unterauftragsverarbeiter für eine andere Dienstleistung aufgeführt ist;
  • Sofern ein Unterauftragsverarbeiter in dieser Anlage als Unterauftragsverarbeiter für mehr als eine Dienstleistung aufgeführt ist, gibt diese Anlage Tellent für die jeweilige Dienstleistung nur das Recht, diesen Unterauftragsverarbeiter innerhalb des für die jeweilige Dienstleistung aufgeführten Datenverarbeitungsortes einzusetzen, und;
  • Jeder in dieser Anlage genannte Unterauftragsverarbeiter kann jeden anderen Unterauftragsverarbeiter beauftragen, jedoch nur insoweit, wie sie als Unterauftragsverarbeiter für dieselbe Dienstleistung aufgeführt sind.

Anhang zur Dienstgüte (für Recruitee SaaS Lead- und Optimize-Pläne und Javelo SaaS)

Zuletzt geändert: 6. Oktober 2023

0. Definitionen

„Verfügbar" / „Verfügbarkeit": die Zeit, in der die SaaS bzw. eine Funktionalität für den Abonnenten zur Live-/Echtzeitverarbeitung und zum Datenaustausch mit einer hinreichend akzeptablen Geschwindigkeit nutzbar ist;

„Ausfallzeit": Die Zeit, in der die SaaS nicht verfügbar ist;

1. Anwendbarkeit dieses SLAs

1.1 Allgemeines Dieses SLA stellt einen Anhang zu den zwischen dem Abonnenten und Tellent vereinbarten Bedingungen dar, die in diesem Dokument auch als „Bedingungen“ bezeichnet werden, wie beschrieben unter: https://kiwihr.com/terms-and-conditions. Durch dieses SLA werden die Bedingungen geändert und ergänzt. In diesem SLA werden zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen und Bedingungen hinsichtlich der Dienstgüte festgelegt, jedoch nur insoweit, wie der Abonnent ein Abonnement für die Recruitee SaaS, das als „Lead“- und/oder „Optimize“-Plan bezeichnet wird, und/oder ein Abonnement für die Javelo SaaS hat. Dieses SLA kann von Tellent gemäß denselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert werden, die für Änderungen der Bedingungen anwendbar sind.

1.2 Unstimmigkeiten Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesem SLA und den Bedingungen hat dieses SLA Vorrang. Wenn die Parteien für ein Abonnement eine Vereinbarung/einen Nachtrag zur Datenverarbeitung („DPA“) unterzeichnet haben, hat das DPA in Bezug auf dieses Abonnement Vorrang vor diesem SLA. Dieses SLA gilt nicht für ein Abonnement, wenn die Parteien eine separate schriftliche Dienstgütevereinbarung bzw. einen separaten Anhang zur Dienstgüte für ein solches Abonnement unterzeichnet haben.

2. Verfügbarkeit

2.1 Verfügbarkeitsgarantie Tellent garantiert für die Mehrheit der Funktionalitäten der SaaS eine Mindestverfügbarkeit von 99,5 % pro Quartal („Verfügbarkeitsgarantie").

2.2 Ausschlüsse Eine Funktionalität der SaaS gilt als verfügbar, sofern Ausfallzeiten entstehen bzw. zurückzuführen sind auf:

  • Die Nutzung von Funktionalitäten durch den Abonnenten oder sein Opt-in für Funktionalitäten, die von Tellent als Alpha- oder Beta-Versionen klassifiziert wurden;
  • Faktoren, die nicht in der unmittelbaren Kontrolle von Tellent liegen;
  • Einen Verstoß seitens des Abonnenten gegen die Bedingungen bzw. gegen dieses SLA;
  • Die Nutzung von Funktionalitäten durch den Abonnenten auf eine Art und Weise, für die sie nicht konzipiert sind;
  • Ausfallzeiten, die von Tellent geplant und im Voraus angekündigt wurden.

2.3 Gutschrift Wenn Tellent die in diesem Artikel beschriebene Verfügbarkeitsgarantie nicht einhält, wird Tellent auf Verlangen des Abonnenten 10 % der Quartalsgebühr für die SaaS bei künftigen Rechnungen für von Tellent bereitgestellte Dienstleistungen gutschreiben, sofern die Gebühr für das Quartal gezahlt wurde, in dem Tellent die Garantiebedingungen nicht eingehalten hat („Verfügbarkeitsgarantie-Gutschrift“). Die Nichteinhaltung der Bedingungen der Verfügbarkeitsgarantie begründet keinerlei sonstige Haftungsansprüche oder Ansprüche bzw. Rechte des Abonnenten, die über die Verfügbarkeitsgarantie-Gutschrift hinausgehen, noch hat der Abonnent Anspruch auf eine Rückerstattung der Gesamtgebühr.

2.4 Berechnungsgrundlage Für die Zwecke dieses Artikels entspricht ein Quartal jedem zusammenhängenden 3-Monats-Zeitraum nach Beginn des Abonnements für die SaaS. Die Quartalsgebühr für die SaaS wird anteilig ausgehend von der Abonnementgebühr für die SaaS berechnet. Die Berechnung der Verfügbarkeit wird von der Tellent-Verwaltung durchgeführt, der Abonnent erhält jedoch Zugriff auf die aktuelle Performance unter https://status.recruitee.com für die Recruitee SaaS und https://javelo.statuspage.io für die Javelo SaaS. Tellent kann nach eigenem Ermessen ein anderes Performance Monitoring Tool implementieren oder einsetzen und wird den Abonnenten über eine solche Änderung entsprechend informieren.

3. Datensicherung und -wiederherstellung

Tellent erstellt mindestens auf täglicher Basis Sicherungskopien Abonnentdaten und unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die Abonnentdaten im Falle eines Datenverlustes, der durch Tellent zu vertreten ist, ohne Zusatzkosten wiederherzustellen.

Produktspezifische Bedingungen

Zuletzt geändert: 6. Oktober 2023

1. Allgemeines

1.1 Diese produktspezifischen Bedingungen gelten als Nachtrag zu den Bedingungen. Durch diese produktspezifischen Bedingungen werden die Geschäftsbedingungen abgeändert und ergänzt. Diese produktspezifischen Bedingungen können von Tellent gemäß denselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert werden, die für Änderungen der Bedingungen anwendbar sind.

1.2 Bei Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen dieser produktspezifischen Bedingungen und anderen Vertragsdokumenten haben die Bestimmungen der anderen Dokumente Vorrang, sofern in diesen produktspezifischen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

2. Recruitee SaaS

2.1 Allgemeines Dieser Artikel 2 gilt nur insoweit, wie sich der Vertrag auf die Recruitee SaaS und die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Recruitee SaaS bereitgestellt werden, bezieht.

2.2 Definitionen Die folgenden Definitionen gelten überall im Vertrag, jedoch nur insoweit, wie sich der Vertrag auf die Recruitee SaaS und die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Recruitee SaaS bereitgestellt werden, bezieht:

Administrator": Ein Endnutzer mit der größtmöglichen Rolle, die der Abonnent einem einzelnen Endnutzer in der Recruitee SaaS gewähren kann und in der Recruitee SaaS als „Administrator“ bezeichnet wird;

Kandidat": Ein Kandidat für eine Arbeitsstelle;

Unternehmenskonto": Ein Bereich der SaaS, der in der SaaS als „Unternehmenskonto“ bezeichnet wird und dazu dient, die unter einem einzelnen Abonnement geführten Abonnentdaten festzuhalten, der aber auch für andere Zwecke, wie die Gruppierung von Endnutzern, dient;

Vertriebskanäle": Dienstleistungen Dritter, Stellenbörsen und/oder andere Stellen, die von Tellent oder innerhalb seines Vertriebsnetzes für Stellenanzeigen genutzt werden;

„Stellenanzeigen": Bekanntmachungen bzw. Werbung für offene Stellen;

Premium Stellenanzeigen": Stellenanzeigen, die extra und unabhängig von einem Abonnement berechnet werden;

Abonnent-Inhalt": Lebensläufe, Kommentare, Notizen, Dateien und alle anderen Daten, die im Zusammenhang mit dem Einstellungsverfahren für eine Stelle stehen.

2.3 Stellenanzeigen - Allgemein Tellent bietet möglicherweise an, Stellenanzeigen über verschiedene Vertriebskanäle zu verbreiten. Tellent kann nach eigenem Ermessen zusätzliche Gebühren für Stellenanzeigen berechnen. Sämtliche Gebühren für Stellenanzeigen werden von Tellent beim Bestellvorgang für Stellenanzeigen kommuniziert.

2.4 Stellenanzeigen - Tellents Selbstverpflichtung
2.4.1 Tellent wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Stellenanzeigen über die Vertriebskanäle zu verbreiten. Der Abonnent erkennt jedoch an und akzeptiert, dass Tellent keine Kontrolle über die Vertriebskanäle oder Kommunikationsnetzwerke hat und nicht garantieren kann, dass die Stellenanzeigen des Abonnenten tatsächlich über das Internet oder über Kommunikationsnetzwerke vermittelt werden, von den jeweiligen Vertriebskanälen akzeptiert werden oder von Stellenbewerbern bzw. potenziellen Stellenbewerbern empfangen und/oder gelesen werden.
2.4.2 Tellent kann Dritte als Vermittler für die Verbreitung von Stellenanzeigen einsetzen, und solche Vermittler werden als Teil der Vertriebskanäle angesehen.
2.4.3 Der Abonnent akzeptiert, dass die Unternehmen in den Vertriebskanälen nicht dazu verpflichtet sind, eine Stellenanzeige zu nutzen oder anzuzeigen, und dass sie eine Stellenanzeige aus beliebigen Gründen bzw. ohne Angabe von Gründen ablehnen können, ungeachtet dessen, ob der Abonnent ein kostenpflichtiges Abonnement, ein Probe- oder ein kostenloses Abonnement abgeschlossen hat oder ob der Abonnent für eine Premium Stellenanzeige bezahlt hat. Der Abonnent akzeptiert, dass Tellent weder gegenüber dem Abonnenten noch gegenüber Dritten haftbar gemacht werden kann, wenn eine Stellenanzeige des Abonnenten abgelehnt bzw. nicht veröffentlicht wird, und der Abonnent hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung für nicht veröffentlichte oder verbreitete Stellenanzeigen.
2.4.4 Sollte der Abonnent eine Premium Stellenanzeige stornieren, bietet Tellent keine Rückerstattung an.
2.4.5 Durch die Übermittlung einer Stellenanzeige erteilt der Abonnent Tellent die Erlaubnis, diese Stellenanzeige in den Vertriebskanälen zu verbreiten.
2.4.6 Tellent übernimmt keine Garantie für die Anzahl oder Qualität der Kandidaten, die der Abonnent als Reaktion auf die Stellenanzeige des Abonnenten erhalten wird. Der Abonnent trägt die alleinige Verantwortung für die Durchführung von Vorstellungsgesprächen, Hintergrund- und Referenzüberprüfungen, die Überprüfung der von Kandidaten bereitgestellten Informationen und die Auswahl eines geeigneten Kandidaten.

2.5 Stellenausschreibungen - Verantwortung Die Stellenanzeigen des Abonnenten müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich derjenigen in Bezug auf Arbeit und Beschäftigung sowie Antidiskriminierung, einhalten. Der Abonnent akzeptiert, dass er die alleinige Verantwortung für jegliche Haftung bzw. Ansprüche trägt, die sich aus der Veröffentlichung von Stellenanzeigen oder Inhalten ergeben, auf die Dritte über diese Stellenanzeigen zugreifen können. Der Abonnent verpflichtet sich, Tellent und ihre Tochtergesellschaften sowie ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen, Kosten, Schäden, Verlusten, Haftungen und Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten) freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus einem Verstoß gegen diesen Artikel durch den Abonnenten oder aus einem Verstoß gegen die zusätzlichen Dienstleistungsrichtlinien der Vertriebskanäle ergeben. In bestimmten Fällen schreiben Vertriebskanäle möglicherweise vor, dass der Abonnent zusätzlichen Dienstleistungsrichtlinien zustimmt, damit die Stellenanzeige des Abonnenten auf oder über ihre Dienste verbreitet werden kann, und der Abonnent stimmt hiermit diesen zusätzlichen Dienstleistungsrichtlinien zu, sofern sie für die Verbreitung der Stellenanzeigen des Abonnenten relevant sind. Der Abonnent ist selbst dafür verantwortlich, sich über die Richtlinien der Unternehmen in den Vertriebskanälen zu informieren. Der Abonnent verpflichtet sich, keine Stellenanzeigen zu veröffentlichen oder zu bewerben, die: ungenaue, spamartige, falsche, irreführende oder unangemessene Informationen enthalten; versteckte Schlüsselwörter enthalten, oder; Dienstleistungen verkaufen oder bewerben.

2.6 Änderungen an den Vertriebskanälen Änderungen bezüglich der Vertriebskanäle für Stellenanzeigen können jederzeit, ohne vorherige Ankündigung und nach Ermessen von Tellent erfolgen.

2.7 Probezeitraum Das Abonnement für die Recruitee SaaS ist während des kostenlosen Probezeitraums, der standardmäßig 18 Tage beträgt, kostenlos, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren bzw. der Abonnent ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt.

2.8 SLA für ausgewählte Pläne Der Anhang zur Dienstgüte („SLA“), der auf der Website von Tellent (https://kiwihr.com/terms-and-conditions) abrufbar ist, stellt eine Ergänzung zu den vorliegenden Bedingungen dar. Das SLA gilt nicht für Abonnements, bei denen die Parteien einen anderen schriftlichen Vertrag/Nachtrag zur Dienstgüte für solche Abonnements unterzeichnet haben.

2.9 Karrierewebsite Tellent kann dem Abonnenten eine Karrierewebsite zur Verfügung stellen. Diese Karrierewebsite dient unter anderem dazu, der Öffentlichkeit eine Liste von Stellenangeboten zur Verfügung zu stellen, und daher ist die Nutzung der Karrierewebsite durch die Abonnenten nicht privat. Auf der Karrierewebsite veröffentlichte Stellenangebote werden an die Stellenbörsen von Indeed weitergeleitet. Der Abonnent erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Indeed im Zusammenhang mit der Verbreitung solcher Stellenangebote an Indeed einverstanden (https://www.indeed.com/legal). Der Abonnent kann eine solche Weiterleitung an Indeed und die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Indeed durch Mitteilung an Tellent ablehnen.

2.10 Gebühren Ist ein Abonnement des Abonnenten mit einem Abonnementzeitraum von 1 (einem) Jahr oder länger zur Verlängerung fällig, kann Tellent bei jeder Verlängerung des Abonnements seine geltenden Gebühren, Tarife und Preise für das Abonnement um bis zu 5 % für jedes Jahr, das seit Beginn des vorhergehenden Abonnementzeitraums verstrichen ist, bzw. um die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex seit Beginn des vorhergehenden Abonnementzeitraums erhöhen, je nachdem, was höher ist. Ist das Abonnement des Abonnenten mit einem Abonnementzeitraum von weniger als 1 (einem) Jahr zur Verlängerung fällig, kann Tellent bei jeder Verlängerung dieses Abonnements seine geltenden Gebühren, Tarife und Preise für das Abonnement um bis zu 5 % bezogen auf den vorhergehenden Abonnementzeitraum erhöhen. Zur Klarstellung: Die in diesem Artikel genannten Punkte gelten nicht für die KiwiHR SaaS.

3. KiwiHR SaaS

3.1 Allgemeines Dieser Artikel 3 gilt nur insoweit, wie sich der Vertrag auf die KiwiHR SaaS und die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der KiwiHR SaaS bereitgestellt werden, bezieht.

3.2 Definitionen Die folgenden Definitionen gelten überall im Vertrag, jedoch nur insoweit, wie sich der Vertrag auf die KiwiHR SaaS und die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der KiwiHR SaaS bereitgestellt werden, bezieht:

Administrator": Ein Endnutzer mit der größtmöglichen Rolle, die der Abonnent einem einzelnen Endnutzer in der KiwiHR SaaS gewähren kann und in der KiwiHR SaaS als „Kontoinhaber“ bezeichnet wird;
Unternehmenskonto": Ein Bereich der KiwiHR SaaS, der in der KiwiHR SaaS als „Unternehmen“ bezeichnet wird und dazu dient, die unter einem einzelnen Abonnement geführten Abonnentdaten festzuhalten, der aber auch für andere Zwecke, wie die Gruppierung von Endnutzern, dient;

Abonnent-Inhalt": Name, Geburtsdatum, Gehälter und alle anderen Daten im Zusammenhang mit der Personalverwaltung.

3.3 Datenübermittlungen Der Abonnent erteilt hiermit seine vorherige schriftliche Zustimmung gemäß Artikel 4.1 des DPAs, dass personenbezogene Daten (wie im DPA festgelegt) in Drittländer (wie im DPA festgelegt) übermittelt werden, jedoch nur insoweit, als solche Übermittlungen im Zusammenhang mit der KiwiHR SaaS stehen und nur, wenn der Abonnent ein Abonnement für die KiwiHR SaaS besitzt.

3.4 Probezeitraum Das Abonnement für die KiwiHR SaaS ist während des kostenlosen Probezeitraums, der standardmäßig 14 Tage beträgt, kostenlos, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren bzw. der Abonnent ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt.

3.5 Verlängerungen Ungeachtet der Bedingungen wird bei der Verlängerung eines Abonnements für die KiwiHR SaaS die Gebühr für die Verlängerung des Abonnementzeitraums der KiwiHR SaaS angepasst, indem die dann aktuelle Anzahl der Endnutzer der KiwiHR SaaS mit der Gebühr pro Endnutzer des vorhergehenden Abonnementzeitraums des Abonnements für die KiwiHR SaaS multipliziert wird, zuzüglich etwaiger Preiserhöhungen entsprechend den Bedingungen. Die Gebühren für eine solche Verlängerung des Abonnementzeitraums der KiwiHR SaaS sind ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Verlängerung fällig.

3.6 Erhöhung der Endnutzer während des Abonnementzeitraums Wenn sich die Anzahl der Endnutzer der KiwiHR SaaS während eines Abonnementzeitraums erhöht, wird dem Abonnenten für den gesamten Rest des Abonnementzeitraums für jeden zusätzlichen Endnutzer eine Gebühr in Rechnung gestellt, die anteilig aus der Gebühr berechnet wird, die für die Endnutzer gilt, die dem Abonnenten während dieses Abonnementzeitraums bereits in Rechnung gestellt wurden. Diese Gebühr wird sofort fällig. Zur Klarstellung: Wenn sich die Anzahl der Endnutzer der KiwiHR SaaS während des Abonnementzeitraumes reduziert, werden dem Abonnenten die Gebühren, die sich auf eine solche Reduzierung beziehen, weder gutgeschrieben noch zurückerstattet.

3.7 Gebühren Wenn ein Abonnement für eine Verlängerung fällig ist, kann Tellent bei jeder Verlängerung des Abonnements nach eigenem Ermessen die geltenden Gebühren, Tarife und Preise für das Abonnement erhöhen. Eine solche Preiserhöhung wird von Tellent mindestens 40 Tage vor der jeweiligen Verlängerung mitgeteilt. Zur Klarstellung: Die in diesem Artikel genannten Punkte gelten nicht für die Recruitee SaaS und die Javelo SaaS.

4. Javelo SaaS

4.1 Allgemeines Dieser Artikel 4 gilt nur insoweit, wie sich der Vertrag auf die Javelo SaaS und die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Javelo SaaS bereitgestellt werden, bezieht.

4.2 Definitionen Die folgenden Definitionen gelten überall im Vertrag, jedoch nur insoweit, wie sich der Vertrag auf die Javelo SaaS und die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Javelo SaaS bereitgestellt werden, bezieht:

Administrator": Ein Endnutzer mit der größtmöglichen Rolle, die der Abonnent einem einzelnen Endnutzer in der Javelo SaaS gewähren kann und in der Javelo SaaS als „Unternehmensadministrator“ bezeichnet wird;
Unternehmenskonto": Ein Bereich der Javelo SaaS, der in der Javelo SaaS als „Unternehmenskonto“ bezeichnet wird und dazu dient, die unter einem einzelnen Abonnement geführten Abonnentdaten festzuhalten, der aber auch für andere Zwecke, wie die Gruppierung von Endnutzern, dient;

Abonnent-Inhalt": Name, Rolle, Leistungsbeurteilungen, Mitarbeiterfeedback und alle anderen Daten im Zusammenhang mit dem Performancemanagement.

4.3 Probezeitraum Das Abonnement für die Javelo SaaS ist während des kostenlosen Probezeitraums, der von Tellent angeboten werden kann, kostenlos, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren bzw. der Abonnent ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt.

4.4 Verlängerungen Ungeachtet der Bedingungen wird bei der Verlängerung eines Abonnements für die Javelo SaaS die Gebühr für den Abonnementzeitraum der Verlängerung der Javelo SaaS angepasst, indem die dann aktuelle Anzahl der Endnutzer der Javelo SaaS mit der Gebühr pro Endnutzer für den vorhergehenden Abonnementzeitraum des Abonnements für die Javelo SaaS multipliziert wird, zuzüglich etwaiger Preiserhöhungen entsprechend den Bedingungen. Die Gebühren für eine solche Verlängerung des Abonnementzeitraums der Javelo SaaS sind ab dem entsprechenden Zeitpunkt der Verlängerung fällig.

4.5 Erhöhung der Anzahl der Endnutzer während des Abonnementzeitraums Wenn sich die Anzahl der Endnutzer der Javelo SaaS während eines Abonnementzeitraums erhöht, wird dem Abonnenten für den gesamten verbleibenden Abonnementzeitraum für jeden zusätzlichen Endnutzer eine Gebühr in Rechnung gestellt, die anteilig aus der Gebühr berechnet wird, die für die Endnutzer gilt, die dem Abonnenten während dieses Abonnementzeitraums bereits in Rechnung gestellt worden sind. Diese Gebühr wird sofort fällig. Zur Klarstellung: Wenn sich die Anzahl der Endnutzer der Javelo SaaS während des Abonnementzeitraumes reduziert, werden dem Abonnenten die Gebühren, die sich auf eine solche Reduzierung beziehen, weder gutgeschrieben noch zurückerstattet.

4.6 SLA Der Anhang zur Dienstgüte („SLA“), der auf der Website von Tellent (https://kiwihr.com/terms-and-conditions) abrufbar ist, stellt eine Ergänzung zu den vorliegenden Bedingungen dar. Das SLA gilt nicht für Abonnements, bei denen die Parteien einen anderen schriftlichen Vertrag/Nachtrag zur Dienstgüte für solche Abonnements unterzeichnet haben.

4.7 Gebühren Ist ein Abonnement des Abonnenten mit einem Abonnementzeitraum von 1 (einem) Jahr oder länger zur Verlängerung fällig, kann Tellent bei jeder Verlängerung des Abonnements seine geltenden Gebühren, Tarife und Preise für das Abonnement um bis zu 5 % für jedes Jahr, das seit Beginn des vorhergehenden Abonnementzeitraums verstrichen ist, bzw. um die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex seit Beginn des vorhergehenden Abonnementzeitraums erhöhen, je nachdem, was höher ist. Ist das Abonnement des Abonnenten mit einem Abonnementzeitraum von weniger als 1 (einem) Jahr zur Verlängerung fällig, kann Tellent bei jeder Verlängerung dieses Abonnements seine geltenden Gebühren, Tarife und Preise für das Abonnement um bis zu 5 % bezogen auf den vorhergehenden Abonnementzeitraum erhöhen. Zur Klarstellung: Die in diesem Artikel genannten Punkte gelten nicht für die KiwiHR SaaS.

4.8 Datenexport und Löschung von Daten Ungeachtet der Bedingungen kann der Abonnent im Falle der Kündigung von Javelo SaaS innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach der Kündigung den von Tellent als Teil des gekündigten Javelo SaaS gehaltenen Abonnent-Inhalt anfordern, und auf eine solche Anforderung hin wird Tellent eine Kopie dieses Abonnent-Inhaltes zur Verfügung stellen, anstatt ihn über die API von Javelo SaaS verfügbar zu machen.

Länderspezifische Bedingungen

Zuletzt geändert: 6. Oktober 2023

1. Allgemeines

1.1 Diese länderspezifischen Bedingungen stellen einen Nachtrag zu den Bedingungen dar. Durch diese länderspezifischen Bedingungen werden die Geschäftsbedingungen abgeändert und ergänzt. Diese länderspezifischen Bedingungen können von Tellent gemäß denselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert werden, die für Änderungen der Bedingungen anwendbar sind.

1.2 Bei Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen dieser länderspezifischen Bedingungen und anderen Vertragsdokumenten haben die Bestimmungen der anderen Dokumente Vorrang, sofern in diesen länderspezifischen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

2. DACH

2.1 Allgemeines Falls der Vertrag vorsieht, dass deutsches Recht auf den Vertrag anwendbar ist, gilt dieser Artikel 2, ansonsten findet dieser Artikel 2 keine Anwendung.

2.2 Gewährleistung und Haftungsausschluss DACH Ungeachtet der Bedingungen wird Artikel 6 der Bedingungen durch diesen Artikel 2.2 ersetzt. 

2.2.1 Tellents Garantien Tellent garantiert, dass die Dienstleistungen nicht gegen gültige Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter verstoßen und dass die Dienstleistungen grundsätzlich gemäß der vereinbarten Qualität im Rahmen des Vertrages erbracht werden, einschließlich: der Dokumentation, vorbehaltlich Artikel 9 der Bedingungen, und; der Verfügbarkeitsgarantie (wie im SLA festgelegt), soweit der Abonnent ein Abonnement für einen „Lead“-Plan besitzt.

2.2.2 Rechtsbehelfe des Abonnenten Der Abonnent muss Tellent über wesentliche Abweichungen der Dienstleistungen von der vertraglich vereinbarten Qualität informieren, oder wenn die Dienstleistungen, soweit sie vom Abonnenten vertragsgemäß genutzt werden, das geistige Eigentumsrecht eines Dritten verletzen (Rechtsmangel) (kollektiv „Mängel“), und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung des Material- oder Rechtsmangels. Diese vereinbarte Qualität im Rahmen des Vertrages umfasst: die Dokumentation gemäß Artikel 9 der Bedingungen und die Verfügbarkeitsgarantie (wie im SLA festgelegt), soweit der Abonnent ein Abonnement für einen „Lead“-Plan für die Recruitee SaaS besitzt. Die Rechtsbehelfe des Abonnenten bei einem Mangel bestehen darin, (a) eine erneute Erbringung oder Reparatur der Dienstleistungen von Tellent zu verlangen, oder (b) wenn Tellent diese Rechtsbehelfe nicht innerhalb von zwei vom Abonnenten gesetzten objektiv angemessenen Fristen bereitstellt oder wenn diese Rechtsbehelfe objektiv undurchführbar sind, das Abonnement zu kündigen. Das Recht des Abonnenten auf Schadensersatz, einschließlich der Entschädigungsrechte des Abonnenten gemäß Artikel 8 der Bedingungen, wird gemäß Artikel 2.3 dieser länderspezifischen Bedingungen eingeschränkt. Das Recht des Abonnenten auf Rückerstattung der Vergütung aufgrund von Mängeln ist in jedem Fall auf Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung eingeschränkt.

2.3 Haftungsbeschränkung DACH Ungeachtet der Bedingungen wird Artikel 7 der Bedingungen durch diesen Artikel 2.3 ersetzt.

2.3.1 Unbeschränkte Haftung Die Haftung von Tellent bleibt unberührt (a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (b) im Rahmen einer von Tellent gegenüber dem Abonnenten ausdrücklich abgegebenen Garantie, (c) bei vorsätzlichem Verschweigen eines Mangels, (d) bei einer Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und (e) gemäß dem deutschen Produkthaftungsgesetz. 

2.3.2 Beschränkte Haftung Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden ist (i) die Haftung von Tellent bei Verletzung von Kardinalpflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, oder (ii) jede sonstige Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Als „Kardinalpflichten“ werden Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung das Erreichen des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Abonnent grundsätzlich vertraut.

2.3.3 Haftungsausschluss Ungeachtet der rechtlichen Grundlagen, die eine Haftung begründen, haftet Tellent nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne, der Einstellung oder Nichteinstellung bestimmter Personen und/oder Verluste von Abonnenten und/oder Dritten, es sei denn, ein solcher Schaden ist durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit von Tellent entstanden.

2.3.4 Haftungshöchstgrenze DIE GESAMTHAFTUNG VON TELLENT AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERTRAG KANN NICHT HÖHER SEIN ALS DIE (ANTEILIG BERECHNETEN) GEBÜHREN FÜR DIE FORTGESETZTE BEREITSTELLUNG DER SAAS FÜR SECHS MONATE, DIE TELLENT DEM ABONNENTEN IM RAHMEN DES VERTRAGES UNMITTELBAR VOR DEM ERSTEN EREIGNIS, DAS DEN ANSPRUCH DES ABONNENTEN GEGEN TELLENT BEGRÜNDET, BEREITGESTELLT HAT („HAFTUNGSHÖCHSTGRENZE“). DIE HAFTUNGSHÖCHSTGRENZE GILT FÜR: (I) JEGLICHE SCHÄDEN; (II) SÄMTLICHE ANSPRÜCHE INSGESAMT, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSVERLETZUNG, VERLETZUNG DER GARANTIE, ENTSCHÄDIGUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG, FALSCHDARSTELLUNGEN UND ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNGEN.

2.3.5 Datenverlust Die Haftung für Datenverluste ist auf die Wiederherstellungskosten beschränkt, die bei regelmäßiger, dem Risiko entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien entstanden wären. 

2.3.6 Schadensbegrenzungspflicht Der Abonnent muss sämtliche zumutbaren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und/oder -vermeidung ergreifen, insbesondere ist er verpflichtet, regelmäßig Sicherungskopien von Daten zu erstellen und Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen (insbesondere zur Abwehr bzw. Erkennung von Viren, Malware und anderen Störprogrammen im hauseigenen IT-System des Abonnenten).

2.3.7 Erfüllungsgehilfen usw. Wenn die Haftung von Tellent beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Rechtsvertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Tellent.

2.3.8 Erstmängelhaftung Die verschuldensunabhängige Haftung von Tellent für Erstmängel („Garantiehaftung“) gem. § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. 

2.3.9 Gewährleistungen Dieser Vertrag begründet keine Haftung für Gewährleistungen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich vereinbart, indem sie die Begriffe „Gewährleistung“, „gewährleistet“ oder Varianten dieser Begriffe verwenden.

2.4 Schadloshaltung Ungeachtet sonstiger Geschäftsbedingungen entfällt jede Schadloshaltungspflicht des Abonnenten aus dem Vertrag, solange kein Verschulden des Abonnenten vorliegt.

3. Frankreich

3.1 Allgemeines Falls im Vertrag festgelegt ist, dass das französische Recht auf den Vertrag anwendbar ist, gilt dieser Artikel 3, ansonsten findet dieser Artikel 3 keine Anwendung.

3.2. Ungeachtet der Bedingungen wird Artikel 7 der Bedingungen durch diesen Artikel 3.2 ersetzt:

3.2.1 Unbeschränkte Haftung Die Haftung von Tellent bleibt unberührt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder Betrug und bei einer Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. 

3.2.2 Beschränkte Haftung Vorbehaltlich Artikel 3.2.1 der länderspezifischen Bedingungen ist die Haftung von Tellent auf vorhersehbare Schäden beschränkt, die bei Vertragsabschluss typisch für solche Verträge sind, und Tellent haftet insbesondere nicht für Gewinnausfälle, die Rekrutierung oder Nichtrekrutierung bestimmter Personen und/oder Verluste von Abonnenten und/oder Drittparteien. Die Haftung für Datenverluste ist auf die Wiederherstellungskosten beschränkt, die bei regelmäßiger, dem Risiko entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien entstanden wären.

3.2.3 Haftungshöchstgrenze Vorbehaltlich Artikel 3.2.1 der länderspezifischen Bedingungen kann die Gesamthaftung von Tellent aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich der Haftung, die sich aus einer Schadloshaltung durch Tellent im Rahmen des Vertrages ergibt, nicht die (anteilig berechneten) Gebühren für die fortgesetzte Bereitstellung der SaaS für sechs (6) Monate übersteigen, die Tellent dem Abonnenten im Rahmen des Vertrages unmittelbar vor dem ersten Vorfall, der den Anspruch des Abonnenten gegen Tellent begründet, bereitgestellt hat („Haftungshöchstgrenze“). 

3.2.4 Schadensbegrenzungspflicht Der Abonnent muss sämtliche zumutbaren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und/oder -vermeidung ergreifen, insbesondere ist der Abonnent verpflichtet, Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen (insbesondere zur Abwehr bzw. Erkennung von Viren, Malware und anderen Störprogrammen im hauseigenen IT-System des Abonnenten).

3.3 Schadloshaltung Ungeachtet der Bedingungen hat eine entschädigende Partei nicht das Recht, einen Anspruch allein geltend zu machen oder die größtmögliche Kontrolle gemäß den geltenden Verfahrensgesetzen auszuüben. Die entschädigte Partei hat jedoch das Recht, die Strategie der entschädigten Partei in Bezug auf eine Forderung zu bestimmen, für die die entschädigte Partei entschädigt worden ist.

3.4 Verspätete Zahlungen: Wird eine fällige Rechnung nicht oder nur teilweise beglichen, werden ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung automatisch Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie Pauschalkosten in Höhe von 40 Euro pro Rechnung gemäß Artikel L 441-10 des Handelsgesetzes berechnet. 

3.5 IP-Rechte und Lizenzen Der Abonnent gewährt Tellent eine weltweite, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung des Abonnent-Inhaltes zum Zweck der Bereitstellung der Dienstleistungen und zur Verbesserung der Dienstleistungen für die Dauer des IPR-Schutzes. 

3.6 Nach eigenem Ermessen Wo in diesen Bedingungen „nach eigenem Ermessen“ oder eine ähnliche Formulierung steht, ist diese Formulierung strikt dahingehend auszulegen, dass die Partei ein bestimmtes Recht in Anspruch nehmen kann.

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