Laut einer Statistik arbeiteten in Deutschland im dritten Quartal 2022 rund 28 % aller Beschäftigten in Teilzeit (Quelle: statista.de) und positionierten das Land damit auf Rang vier im europäischen Vergleich.
Das Interesse an Teilzeitstellen besteht nicht nur bei Arbeitnehmern mit Kindern oder pflegebedürftigen Familienangehörigen. Speziell in der Generation Z sind die unterschiedlichen Teilzeitarbeitsmodelle beliebt, da sie deren Bedürfnis nach einer ausgeglicheneren Work-Life-Balance entsprechen. Bereits 2001 schuf der Staat mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz eine einheitliche Grundlage für das Arbeitsrecht dieser Arbeitnehmergruppe.
Wie sehen die Rahmenbedingungen aus und ergeben sich aus Teilzeitarbeit weitere Vor- und Nachteile für Arbeitgeber?
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz aus dem Jahr 2001 spricht dann von Teilzeit, wenn die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers im Verhältnis zu einer vergleichbaren Vollbeschäftigung reduziert ist. Im ersten Schritt betrachtet das Gesetz dabei die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Wenn die Beteiligten im Vertrag die Arbeitsstunden nicht wöchentlich festhalten, zieht das Gesetz einen längeren Vergleichszeitraum heran. In diesen Definitionsbereich gehören außerdem der Mini- und der Midijob. Damit eine Stelle als Teilzeitarbeit keine Nachteile für Arbeitnehmer bedeutet, stellt das Gesetz Teilzeitarbeitskräfte eines Betriebs faktisch den Vollzeitbeschäftigten gleich und formuliert zudem einen Rechtsanspruch auf reduzierte Arbeitszeit unter bestimmten Voraussetzungen:
Jeder Mitarbeiter, der länger als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt ist, hat das Anrecht auf eine unbefristete Reduzierung seiner Arbeitszeit. Bedingung dafür ist, dass der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Der Mitarbeiter muss seine Bitte mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn und mit Angaben zur Verteilung der Arbeitszeit schriftlich einreichen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren die wöchentlichen Arbeitsstunden in Prozent zur Vollzeitbeschäftigung. Dabei gibt es für die Arbeitszeitverteilung keine festen Regeln. Beispiele sind:
Gleichmäßige Reduzierung: Der Arbeitnehmer ist an jedem Tag der Woche da, arbeitet jedoch eine verringerte Stundenzahl.
Vier-Tage-Woche: Bei dieser Variante steht der Teilzeitbeschäftigte vier volle Arbeitstage zur Verfügung und hat dafür einen Tag pro Woche frei.
Kombinationen: Selbstverständlich ist es möglich, stundenweise Arbeit und komplette Arbeitstage miteinander zu verbinden und einen fixen Arbeitsplan oder sogar Gleitzeit festzulegen.
Dabei hat dieses Modell der Teilzeitarbeit Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es steigert die Motivation, verspricht mehr Freizeit und passt sich gleichzeitig wirksam an die Firmenbedürfnisse an.
Alternativ zu einer Vollzeitbeschäftigung teilt der Arbeitgeber eine Stelle auf zwei oder mehr Teilzeitangestellte auf. Dabei organisieren die Mitarbeiter teils eigenständig die Verteilung der Aufgaben und sogar die Arbeitszeiten. Somit eignet sich dieses Arbeitszeitmodell auch für verantwortliche Positionen oder für Stellen, bei denen die Mitarbeiter lange erreichbar sein müssen.
Die flexibelste Form der Teilzeit ist im eigentlichen Sinn des Wortes kein Modell, denn der Arbeitgeber holt den Arbeitnehmer bei Bedarf. Dabei dürfen die Beteiligten in einem gewissen Rahmen sowohl die Arbeitszeit als auch der Umfang variabel gestalten. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz widmet der Arbeit auf Abruf einen eigenen Paragrafen, um bei dieser Teilzeitarbeit Nachteile für Arbeitnehmer zu begrenzen.
Firmen mit einem hohen saisonalen Arbeitsaufkommen profitieren von diesem Teilzeitmodell. Beschäftigte arbeiten zu den Hochzeiten Vollzeit, erhalten allerdings ein Teilzeitgehalt. Bei schwacher Auftragslage zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter, doch die Teilzeitbeschäftigten haben frei. Damit sparen sich diese Betriebe Anstellung und Einarbeitung von Angestellten für jede folgende Saison und schaffen sich einen festen Angestelltenstamm.
Hier sparen Arbeitnehmer Arbeitszeit auf einem Stundenkonto an: Für ihre geleistete Vollzeitarbeit erhalten sie über einen vereinbarten Zeitraum hinweg ein reduziertes Gehalt. Im Anschluss nehmen sie zur gleichen Bezahlung die angesammelte Zeit als Sabbatical oder für den vorgezogenen Ruhestand frei. Damit hat die Teilzeitarbeit Vorteile für Arbeitnehmer, denn sie sind in der Freistellungsphase sozialversichert und stemmen in der gesamten Zeit eine verminderte Steuerlast.
Der Minijob punktet mit viel Flexibilität in Verbindung mit Arbeitslastspitzen, Aushilfstätigkeiten und Saisonarbeit. Trotzdem bietet diese Form der Teilzeitarbeit Nachteile für Arbeitgeber:
Mindestlohn? Nicht für alle: Sobald ein Minijobber Qualifikationen wie vergleichbare Vollzeitbeschäftigte hat, steht ihm derselbe Stundenlohn zu.
Sozialversicherungsabgaben: Der Arbeitgeber bezahlt für geringfügig Beschäftigte Lohnnebenkosten von rund 30 % und liegt damit über den Arbeitgeberanteilen bei anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Gleiche Rechte: Ein Unternehmen muss Minijobber bei Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und Ähnlichem seinen Vollzeitbeschäftigten gleichstellen.
Nahezu alle Beschäftigte wünschen sich ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Arbeit und Freizeit. Besonders die jüngere Generation an Arbeitnehmern ist bereit, sich im Job voll einzubringen, stellt jedoch gleichzeitig hohe Ansprüche an Lebensqualität. So ist für viele der Gedanken an eine verkürzte Arbeitszeit naheliegend. Auch für Menschen, die Kinder betreuen, privat einen vollen Terminplan haben oder sich um Pflegebedürftige kümmern, ist Teilzeit ein beliebtes Arbeitsformat. Doch für weniger Arbeitsstunden müssen Beschäftigte zwangsläufig Kompromisse eingehen. Welche Faktoren sollten Arbeitnehmer deshalb bei ihrer Entscheidung in Betracht ziehen?
Work-Life-Balance: Zusätzliche Zeit für das Privatleben.
Reduzierte Kosten: Eltern haben Ersparnisse bei der Kinderbetreuung. Je nach Zeitmodell entstehen geringere Fahrtkosten und im Midi- sowie im Minijob fallen teilweise weniger Steuern und Sozialversicherungsabgaben an.
Verbesserte Gesundheit: Weniger Stress im Job verringert die Gefahr für Erkrankungen wie Burn-out oder verschiedene Herzleiden.
Zeit für die Verwirklichung: Wer die freien Stunden nicht für Entspannung oder die Familie einsetzt, benötigt sie vielleicht, um nebenbei einen Abschluss nachzuholen, sich außerbetrieblich fortzubilden oder eine Selbstständigkeit aufzubauen.
„Teilzeitfalle“: Bei unbefristeten Teilzeitverträgen gibt es kein Anrecht auf einen Vollzeitjob im eigenen Betrieb und es besteht das Risiko, bei Bedarf nicht in eine Vollzeitbeschäftigung zurückzukommen.
Weniger Gehalt: Wer weniger arbeitet, erhält auch einen geringeren Zahltag und muss mit seinem Geld besser wirtschaften.
Rentenlücke: Arbeitnehmer, die jahrelang nur von ihrer Teilzeitstellung Sozialversicherungen einzahlen, erhalten im Rentenalter eine geringere Rente.
Verringertes Kranken- und Arbeitslosengeld: Die Lohnersatzleistungen berechnen sich in Prozent vom zuvor erhaltenen Gehalt. Dadurch reduziert sich ein vielleicht schon knappes Auskommen weiter und kann zu Armut führen.
Verzicht auf Karriere: Häufig stellen Teilzeitkräfte fest, dass sie weniger Fort- und Weiterbildung erhalten und ihren Aufstiegschancen deutliche Grenzen gesetzt sind.
Arbeitgeber dürfen nach den Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ihre Teilzeitbeschäftigten weder benachteiligen noch diskriminieren. Das erstreckt sich auf alle Bereiche des Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses. So muss ein Unternehmen Mitarbeitern in Teilzeit denselben Stundenlohn bezahlen wie Vollzeitkräften auf vergleichbarer Stelle und ihnen dieselben Fort- und Weiterbildungen ermöglichen. Gratifikationen und Jahressonderzahlungen erhalten die Arbeitnehmer proportional zu ihrer Arbeitszeit ausbezahlt. Die Zeiterfassungspflicht, die das BAG mit Urteil vom 13. September 2022 bestätigte, erstreckt sich ebenfalls auf Teilzeitbeschäftigte und verschafft ihnen die gleichen Rechte im Umgang mit Überstunden wie Vollzeitangestellten. Dabei müssen alle Beteiligten auch die gesetzlichen Pausenzeiten berücksichtigen. Schließlich muss der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch korrekt errechnen, der sich je nach Arbeitszeitmodell unterscheiden kann: Teilzeitkräfte, die eine regelmäßige, tägliche Stundenreduzierung haben, erhalten die gleiche Anzahl Urlaubstage wie ihre Vollzeitkollegen. Ist die Arbeitszeit jedoch um Wochentage reduziert, berechnet sich der Urlaubsanspruch proportional zu den Arbeitstagen.
Sobald ein Unternehmen eine Arbeitsstelle ausschreibt, verlangt der Gesetzgeber, die Möglichkeit auf Teilzeitbeschäftigung zu prüfen. Außerdem muss der Betrieb seine Angestellten, die sich für eine verringerte Arbeitszeit interessieren, über diese Teilzeitstellen informieren. Bittet ein Mitarbeiter im Einklang mit den Voraussetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes um eine Reduzierung seiner Arbeitszeit, darf der Arbeitgeber nur bei dringenden betrieblichen Gründe widersprechen wie:
Die Kosten für die Umsetzung sind unverhältnismäßig.
Die betriebliche Sicherheit wird dadurch gefährdet.
Teilzeitarbeit stört den Arbeitsablauf oder die Organisation des Betriebs.
Und die Entscheidung für oder gegen die verringerte Arbeitszeit muss ein Unternehmen dem Angestellten einen Monat vor Beginn der Reduzierung schriftlich übermitteln. Wenn der Beschäftigte seine Arbeitszeit wieder erhöhen möchte, besteht für seinen Arbeitgeber keine Verpflichtung, diesem Wunsch nachzukommen. Sobald das Unternehmen jedoch eine vergleichbare Stelle in Vollzeit zu vergeben hat, muss es den betreffenden Mitarbeiter bei der Besetzung bevorzugen.
Seit dem 01.01.2019 gibt es eine Sonderregelung für eine zeitlich befristete Reduzierung der Arbeitszeit. Die sogenannte Brückenteilzeit verpflichtet Unternehmen mit mehr als 45 Angestellten, ihren Mitarbeitern für einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren Teilzeit zu gewähren und danach wieder eine Vollzeitanstellung zu stellen. Voraussetzung dafür, dass Mitarbeiter für Teilzeitarbeit diese Vorteile erhalten, ist eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten.
Für Unternehmen bedeuten Teilzeitkräfte sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance. Der flexible Zeiteinsatz macht das Arbeitszeitmodell zwar zu einem Must-have in Branchen mit hohen Arbeitslastspitzen oder saisonalen Schwankungen wie der Gastronomie. Doch nicht alle Firmen entscheiden sich aus betrieblichen Gründen für Teilzeitarbeit, sondern entsprechen häufig dem Wunsch ihrer Mitarbeiter. Welche Faktoren sollten Arbeitgeber kennen?
Employer Branding: Ein guter Ruf ist für Unternehmen Gold wert – auch wenn es um Mitarbeiterbindung und erfolgreiches Recruiting geht. Da Teilzeitarbeit auch bei Fachkräften und Talenten gefragt ist, trägt das Angebot von Teilzeitstellen zum Employer Branding bei.
Arbeitsauslastung: Randzeiten, verlängerte Servicezeiten und Belastungsspitzen gleichen Arbeitgeber effizient mit Teilzeitkräften aus.
Erhöhte Produktivität: Studien deuten an, dass Mitarbeiter mit verkürzten Arbeitszeiten motivierter an die Arbeit gehen. Es entstünden weniger Fehl- und Krankheitszeiten. (Quelle: EnconStor/ZBW Leibnitz-Informationszentrum Wirtschaft)
Betriebliche Organisation: Mit dem Angebot von Teilzeitstellen wirken Unternehmen geschickt Konjunkturschwankungen entgegen und schöpfen ihre Personalressourcen voll aus.
Nebenkosten: Die betrieblichen Nebenkosten für zwei Teilzeitbeschäftigte sind etwas höher als für einen Vollzeitangestellten. Das beginnt schon mit der doppelten Auslösung der monatlichen Gehaltszahlungen und Sozialabgaben. Dazu kommen etwa zusätzliche Arbeitsplatzausstattungen oder eine höhere Anzahl Weiterbildungskurse.
Verwaltungsaufwand: Die Arbeitslast bei Einstellung und Betreuung von Personal beziffert sich pro Kopf und steigt daher an, wenn sich Teilzeitbeschäftigte Vollzeitstellen teilen.
Kommunikation: Damit Teams und Abteilungen die interne Kommunikation aufrechterhalten und Projekte gemeinsam angehen können, ist Kommunikation unerlässlich. Wenn die Teammitglieder unterschiedliche Arbeitszeiten haben, erschwert das allerdings Absprachen, Meetings und Prozesse. Damit dadurch bei Teilzeitarbeit keine Nachteile für den Ablauf und Deadlines entstehen, ist präzises Timing von allen Beteiligten gefragt.
Verkürzte Arbeitszeiten sind nicht erst durch die heiß debattierten Vier-Tage-Woche Thema. Teilzeitarbeit ist seit Jahrzehnten ein beliebtes Arbeitsmodell – Tendenz steigend. Für Arbeitnehmer bedeutet eine verringerte Arbeitswoche mehr Zeit fürs Privatleben und weniger Stress. Doch sie nehmen dafür ein geringeres Gehalt und eine kleinere Rente in Kauf. Unternehmen nutzen die Teilzeitkräfte, um personelle Ressourcen noch besser an die Arbeitslast anzupassen und ihr Betriebsklima zu verbessern. Gleichzeitig bestehen durch Teilzeitarbeit Nachteile für Arbeitgeber, denn höhere Nebenkosten und eine erschwerte Kommunikation kommen auf sie zu.