Vertragsbedingungen für die Nutzung der Software kiwiHR der YooniQ solutions GmbH
Mai 2023
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Nachtrag zur Datenverarbeitung (Data Processing Addendum, „DPA')
- Anlage 1 des DPA: Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten
- Anlage 2 des DPA: Technische und organisatorische Maßnahmen
- Anlage 3 des DPA: Unterauftragsverarbeiter
- Nachtrag zur Dienstleistungsebene (für Leadpläne von Recruitee SaaS)
- Produktspezifische Bedingungen
- Länderspezifische Bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie als PDF herunterladen, indem Sie hier klicken.
Zuletzt geändert: 04. Mai 2023
Dieses Dokument enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“Bedingungen”), unter denen KiwiHR dem Abonnenten Zugang zu (einer) Lösung(en) für die Personalverwaltung und/oder Rekrutierung gewährt und damit verbundene Dienstleistungen erbringt.
0. Definitionen
Die Definitionen in diesen Bedingungen können überall in der Vereinbarung verwendet werden. Hat ein Dokument eine eigene Definition, so gilt diese Definition in Bezug auf dieses Dokument. Wenn das Wort „einschließlich" in dieser Vereinbarung verwendet wird, ist es als „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“ zu verstehen. Definitionen für Begriffe gelten sowohl für die Einzahl als auch für Mehrzahl der Begriffe. Die Überschriften der Artikel und der Unterartikeln in der Vereinbarung haben keinen Einfluss auf die Auslegung der Vereinbarung.
„Zugriffsrechte": Alle personalisierten Zugriffsrechte für die SaaS, die dem Abonnenten von KiwiHR, vom Abonnenten, von einem Endnutzer oder im Namen des Abonnenten gewährt wurden;
„Verbundenes Unternehmen": In Bezug auf eine Partei ein Unternehmen, das diese Partei kontrolliert, von dieser Partei kontrolliert wird oder mit dieser Partei unter gemeinsamer Kontrolle steht (wobei „Kontrolle" das direkte oder indirekte Eigentum von mindestens fünfzig Prozent (50%) der Eigentums- oder Stimmrechte bedeutet);
„Vereinbarung“: Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen für den Abonnenten, wie z. B. die Vereinbarung, die bei der Erstellung eines Abonnements geschlossen wurde;
„Artikel": Jeder Artikel, einschließlich seiner Unterartikel;
„Geschäftstag": Montag bis Freitag, außer Weihnachten und Neujahr;
„Firmenkonto": Hat die in den produktspezifischen Bedingungen festgelegte Bedeutung;
„Verbraucherpreisindex": Der europäische Verbraucherpreisindex für alle von Eurostat veröffentlichten Positionen (EICP);
„Kunde": Abonnent;
„Dokument": Sämtliche Teile der Vereinbarung, die als ein einziges Dokument angesehen werden können, wie die Bedingungen oder eine Dienstleistungsvereinbarung;
„Dokumentation": die Benutzerhandbücher, Administrationsleitfäden, Produktspezifikationen und Integrationsspezifikationen, die KiwiHR dem Abonnenten in Bezug auf die SaaS und/oder eine Funktionalität zur Verfügung stellt;
„Endnutzer": Sämtliche Personen mit Zugriffsrechten;
„EU-Verbraucherpreisindex’: Der europäische Verbraucherpreisindex für alle von Eurostat veröffentlichten Positionen (EICP);
„Funktionalität": Eine Funktion oder Möglichkeit der SaaS, die in der Vereinbarung oder in der Dokumentation beschrieben ist, unabhängig davon, ob sie in Unterfunktionen und/oder Untermöglichkeiten weiter unterteilt ist oder nicht;
„KiwiHR“: YooniQ solutions GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit der Firmennummer HRB München 176187;
„KiwiHR SaaS": Die Software-as-a-Service für die Personalverwaltung, die unter dem Markennamen „kiwiHR" vermarktet wird;
„Nichtverlängerungsmitteilung": Die Mitteilung einer Partei in Bezug auf ein Abonnement, das sie nicht für den Abonnementzeitraum wünscht, in dem die Mitteilung erfolgt, und an das sich ein neuer Abonnementzeitraum anschließt;
„Nicht-Web-Angebote": Angebote, die keine Webangebote sind (z.B. Angebote per E-Mail);
„Partei": Abonnent oder KiwiHR;
„KiwiHR-Inhalte": Alle von KiwiHR über ihre Dienstleistungen und Webseite zur Verfügung gestellten Inhalte;
„Recruitee SaaS": Die Software-as-a-Service zur Rekrutierung und/oder Talentgewinnung, die unter dem Markennamen „Recruitee" vertrieben wird;
„SaaS": Die Recruitee-SaaS, kiwiHR-SaaS und/oder andere Software-as-a-Service, die dem Abonnenten gemäß diesen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden;
„Dienstleistung": Jede von KiwiHR im Rahmen der Vereinbarung erbrachte Dienstleistung;
„Standort": kiwihr.com (und ihre Subdomainen) und/oder Recruitee.com (und ihre Subdomainen);
„Abonnement": Ein Probeabonnement oder ein kostenpflichtiges Abonnement für die SaaS, einschließlich der ergänzenden abonnnementbasierten Dienste;
„Abonnementänderungen": Herab- oder Heraufstufungen bzw. Änderungen eines Abonnements, denen der Abonnent zugestimmt hat;
„Abonnementzeitraum": Ein Zeitraum, für den das Abonnement abgeschlossen wurde und dem ein anderer solcher Zeitraum vorausgehen oder folgen kann;
„Abonnent“: Die natürliche oder juristische Person, für die das Firmenkonto eingerichtet wird und die die Vereinbarung schließt, oder der Nachfolger/Abtretungsempfänger einer solchen juristischen Person;
„Abonnenten-Inhalte": Hat die in den produktspezifischen Bedingungen festgelegte Bedeutung;
„Abonnentendaten": Sämtliche Daten, die von KiwiHR im Namen des Abonnenten im Rahmen der SaaS gespeichert werden, mit Ausnahme von Sicherungskopien;
„Unterstützung": Die Bereitstellung von Unterstützung und Beratung im Hinblick auf die Nutzung der Funktionalität;
„Drittanbieter von Dienstleistungen": Dritte, die von KiwiHR zur Erbringung, Unterstützung oder Erleichterung der Dienstleistungen verwendet werden;
„Webangebote": Sämtliche über die Webseite oder über die SaaS erstellten Angebote, die nicht als „besonders" oder „benutzerdefiniert“ bezeichnet oder mit ähnlichen Bedingungen gekennzeichnet sind.
1. Zugriff auf die Dienstleistungen
1.1 Verfügbarkeit KiwiHR unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die SaaS vierundzwanzig Stunden am Tag, sieben Tage die Woche verfügbar ist.
1.2 Einschränkungen KiwiHR behält sich das Recht vor, angemessene Einschränkungen für die Nutzung und Speicherung in Bezug auf die Dienstleistungen zu schaffen, um die Stabilität, Rechtmäßigkeit, Verfügbarkeit, Skalierbarkeit, Nutzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Reaktionsfähigkeit der Dienstleistungen, die KiwiHR für den Abonnenten und andere Kunden von KiwiHR erbringt, zu gewährleisten. KiwiHR informiert den Abonnenten angemessen und rechtzeitig vor der Einführung dieser Einschränkungen.
1.3 Anforderungen des Abonnenten Der Abonnent garantiert KiwiHR, dass er, wenn er eine natürliche Person ist, mindestens 18 Jahre alt ist. Der Abonnent sichert ferner zu, dass der Abonnent die Dienstleistungen gesetzlich nutzen darf und die volle Verantwortung für die Auswahl und Nutzung der Dienstleistungen übernimmt.
1.4 Lokale Gesetze KiwiHR erhebt keinen Anspruch darauf, dass die Dienstleistungen rechtmäßig genutzt werden können oder dass KiwiHR-Inhalte außerhalb der USA, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden auf und von den Dienstleistungen hochgeladen oder heruntergeladen werden können. Der Zugriff auf KiwiHR-Inhalte ist für bestimmte Personen oder in bestimmten Ländern möglicherweise nicht legal. Wenn der Abonnent die Dienstleistungen von außerhalb der USA, Deutschlands, Frankreichs und der Niederlande nutzt, tut der Abonnent dies auf eigenes Risiko und der Abonnent ist für die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften seines Rechtsraumes verantwortlich.
1.5 Kompatibilität Der Abonnent ist für die Beschaffung und Wartung von Geräten oder Zusatzdiensten verantwortlich, die für den Abonnenten und die Endnutzer zur Verbindung mit den Dienstleistungen und zur Nutzung der Dienstleistungen erforderlich sind, einschließlich Modems, Hardware, Software sowie Fern- oder lokalem Telefondienst. Der Abonnent ist dafür verantwortlich, dass diese Geräte oder Zusatzleistungen mit den Dienstleistungen kompatibel sind.
2. Allgemeine Bedingungen
2.1 Angaben des Abonnenten Der Abonnent garantiert, dass er sämtliche Angaben gemacht hat, die erforderlich sind, um den Abonnenten gegenüber KiwiHR rechtlich zu identifizieren. Darüber hinaus wird der Abonnent die SaaS aktiv und genau mit Einzelheiten in Bezug auf die Identifizierung des Abonnenten und die Abrechnung des Abonnenten vervollständigen und angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese Daten zu schützen (einschließlich durch die Wahrung der Vertraulichkeit der Anmeldedaten). Die Angabe der Kreditkartendaten ist erforderlich, wenn der Abonnent sich für Zahlungen per Kreditkarte entscheidet. Im Rahmen der Vereinbarung kann es nur einen Abonnenten geben.
2.2 Verantwortung des Abonnenten Der Abonnent ist für sämtliche Abonnenten-Inhalte und Aktivitäten verantwortlich, die über die Abonnenten-SaaS eingestellt werden.
2.3 unrechtmäßige Nutzung Jede betrügerische, missbräuchliche, unsachgemäße oder nicht autorisierte Nutzung der Dienstleistungen oder eine Nutzung unter Verstoß gegen die Vereinbarung, können Grund dafür sein, dass KiwiHR das Recht des Abonnenten auf Nutzung der Dienstleistungen oder den Zugriff auf die Webseite aussetzt, kündigt oder aufhebt, sollte dies für angemessen erachtet werden. Eine natürliche oder juristische Person darf nicht mehr als ein kostenloses Firmenkonto führen. Der Abonnent darf die Dienstleistungen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von KiwiHR nicht an Dritte weiterverkaufen oder auf andere Weise Dritten als Eigenmarke mit einem Aufschlag oder auf andere Weise zur Verfügung stellen. Sofern von KiwiHR schriftlich genehmigt, können mehrere Firmenkonten unter ein einziges Abonnement fallen. KiwiHR haftet nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der in diesem Artikel dargelegten Verpflichtungen durch den Abonnenten ergeben, einschließlich des Verlusts der Kontrolle über ein Firmenkonto.
2.4 Beziehung zu Endnutzern Aus Gründen der Klarheit und ungeachtet der zusätzlichen Zurechnung auf Dritte wird jede Nutzung der Zugriffsrechte dem Abonnenten im Rahmen der Vereinbarung zugerechnet. Ein Endnutzer, der nicht der Abonnent ist, leitet keine Rechte aus diesen Bedingungen ab.
3. Speicherung, Wiederherstellung und Übertragung von Abonnenten-Inhalten
3.1 zulässige Inhalte Die SaaS darf vom Abonnenten nur zur Übertragung und Speicherung von Abonnenten-Inhalten genutzt werden. Der Abonnent darf keine Werbeanzeigen auf die Dienstleistungen hochladen, die nicht unter die Definition des Abonnenten-Inhalts fallen oder die Dienstleistungen zum Versenden von Spam nutzen.
3.2 unverhältnismäßige Nutzung Wenn die Nutzung im Rahmen eines Firmenkontos des Abonnenten unverhältnismäßig ist und die Verfügbarkeit oder Stabilität der Dienstleistungen von KiwiHR für andere Kunden von KiwiHR gefährdet, kann KiwiHR das entsprechende Firmenkonto nach schriftlicher Mitteilung an den Abonnenten über die unverhältnismäßige Nutzung aussetzen, sofern die unverhältnismäßige Nutzung nach Ablauf einer angemessenen Frist ab dem Datum der Mitteilung nicht behoben ist. KiwiHR hat ein Recht auf sofortige Aussetzung, wenn KiwiHR die Bereitstellung der SaaS bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nicht vernünftigerweise erwarten kann (nach Berücksichtigung der gegebenen Umstände der individuellen Situation, insbesondere eines Verschuldens beider Parteien und der Abwägung der Interessen beider Parteien).
4. Produkt- und Länderspezifische Bedingungen
4.1 Produktspezifische Bedingungen zusätzliche Geschäftsbedingungen, die für einzelne von KiwiHR erbrachte Dienstleistungen spezifisch sind, können in dem Dokument festgelegt werden, das als „produktspezifische Bedingungen" auf der Webseite von KiwiHR(https://kiwihr.com/terms-and-conditions) verfügbar ist. Die produktspezifischen Bedingungen gelten als Nachtrag zu diesen Bedingungen.
4.2 länderspezifische Bedingungen zusätzliche Geschäftsbedingungen können Anwendung finden, je nachdem, welche Vertragspartei in Artikel 17 definiert ist. Diese zusätzlichen Bedingungen können in dem Dokument festgelegt werden, das als „länderspezifische Bedingungen" auf der Webseite von KiwiHR(https://kiwihr.com/terms-and-conditions) verfügbar ist. Die länderspezifischen Bedingungen gelten als Nachtrag zu diesen Bedingungen.
5. Qualität der Dienstleistungsunterstützung
5.1 Dienstleistungen KiwiHR unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um auf sämtliche Supportanfragen innerhalb von zwei Geschäftstagen zu reagieren.
5.2 unangemessene Nutzung KiwiHR ist nur verpflichtet, Endkunden Unterstützung zu gewähren, soweit der Abonnent sicherstellt, dass Supportanfragen von Endnutzern effektiv vom Abonnenten weitergeleitet werden und dass die Endnutzer des Abonnenten den Support nicht unangemessen anfordern. Wenn KiwiHR nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Endnutzer des Abonnenten den Support unangemessen anfordern, kann KiwiHR verlangen, dass der Abonnent für Supportanfragen eine einzige Kontaktperson bestellt. Das Support-Team von KiwiHR ist über hello@kiwihr.com erreichbar.
5.3 Onboarding und Schulung KiwiHR unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um zwischen den Parteien vereinbarte Onboarding- und Schulungsleistungen zu erbringen.
6. Gewährleistung und Haftungsausschluss
6.1 Erklärungen des Abonnenten, Gewährleistungen und Haftungsausschluss Der Abonnenten erklärt und gewährleistet, dass (a) der Abonnent das Recht und die Fähigkeit hat, diese Vereinbarung einzugehen und an sie gebunden zu sein; (b) der Abonnent alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Verbindung mit den Abonnenten-Inhalten und der Nutzung der Dienstleistungen durch den Abonnenten einhält; (c) der Abonnent berechtigt ist, die Abonnenten-Inhalte einzureichen; (d) der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, diese Bedingungen in Verbindung mit den Dienstleistungen und der Webseite, wie von KiwiHR bereitgestellt, einzuhalten; (e) der Abonnent gewährleistet, dass die Zustimmung der Empfänger von Mitteilungen, die über die Dienstleistungen durch den Abonnent gesendet werden, eingeholt wird, sofern diese Zustimmung gesetzlich erforderlich ist, und der Abonnent gewährleistet, dass diese Zustimmung den geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht, insbesondere stellt der Abonnent sicher, dass diese Kommunikation mit dem Telefonverbraucherschutzgesetz von 1991 der Vereinigten Staaten von Amerika (Telephone Consumer Act of 1991, „TCPA") in Einklang steht. Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, die Dienste und die Webseite auf eigenes Risiko des Abonnenten zu nutzen.
6.2 KIWIHR Garantien und Haftungsausschluss KIWIHR NUTZT DIENSTLEISTUNGEN VON DRITTEN (WIE Z.B. NETZWERKBETREIBERN, DATENZENTREN, TELEKOMMUNIKATIONSANBIETERN), UM DIE DIENSTLEISTUNGEN UND DIE WEBSEITE DEM ABONNENTEN ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. KIWIHR GEWÄHRLEISTET, DASS ES ALLE WIRTSCHAFTLICH ANGEMESSENEN ANSTRENGUNGEN UNTERNIMMT, DEM ABONNENTEN DIE DIENSTLEISTUNGEN GEMÄSS DEN BRANCHENSTANDARDS ZU ERBRINGEN, WOBEI KIWIHR JEDOCH WEDER GARANTIERT, DASS DIE DIENSTLEISTUNGEN JEDERZEIT FEHLERFREI ODER OHNE UNTERBRECHUNGEN SIND, NOCH GARANTIERT KIWIHR, DASS FEHLER ODER MÄNGEL BEHOBEN WERDEN. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH HIERIN FESTGELEGT, GARANTIERT KIWIHR IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG NICHT, DASS DIE DIENSTLEISTUNGEN RICHTIG, VOLLSTÄNDIG ODER FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND, UND LEHNT JEDE ANDERE GARANTIE AB, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH.
6.3 ZUSAMMENARBEIT MIT DRITTEN KiwiHR kann auf der Webseite und über die Dienstleistungen Links oder andere Formen der Zusammenarbeit, einschließlich der Zusammenarbeit und der Integration mit Webseiten Dritter, Dienstleistungen Dritter und Werbebannern Dritter („Zusammenarbeit mit Drittparteien“) anzeigen oder bereitstellen. Insbesondere können die Dienstleistungen dem Abonnenten auch die Möglichkeit bieten, Informationen und/oder Daten des Abonnenten über Dritte wie z. B. Beiträge auf sozialen und geschäftlichen Netzwerken zu verbinden und zu veröffentlichen. Die Nutzung der Zusammenarbeit mit Dritten erfolgt auf Risiko des Abonnenten, und KiwiHR und/oder Drittparteien können von dem Abonnenten verlangen, zusätzliche Bedingungen für die Nutzung dieser Zusammenarbeit mit Drittparteien zu vereinbaren. KiwiHR kann nach eigenem Ermessen mit oder ohne Ankündigung und jederzeit die Zusammenarbeit mit Drittparteien deaktivieren. KiwiHR übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für die Zusammenarbeit mit Drittparteien, einschließlich der Qualität, des Inhalts, der Nutzungsbedingungen und der Verfügbarkeit.
6.4 benutzerdefinierte Dienstleistungen Der Abonnent versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass die von KiwiHR für ihre Kunden erbrachten Dienstleistungen die gleiche zugrunde liegende Software, Hardware und Infrastruktur teilen können und für die Bereitstellung für viele Kunden auf skalierbare Weise bestimmt sind. Die Dienstleistungen werden nicht für den Abonnenten kundenspezifisch angepasst und/oder maßgeschneidert, es sei denn, dies wurde zwischen Parteien ausdrücklich vereinbart.
7. Haftungsbeschränkung
Der Abonnent versteht und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass KiwiHR nicht für Schäden und/oder Verluste haftet, die sich aus: (i) der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Dienstleistungen ergeben; (ii) die Kosten für die Beschaffung von Ersatzgütern und -dienstleistungen, die sich aus Waren, Daten, Informationen oder Dienstleistungen ergeben, die sie erworben oder erhalten haben, oder Nachrichten oder Transaktionen, die über die oder aus den Dienstleistungen getätigt wurden; (iii) Erklärungen oder Verhalten Dritter zu den Dienstleistungen. KIWIHR HAFTET IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE, REKRUTIERUNG ODER NICHTREKRUTIERUNG BESTIMMTER PERSONEN UND/ODER VERLUSTE DES ABONNENTEN UND/ODER DRITTER. DIE GESAMTHAFTUNG VON KIWIHR, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VEREINBARUNG ERGIBT, DARF DIE GEBÜHREN (ANTEILIG BERECHNET) FÜR DIE FORTGESETZTE BEREITSTELLUNG DER VON KIWIHR BEREITGESTELLTEN SAAS FÜR SECHS MONATE NICHT ÜBERSTEIGEN. DIE DER ABONNENT IM RAHMEN DER VEREINBARUNG UNMITTELBAR VOR DEM ERSTEN EREIGNIS, DAS DEN/DIE ANSPRÜCHE DES ABONNENTEN GEGEN KIWIHR BEGRÜNDET (IM FOLGENDEN „HAFTUNGSBEGRENZUNG"). DIE HAFTUNGSBEGRENZUNG GILT FÜR: (I) JEGLICHE SCHÄDEN; (II) SÄMTLICHE ANSPRÜCHE INSGESAMT, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSVERLETZUNG, VERLETZUNG DER GARANTIE, ENTSCHÄDIGUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG, FALSCHDARSTELLUNGEN UND ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNGEN. Die in diesem Artikel genannten Beschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften nicht eingeschränkt werden kann, wie z. B. bei vorsätzlicher Fahrlässigkeit, Betrug oder Vorsatz von KiwiHR. Die in diesem Artikel genannten Einschränkungen gelten auch dann, wenn sich herausstellt, dass ein in der Vereinbarung festgelegtes eingeschränktes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck nicht erfüllt hat. Alle gemäß diesem Artikel vereinbarten Einschränkungen gelten auch für die Haftung der Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter und Mitglieder von KiwiHR.
8. Entschädigung
8.1 Schadloshaltung durch den Abonnenten Der Abonnent verpflichtet sich, KiwiHR, seine Auftragnehmer und Lizenzgeber sowie deren jeweilige Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Mitglieder, Aktionäre und Vertreter von und gegen alle Ansprüche, Verbindlichkeiten Dritter, Verluste, Handlungen, Klagen, Forderungen, angemessene Kosten und Ausgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren, schadlos zu halten, aus: (i) Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum durch Abonnenten-Inhalte oder Abonnenten-Daten, (ii) Nichteinhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften bei jeglicher Nutzung der Dienste durch den Abonnenten, um Nachrichten per E-Mail oder über Kurznachrichtendienste (SMS) oder Sofortnachrichten von Dritten zu senden, oder (iii) die Nutzung von Interaktionen Dritter durch den Abonnenten.
8.2 Entschädigung durch KiwiHR KiwiHR verpflichtet sich, den Abonnenten und die Auftragnehmer, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Mitglieder, Aktionäre und Vertreter des Abonnenten von allen Ansprüchen Dritter, Verlusten, Handlungen, Klagegründen, Forderungen, angemessenen Kosten und Aufwendungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren, die sich aus der Verletzung von geistigem Eigentum durch die Dienstleistungen von KiwiHR mit Ausnahme von Abonnenten-Inhalten und Abonnenten-Daten ergeben, schadlos zu halten. KiwiHR stellt den Abonnenten in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum für Abonnenten-Inhalte, die von oder über die Dienstleistungen mittels künstlicher Intelligenz oder maschineller Lernweise erzeugt wurden, nicht frei oder hält sie schadlos.
8.3 zusätzliche Geschäftsbedingungen für eine Entschädigung Jede Entschädigung durch KiwiHR oder den Abonnenten („entschädigende Partei") unterliegt (i) der unverzüglichen Benachrichtigung der anderen Partei („entschädigte Partei“) über einen solchen Anspruch, (ii) das Recht der entschädigenden Partei, den Anspruch allein zu verfolgen, oder, falls dies nach geltendem Verfahrensrecht nicht möglich ist, nach geltendem Verfahrensrecht die größtmögliche Kontrolle zu gewähren, vorausgesetzt, dass die entschädigende Partei sämtliche Verfahrensschritte mit der entschädigten Partei über sämtliche relevanten Mitteilungen, Tatsachen oder Materialen im Zusammenhang mit dem Anspruch abstimmt und sämtliche verfahrensrechtlichen Ausführungen zur vorherigen Genehmigung der entschädigten Partei vorlegt (diese Genehmigung darf nicht unangemessen verweigert werden), (iii) ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei (diese Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden) und (iv) die Verpflichtung der entschädigten Partei, eine angemessene Zusammenarbeit zur Abwehr des Anspruchs durch die entschädigende Partei zu leisten, kann kein Vergleich geschlossen werden. Die in diesem Artikel genannten Bedingungen gelten auch nach Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung.
9. Änderung der Dienstleistungen
KiwiHR behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den Dienstleistungen vorzunehmen, um die Dienstleistungen ganz oder teilweise zu verbessern. Wenn eine Änderung erhebliche negative Auswirkungen auf die bestehende Nutzung der Dienstleistungen durch den Abonnenten haben könnte, wie in der Dokumentation der Dienstleistungen beschrieben, wird die Änderung nach Möglichkeit bekannt gegeben.
10. DIENSTLEISTUNGEN DRITTER
DER ABONNENT IST SICH BEWUSST, DASS KIWIHR EXTERNE DIENSTLEISTER FÜR DEN BETRIEB DER DIENSTLEISTUNGEN EINSETZT. KIWIHR GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS INFORMATIONEN ODER DATEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF PREISE UND BEWERTUNGEN, DIE ÜBER DIE WEBSEITE UND DIE DIENSTLEISTUNGEN BEREITGESTELLT WERDEN, ZUVERLÄSSIG UND KORREKT SIND, WENN DIESE INFORMATIONEN VON EINEM EXTERNEN DIENSTLEISTER ODER DURCH EINEN EXTERNEN DIENSTLEISTER BEREITGESTELLT WERDEN.
11. Zahlungen, Verlängerungen, Rückerstattungen und Abonnementänderungen
11.1 Zahlungen Eine gültige Kreditkarte ist für die Zahlung von Gebühren erforderlich, es sei denn, KiwiHR hat ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder andere Zahlungsmethoden werden von KiwiHR ausdrücklich für bestimmte Gebühren angeboten. KiwiHR kann den in der SaaS von KiwiHR eingegebenen Kreditkarten automatisch Gebühren für Dienstleistungen in Rechnung stellen. Sofern von KiwiHR in der Vereinbarung nichts anderes angegeben ist, können alle Gebühren für ein Abonnement vollständig in Rechnung gestellt werden und sind 30 (dreißig) Kalendertage vor jedem Abonnementzeitraum fällig, oder sofern zu diesem Zeitpunkt die Gebühren noch nicht nach angemessenem Ermessen festgelegt werden können, der Zeitpunkt, zu dem die Gebühren vernünftigerweise festgelegt werden können. KiwiHR kann Abonnements aussetzen, wenn Gebühren für ein Abonnement überfällig sind. Gebühren für alle anderen Dienstleistungen als Abonnements werden sofort berechnet und fällig, wenn der Auftrag abgeschlossen ist.
11.2 Laufzeit und Verlängerung Abonnements werden standardmäßig für monatliche oder jährliche Abonnementbedingungen geschlossen und um die Dauer des vorherigen Abonnementzeitraums verlängert, sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Wenn der vorangegangene Abonnementzeitraum mehr als 1 (ein) Jahr beträgt, beträgt der Verlängerungszeitraum 1 (ein) Jahr, sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Abonnements werden automatisch verlängert, es sei denn, eine Partei gibt im Falle eines Abonnements mit einem monatlichen Abonnementzeitraum eine Nichtverlängerungsmitteilung 30 (dreißig) Kalendertage im Voraus oder einen Geschäftstag im Voraus. Eine vom Abonnenten abgegebene Nichtverlängerungsmitteilung berührt nicht Verlängerungen, die vom Abonnenten bereits zugesagt wurden. Die Berechnung der Gebühren für die Verlängerung von Abonnements erfolgt auf der Grundlage der Gebühren ohne Rabatte.
11.3 Abonnementänderungen (Webangebote) Abonnementänderungen für Abonnements aufgrund von Webangeboten, die per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift bezahlt werden, werden sofort wirksam. Im Falle von Abonnementänderungen im Zusammenhang mit Webangeboten sind Start- und Enddatum des jeweils aktuellen Abonnementzeitraums nicht betroffen, es sei denn, die Abonnementänderung bezieht sich auf die Laufzeit des Abonnementzeitraums/der Abonnementzeiträume. Betrifft eine Abonnementänderung die Laufzeit eines Abonnementzeitraums auf der Grundlage eines Webangebots, das per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift bezahlt wird, beginnt eine neue Abonnementlaufzeit sofort. Im Falle von Abonnementänderungen erhält der Abonnent keine Rückerstattung oder Gutschrift für die Abonnementgebühren. Wenn jedoch Gebühren per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift für Abonnements auf der Grundlage von Webangeboten bezahlt wurden, werden im Falle von Abonnementänderungen die Gebühren, die dem in der Zukunft liegenden Teil eines bereits bezahlten Abonnementzeitraums entsprechen (anteilig berechnet) auf die Gebühren für die zukünftige Bereitstellung von Abonnements gutgeschrieben.
11.4 Steuern und Währungen Alle Gebühren verstehen sich ohne alle Steuern, Abgaben oder Zölle, die von Steuerbehörden erhoben werden, und der Abonnent ist für die Zahlung dieser Steuern, Abgaben oder Zölle verantwortlich, ausgenommen sind nur Steuern auf das Einkommen von KiwiHR. Alle Gebühren werden entweder in Euro („EUR"), US-Dollar („USD") oder Pfund Sterling („GBP") berechnet.
11.5 SEPA-Lastschrift Wenn der Abonnent und KiwiHR vereinbaren, dass vom Abonnenten im Rahmen der Vereinbarung geschuldete Gebühren per SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt werden, kann der Abonnent oder die Bank des Abonnenten die Gebühren, die der Zahlungsdienstleister KiwiHR für einen solchen Streitfall berechnet, dem Abonnenten oder der Bank des Abonnenten in Rechnung stellen.
12. Kündigung und Aussetzung
12.1 Allgemeines Die Kündigung von Dienstleistungen und damit auch der Vereinbarung, soweit mit diesen Dienstleistungen verbunden, kann in mehrfacher Hinsicht erfolgen. Der Abonnent kann die Dienstleistungen jederzeit nach eigenem Beliebenn mit sofortiger Wirkung kündigen, indem er KiwiHR benachrichtigt. Im Falle einer solchen Kündigung (unbeschadet anderer Kündigungen, z. B. wegen Verletzung [der Bedingungen]): Der Abonnent wird weder für Schäden kompensiert, die sich aus der Kündigung ergeben, noch werden Rückerstattungen oder Gutschriften gewährt und sämtliche Gebühren für Abonnementzeiträume (einschließlich Verlängerungen), zu denen sich der Abonnnent verpflichtet hat, werden sofort fällig (falls nicht bereits geschehen). KiwiHR hat nach eigenem Ermessen das Recht, die Dienstleistungen des Abonnenten jederzeit und ohne Vorankündigung auszusetzen oder zu kündigen und im Falle einer Verletzung der Vereinbarung jegliche aktuelle oder zukünftige Nutzung der Dienstleistungen abzulehnen. Jede Partei kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der anderen Partei ein vorläufiger Zahlungsaufschub gewährt wurde oder sie für insolvent erklärt wird.
12.2 Datenexport und Löschung von Daten Im Falle einer Kündigung der Dienstleistungen kann der Abonnent Abonnenten-Inhalte, die KiwiHR als Teil der gekündigten Dienstleistungen besitzt, innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach der Kündigung über die API der SaaS herunterladen oder anfordern. KiwiHR kann alle Abonnenten-Inhalte, die im Besitz von KiwiHR sind, im Rahmen der gekündigten Dienstleistungen 30 (dreißig) Kalendertage nach der Kündigung löschen.
12.3 Rechtliche Einschränkungen und Sanktionen KiwiHR kann die Dienstleistungen jederzeit ohne Vorankündigung kündigen, wenn es KiwiHR auf Grund von staatlichen Wirtschaftssanktionen gegen ein Land oder einen Staat nach den für a) KiwiHR geltenden Gesetzen und Vorschriften oder b) einem der Dienstleister oder Geschäftspartner von KiwiHR untersagt ist, die Dienstleistungen für den Abonnenten zu erbringen.
13. Geistiges Eigentum und Inhalte
13.1 IP-Rechte und Lizenzen Wie zwischen KiwiHR und dem Abonnenten ist der Abonnent Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an Abonnenten-Inhalten. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden keine geistigen Eigentumsrechte übertragen. Alle Lizenzen, die dem Abonnenten im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, sind weltweit, nicht exklusiv und entsprechend mit den Einschränkungen der Dienstleistungen eingeschränkt. KiwiHR gewährt keine Lizenz für geistige Eigentumsrechte, wenn dies für die rechtmäßige Nutzung der Dienstleistungen durch den Abonnenten nicht erforderlich ist. Sämtliche von KiwiHR im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Lizenzen enden, wenn diese Vereinbarung oder die jeweiligen Dienstleistungen gekündigt werden. Der Abonnent gewährt KiwiHR eine Lizenz zur Nutzung der Abonnenten-Inhalte zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen und zur Verbesserung der Dienstleistungen. Die Nutzung der Abonnenten-Inhalte durch KiwiHR zur Verbesserung der Dienstleistungen erfolgt erst, nachdem KiwiHR eine Kopie der Abonnenten-Inhalte erstellt hat, die so weit verschlüsselt, zusammengefasst und/oder gekürzt wurde, dass sie nicht mehr angemessen als vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten angesehen werden können.
13.2 eingeschränkte Inhalte Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass er die Dienstleistungen nicht dazu nutzt, Inhalte zu verarbeiten oder zu speichern, die (a) gegen Urheberrechte oder Marken von KiwiHR oder einem Dritten verstoßen, diese verletzen oder anderweitig beeinträchtigen, (b) verleumderisch, diffamierend, obszön, pornographisch, missbräuchlich, unanständig, bedrohlich, belästigend, hasserfüllt, beleidigend sind oder anderweitig gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen, (c) einen Virus, ein trojanisches Pferd, einen Wurm, Zeitbomben oder eine andere Computerprogrammierungsroutine oder -maschine enthalten, die dazu bestimmt ist, ein System, Daten oder Informationen zu beschädigen, nachteilig zu beeinflussen, heimlich abzufangen oder zu enteignen. Auf Wunsch von KiwiHR garantiert der Abonnent, dass er Abonnenten-Inhalte, die gegen diesen Artikel oder diese Vereinbarung verstoßen, unverzüglich nach Benachrichtigung des Abonnenten durch KiwiHR entfernen wird. KiwiHR behält sich das Recht vor, Abonnenten-Inhalte von den Dienstleistungen zu entfernen, die nach angemessenem Ermessen gegen diesen Artikel oder die Vereinbarung verstoßen.
13.3 Vertraulichkeit KiwiHR wird die Vertraulichkeit von Abonnenten-Inhalten wahren, die gegenüber KiwiHR ausschließlich über die SaaS offengelegt werden, wenn die SaaS, so wie entwickelt und beabsichtigt, die Offenlegung dieser Abonnenten-Inhalte gegenüber Dritten verhindert. Zum Beispiel ist Vertraulichkeit in Bezug auf Daten von Kandidaten zu wahren, die in der SaaS gehalten werden, nicht aber bezüglich Inhalten, die vom Abonnenten im Rahmen der Dienstleistungen auf einer öffentlichen Webseite als Teil der Recruitee-SaaS offengelegt werden (nachfolgend: „Karrierewebseite“). KiwiHR ist nicht verpflichtet, die Vertraulichkeit von Abonnenten-Inhalten zu wahren: (i) die ohne Verschulden oder Verletzung der Vereinbarung seitens KiwiHR allgemein zugänglich sind oder werden; (ii) für die KiwiHR in den Aufzeichnungen nachweisen kann, dass sie vor der Offenlegung der Abonnenten-Inhalte an KiwiHR über die SaaS rechtmäßig in ihrem Besitz waren; (iii) die KiwiHR rechtmäßig von einem Dritten erhält, der das Recht hat, diese zu übertragen oder offenzulegen, ohne dass es zu einer Nichterfüllung oder einem Vertragsbruch kommt; oder (iv) für die KiwiHR in den Aufzeichnungen nachweisen kann, dass die Abonnenten-Inhalte unabhängig entwickelt wurden, ohne dass es zu einer Verletzung der Vereinbarung und/oder einer Nutzung der Abonnenten-Inhalte gekommen ist. Der Abonnent nutzt die SaaS in Übereinstimmung mit bewährten Sicherheitspraktiken. Zu diesen Praktiken gehört die Wahrung der Vertraulichkeit von Login- oder Zugriffsdaten.
14. Werbung und Marketing
14.1 KiwiHR Branding Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass in die Dienstleistungen ein „powered by KiwiHR", „Hiring with Recruitee" oder eine ähnliche Grafik oder ein ähnlicher Textlink aufgenommen werden kann. KiwiHR wird dafür Sorge tragen, dass diese Grafiken oder Links von den Endnutzern für die Karrierewebseite und die von den Endnutzern versandten E-Mails, deaktiviert oder ausgeblendet werden können. Sofern vom Abonnenten nicht ausdrücklich schriftlich durch Mitteilung an KiwiHR untersagt, kann KiwiHR die Firmennamen, Logos und Marken des Abonnenten verwenden, um die Nutzung der Dienstleistungen durch den Abonnenten in Pressemitteilungen, Vorstellungsgesprächen, Werbematerialien, Verkaufsblättern, Präsentationen, Webseiten und anderen Selbstwerbungskanälen zu erwähnen.
14.2 Aktionen und Rabatte Jegliche Aktionen oder Rabatte gelten nur für Dienstleistungen, auf die die Aktion oder Rabatte ursprünglich angewandt wurden; auf nachfolgende Upgrades oder Hinzufügungen von Dienstleistungen werden keinerlei Aktionen oder Rabatte garantiert.
15. Datenschutz
15.1 Datenschutzrichtlinie Der Abonnent und der Endnutzer konsultieren regelmäßig die Datenschutzrichtlinie von KiwiHR, in der die Nutzung personenbezogener Daten auf der Webseite und im Zusammenhang mit den Dienstleistungen geregelt ist. Änderungen bezüglich des Datenschutzes der Endnutzer werden den Endnutzern über die Datenschutzrichtlinie von KiwiHR mitgeteilt.
15.2 Nachtrag zur Datenverarbeitung Der Nachtrag zur Datenverarbeitung („DPA") auf der Webseite von KiwiHR (https://kiwihr.com/terms-and-conditions) gilt als Nachtrag zu diesen Bedingungen. Der DPA gilt nicht für ein Abonnement, wenn die Parteien ordnungsgemäß eine(n) andere(n) schriftliche(n) Datenverarbeitungsvereinbarung/Nachtrag unterzeichnet haben, die/der für ein solches Abonnement gilt.
16. Richtlinie zur elektronischen Lieferung
16.1 Mitteilungen von KiwiHR Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass KiwiHR dem Abonnenten gemäß der Vereinbarung und anderen Informationen in Bezug auf die Dienstleistungen auf elektronischem Wege Benachrichtigungen zur Verfügung stellen kann, einschließlich durch Mitteilung an einen Endnutzer mit einer Administratorrolle auf der mit seinem Konto verbundenen E-Mail-Adresse oder durch Benachrichtigungen an einen Endnutzer in der SaaS.
16.2 Lieferausfälle KiwiHR ist nicht verantwortlich für sogenanntes E-Mail-Bouncing an den Abonnenten oder Endnutzer oder für E-Mails, die abgelehnt werden sowie für andere Lieferausfälle, die nicht auf KiwiHR zurückführbar sind.
16.3 Mitteilungen des Abonnenten Mitteilungen durch den Abonnenten erfolgen per Post, Einschreiben oder durch zusätzliche optionale Mittel, die KiwiHR ausdrücklich für bestimmte Mitteilungen benennt.
16.4 Definition der Schriftform Wenn die Vereinbarung sich auf „schriftlich" bezieht, schließt dies handschriftliche, maschinenschriftliche und/oder gedruckte Zeichen ein, einschließlich in digitaler, analoger und/oder physischer Form.
17. Vertragspartei, anwendbares Recht und Streitigkeiten
17.1 Vertragspartner KiwiHR im Sinne von Artikel 0 dieser Bedingungen ist die Vertragspartei.
17.2 Wenn der Abonnent in der DACH-Region ansässig ist Wenn der Abonnent in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässig ist, so unterliegt diese Vereinbarung und die Nutzung der Dienstleistungen durch den Abonnenten deutschem Recht, ohne Rücksicht auf etwaige kollisionsrechtliche Grundsätze. In diesem Fall sind alle Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den von YooniQ solutions GmbH erbrachten Dienstleistungen ausschließlich durch das zuständige Gericht in München, Deutschland, zu regeln.
17.3 Wenn der Abonnent an anderer Stelle ansässig ist Wenn der Abonnent an anderer Stelle als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässig ist, unterliegt diese Vereinbarung und die Nutzung der Dienstleistungen durch den Abonnenten dem niederländischen Recht, ohne Rücksicht auf etwaige kollisionsrechtliche Grundsätze. In diesem Fall sind alle Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den von YooniQ solutions GmbH erbrachten Dienstleistungen ausschließlich durch das zuständige Gericht in Amsterdam, Niederlande, zu regeln.
18. Sonstiges
18.1 Änderungen dieser Bedingungen Diese Bedingungen können von KiwiHR nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit geändert werden. Jede Änderung wird durch Veröffentlichung der neuen Version der Bedingungen auf der Webseite von KiwiHR (https://kiwihr.com/terms-and-conditions) bekannt gegeben. Änderungen treten mit Beginn des nachfolgenden Abonnementzeitraums in Kraft oder wenn Abonnementänderungen stattfinden. Solche Änderungen gelten nur für einen nachfolgenden Abonnementzeitraum, sofern sie mindestens 40 Tage vor Beginn des jeweiligen Abonnementzeitraums veröffentlicht werden. KiwiHR kann ausdrücklich darauf hinweisen, dass vorstehende Änderungen früher in Kraft treten, in diesem Fall kann der Abonnent ein Abonnement unverzüglich kündigen und eine Rückerstattung von im Voraus bezahlten Gebühren für den gekündigten Teil eines im Voraus bezahlten Abonnementzeitraums erhalten. Änderungen der Bedingungen gelten für alle früheren Versionen dieser Bedingungen, einschließlich der Dokumente, die auf diesen Versionen beruhten.
18.2 Gesamte Vereinbarung Die gesamte Vereinbarung besteht nur aus diesen Bedingungen, von KiwiHR schriftlich abgegebenen Angeboten, von KiwiHR unterzeichneten Dokumenten oder von Bedingungen und Angeboten, denen ein bevollmächtigter Vertreter von KiwiHR ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Vereinbarung ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Vereinbarungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, werden diese Vereinbarungen im Falle separater Dienstleistungsvereinbarungen oder Datenverarbeitungsvereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf die Dienstleistungen diesen Bedingungen als Nachträge hinzugefügt.
18.3 Fortbestehen Diese Vereinbarung bleibt aus Gründen der Klarheit auch nach der Kündigung in Bezug auf geistiges Eigentum, fällige Zahlungen, Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und andere Gegenstände, die aufgrund seiner Art und/oder ihres Zwecks fortbestehen, in Kraft.
18.4 Probeabonnements KiwiHR behält sich das Recht vor, ein kostenloses Probeabonnement jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
18.5 Annahme von Bestellungen und Abonnementänderungen Jede über die Webseite oder die SaaS getätigte Annahme einer Bestellung kann von KiwiHR innerhalb von 2 Geschäftstagen widerrufen werden, wodurch dem Abonnenten ein Recht auf Rückerstattung in Bezug auf diesen Auftrag eingeräumt wird. Die Zustimmung von KiwiHR zu Abonnementänderungen in Bezug auf Abonnements auf der Grundlage von Nicht-Webangeboten kann nur auf nicht automatisierte Weise, einschließlich einer personalisierten E-Mail, erfolgen.
18.6 Verzichtserklärung Das Versäumnis einer der Parteien, in irgendeiner Hinsicht ein in der Vereinbarung vorgesehenes Recht auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf weitere Rechte aus dem Vertrag.
18.7 Höhere Gewalt KiwiHR ist von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung befreit, wenn und soweit diese Nichterfüllung sich aus der Erfüllung der Anforderungen des anwendbaren Rechts oder behördlichen Anordnungen, höherer Gewalt, Pandemien, Epidemien, Krankheit, Feuer, Embargo, Terroranschlag, Krieg, Aufstand oder Aufruhr, nationaler oder regionaler Notstand, Dienstverweigerung oder anderen Gründen außerhalb der angemessenen Kontrolle von KiwiHR ergibt. Jede Verzögerung, die sich aus einem solchen Grund ergibt, verlängert die Ausführungsfristen proportional.
18.8 Salvatorische Klausel Wenn eine Bestimmung der Vereinbarung für nicht durchsetzbar oder ungültig befunden wird, wird diese Bestimmung im erforderlichen Mindestmaß eingeschränkt oder aufgehoben, so dass die Vereinbarung ansonsten in vollem Umfang in Kraft und wirksam und durchsetzbar bleibt.
18.9 Abtretungen und Nutzung durch Dritte KiwiHR bietet die Dienstleistungen ausschließlich zur Nutzung oder zum Nutzen des Abonnenten und seiner verbundenen Unternehmen an und nicht zur Nutzung oder zugunsten anderer Parteien. Darüber hinaus ist diese Vereinbarung für die zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger jeder Partei bindend und wird für sie wirksam. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, es sei denn, dass jede Partei diese Vereinbarung im Zusammenhang mit einer Fusion, Umstrukturierung, Übernahme oder einer sonstigen Übertragung des gesamten oder im Wesentlichen des gesamten Vermögens oder der stimmberechtigten Wertpapiere dieser Partei abtreten kann. Im Falle einer Abtretung der Vereinbarung benachrichtigt der Abonnent KiwiHR 30 Tage im Voraus und erfüllt andere Verpflichtungen aus dem Vertrag.
18.10 Selbständige Auftragnehmer Durch die Vereinbarung wird keine Agentur, keine Partnerschaft, kein Joint Venture und kein Arbeitsverhältnis begründet.
18.11 Übersetzungen KiwiHR kann Versionen der Vereinbarung in anderen Sprachen als Englisch zur Verfügung stellen. Wenn KiwiHR dies tut, regelt die englische Version des Vertrags die Beziehung der Parteien und die übersetzte Fassung dient lediglich der Einfachheit halber zur Verfügung gestellt und wird nicht dahingehend ausgelegt, dass die englische Version der Vereinbarung geändert wird.
Fragen zur Vereinbarung richten Sie bitte an hello@kiwihr.com.
Nachtrag zur Datenverarbeitung (DPA)
Zuletzt geändert: 04. Mai 2023
0. Definitionen
Sofern hierin nicht anders definiert, haben alle in dieser DVA in Großbuchstaben genannten Begriffe die gleiche Bedeutung wie in den Bedingungen angegeben. Die folgenden Begriffe haben in dieser DVA die folgende Bedeutung:
„Anwendbares Datenschutzgesetz": alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten von Personen, insbesondere das Recht auf Privatsphäre in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die DSGVO und die britische DSGVO, in der Form, in der diese Gesetze und Verordnungen von Zeit zu Zeit geändert, erweitert und wieder in Kraft gesetzt werden;
„CCPA": Kalifornisches Verbraucherschutzgesetz (California Consumer Privacy Act) 2018;
„DSGVO": Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (allgemeine Datenschutz-Grundverordnung);
„Für die Verarbeitung Verantwortlicher", „betroffene Person", „personenbezogene Daten", „Verarbeitung/verarbeiten", „Auftragsverarbeiter" und „Aufsichtsbehörde": haben die gleiche Bedeutung wie in der DSGVO;
„Sicherheitsverstoß": eine Verletzung der Sicherheit, die zu versehentlicher oder unrechtmäßiger Vernichtung, Verlust, Änderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff auf personenbezogene Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf andere Weise verarbeitet werden;
„Standardvertragsklauseln": alle Standarddatenschutzklauseln, die von der Europäischen Kommission oder einer anderen zuständigen Behörde im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht angenommen oder genehmigt wurden;
„Unterauftragsverarbeiter": Auftragsverarbeiter, der von KiwiHR mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Abonnenten beauftragt wurde;
„Bedingungen": die Geschäftsbedingungen von KiwiHR, die die Parteien als anwendbar vereinbart haben und die in/auf https://kiwihr.com/terms-and-conditions zur Verfügung gestellt werden (auf der Webseite als Bedingungen definiert);
„Drittland": jedes Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR");„UK GDPR": die DSGVO in der Fassung, die durch den UK-European Union (Withdrawal) Act 2018 in das Recht des Vereinigten Königreichs gemäß aufgenommen und durch die Datenschutz- und elektronische Kommunikation (Änderungen usw.) (EU Exit) Regulations 2019 geändert wurde.
1. Allgemeines
1.1 Dieser DPA ist ein Nachtrag zu den Bedingungen und gilt nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KiwiHR als Auftragsverarbeiter im Namen des Abonnenten als für die Verarbeitung Verantwortlicher gemäß Anlage 1 des DPA. Dieser DPA ändert und ergänzt die Bedingungen. Dieser DPA kann von KiwiHR zu den gleichen Geschäftsbedingungen geändert werden, die für Änderungen der Bedingungen gelten.
1.2 Die folgenden Dokumente sind ein wichtiger Bestandteil dieser DPA: (i) dieses Dokument und (ii) jedes diesem DPA beigefügte Dokument, das als „DPA-Anlage" gekennzeichnet ist. Jede Bezugnahme auf den DPA gilt als Bezugnahme auf diese Dokumente.
1.3 Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieses DPA und den Bedingungen haben die Bestimmungen dieses DPA Vorrang, sofern in diesem DPA nicht ausdrücklich anders angegeben.
1.4 Der Klarheit halber gilt dieser DPA für jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch KiwiHR als Auftragsverarbeiter im Namen des Abonnenten als für die Verarbeitung Verantwortlicher im Rahmen der vertraglichen Dienstleistungen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich andere vertragliche Vereinbarungen in Bezug auf die genannte Verarbeitung personenbezogener Daten getroffen.
2. Verarbeitung personenbezogener Daten
2.1 KiwiHR verarbeitet personenbezogene Daten im Namen des Abonnenten in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Abonnenten, die durch die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, und wie in Anlage 1 des DPA dargelegt. Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Anlage 1 des DPA aufgeführt.
2.2 Der Abonnent stellt sicher, dass KiwiHR die personenbezogenen Daten im Namen des Abonnenten in Übereinstimmung mit diesem DPA zur Erfüllung der Vereinbarung rechtmäßig verarbeiten kann. Sofern dies nach geltendem Datenschutzrecht erforderlich ist, stellt der Abonnent sicher, dass die betroffenen Personen ihre Einwilligung zur Verarbeitung gegeben haben und informiert wurden.
2.3 Die Anweisungen des Abonnenten für die Verarbeitung personenbezogener Daten müssen dem geltenden Datenschutzrecht entsprechen. Wenn KiwiHR der Ansicht ist, dass eine Anweisung des Abonnenten gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, informiert KiwiHR den Abonnenten unverzüglich. KiwiHR ist berechtigt, die Ausführung dieser Anweisung auszusetzen, bis der Abonnent diese Anweisung bestätigt oder ändert. KiwiHR ist nicht verpflichtet, aktiv zu untersuchen, ob Anweisungen des Abonnenten dem geltenden Datenschutzrecht entsprechen.
2.4 KiwiHR kann nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften gesetzlich dazu verpflichtet sein, personenbezogene Daten, die sie verarbeiten, an Dritte, wie z. B. Behörden, weiterzugeben. Wenn dies der Fall ist, wird der Abonnent von KiwiHR informiert, soweit dies nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist.
3. Sicherheit und Vertraulichkeit
3.1 KiwiHR wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen und aufrechterhalten, um die personenbezogenen Daten vor Zerstörung, Verlust oder unbefugtem Zugriff oder anderen Formen der unbefugten oder unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten zu schützen. Durch diese Maßnahmen wird ein Sicherheitsniveau gewährleistet, das den Risiken der Verarbeitung und der Art der zu schützenden personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der Kosten ihrer Umsetzung angemessen ist. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem die in Anlage 2 des DPA aufgeführten Maßnahmen. Der Abonnent ist sich bewusst und erklärt sich damit einverstanden, dass diese Maßnahmen geändert und entwickelt werden können, und KiwiHR ist daher ausdrücklich berechtigt, alternative Maßnahmen zu ergreifen.
3.2 Der Abonnent ist allein dafür verantwortlich, dass Endnutzer die Dienstleistungen im Einklang mit den besten Sicherheitspraktiken und in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht nutzen. Zu diesen Praktiken gehört u.a. die Wahrung der Vertraulichkeit von Login- oder Zugriffsdaten.
3.3 KiwiHR stellt sicher, dass sich zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugte Mitarbeiter zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
4. Datenübermittlungen an Drittländer
4.1 KiwiHR wird keine persönlichen Daten in ein Drittland übermitteln, es sei denn, KiwiHR hat eine allgemeine oder spezifische vorherige schriftliche Zustimmung des Abonnenten eingeholt.
4.2 Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass KiwiHR für den Fall, dass für die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland keine angemessene Angemessenheitsentscheidung oder ein anderer geeigneter Datenübertragungsmechanismus für die Übermittlung gilt und diese Übermittlung nach geltendem Datenschutzrecht einen solchen Beschluss oder Mechanismus erfordert, Standardvertragsklauseln abschließt. Der Abonnent ermächtigt KiwiHR und seine Unterauftragsverarbeiter hiermit ausdrücklich, Standardvertragsklauseln (auch) in seinem Namen zu schließen, soweit dies erforderlich ist, und beauftragt KiwiHR und ihre Unterauftragsverarbeiter, diese Standardvertragsklauseln gegebenenfalls im Namen des Abonnenten durchzusetzen. Aus Gründen der Klarheit gibt dieser Artikel 4.3 keine Zustimmung, wie in Artikel 4.1 dieses DPA erforderlich.
4.3 Nichts in dieser DPA wird so ausgelegt, dass es Vorrang vor widersprüchlichen Klauseln von Standardvertragsklauseln hat, die von KiwiHR abgeschlossen wurden, einschließlich Standardvertragsklauseln, die im Namen des Abonnenten abgeschlossen wurden.
5. Rechte der betroffenen Personen
5.1 Der Abonnent informiert die betroffenen Personen darüber, dass er der für die Verarbeitung Verantwortliche ist und wie betroffene Personen sich mit Anfragen an den Abonnenten wenden können. KiwiHR ist nicht die Kontaktstelle. KiwiHR bemüht sich, den Abonnenten, soweit gesetzlich zulässig, unverzüglich zu benachrichtigen, wenn sie eine Anfrage einer betroffenen Person auf Zugriff zu den personenbezogenen Daten der betroffenen Person, Einsicht, Datenübertragbarkeit, Korrektur (Berichtigung) oder Löschung (Streichung) der betroffenen Person erhalten. KiwiHR darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Abonnenten nicht auf solche Anfragen von betroffenen Personen reagieren.
5.2 KiwiHR gewährt dem Abonnenten Zusammenarbeit und Unterstützung, um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, Rechte auszuüben, die sie nach geltendem Datenschutzrecht haben, wie z. B. Zugriff, Berichtigung, Löschung und/oder Datenübertragbarkeit. KiwiHR gewährt diese Zusammenarbeit und Unterstützung nur auf Anfrage des Abonnenten und nur insoweit, als der Abonnent seinen Verpflichtungen aus dem geltenden Datenschutzrecht ohne Mitwirkung und Unterstützung von KiwiHR nicht nachkommen kann.
6. Benachrichtigung über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
6.1 KiwiHR wird, soweit gesetzlich zulässig, den Abonnenten unverzüglich über einen Sicherheitsverstoß in Bezug auf die im Namen des Abonnenten im Rahmen dieses DPA verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren.
6.2 Diese Benachrichtigung muss mindestens Folgendes umfassen: (a) eine Beschreibung der Art des Sicherheitsverstoßes, einschließlich, soweit möglich, Informationen, die den Abonnenten bei der Bestimmung der Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze unterstützen; (b) Informationen, die KiwiHR zur Verfügung stehen, die den Abonnenten bei der Ermittlung der wahrscheinlichen Folgen des Sicherheitsverstoßes unterstützen; und (c) eine Beschreibung der von KiwiHR ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung des Sicherheitsverstoßes, einschließlich gegebenenfalls Maßnahmen zur Minderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
6.3 Der Abonnent ist allein verantwortlich für die Einhaltung der für den Abonnenten geltenden Meldepflichten in Bezug auf Sicherheitsverstöße. Die Erfüllung der Verpflichtung von KiwiHR, einen Sicherheitsverstoß gemäß diesem Artikel zu melden oder auf ihn zu reagieren, stellt keine Anerkennung eines Verschuldens oder einer Haftung von KiwiHR in Bezug auf den Sicherheitsverstoß dar.
7. Unterverarbeiter
KiwiHR kann Unterauftragsverarbeiter nutzen, um die Verarbeitung personenbezogener Daten im Namen des Abonnenten im Rahmen der von KiwiHR für den Abonnenten erbrachten Dienstleistungen durchzuführen. Der Abonnent erteilt KiwiHR hiermit eine allgemeine schriftliche Genehmigung zur Beauftragung eines Unterauftragsverarbeiters für die Verarbeitung personenbezogener Daten. KiwiHR darf einen Unterauftragsverarbeiter nur beauftragen, wenn sie dem Unterauftragsverarbeiter die in Artikel 28 DSGVO vorgeschriebenen Pflichten und Verpflichtungen schriftlich auferlegt hat. KiwiHR kann andere Unterauftragsverarbeiter gemäß diesem Artikel entfernen oder bestellen. KiwiHR teilt Änderungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter mindestens sechs Wochen im Voraus mit. Der Abonnent kann einem Unterauftragsverarbeiter widersprechen, indem er seine Kündigungsrechte aus der Vereinbarung nutzt. Wenn der Abonnent die Vereinbarung nicht innerhalb dieses Zeitraums kündigt, wird davon ausgegangen, dass der Abonnent den jeweiligen Unterauftragsverarbeiter akzeptiert. Kommt der Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet KiwiHR gegenüber dem Abonnenten in ähnlicher Weise für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem DPA.
8. Informationen & Audits
8.1 Wenn der Abonnent zu dem angemessenen Schluss kommt, dass eine Überprüfung oder Inspektion technischer und organisatorischer Maßnahmen in den Räumlichkeiten von KiwiHR erforderlich ist, um die Einhaltung dieses DPA im Einzelfall zu überwachen, hat der Abonnent das Recht, eine solche Überprüfung oder Inspektion durchzuführen, sofern diese Überprüfung oder Inspektion (i) während der regulären Geschäftszeiten und (ii) ohne Eingriff in den Geschäftsbetrieb von KiwiHR durchgeführt wird, (III) nach vorheriger Ankündigung von mindestens 30 Tagen im Voraus und einer weiteren Konsultation mit KiwiHR durchgeführt wird, (iv) jeweils vorbehaltlich (falls nicht bereits vertraglich abgedeckt) der Ausführung einer Vertraulichkeitsverpflichtung und (v) höchstens einmal jährlich. Der Abonnent trägt seine eigenen Kosten und erstattet KiwiHR die Kosten für die internen Ressourcen, die für die Durchführung der Prüfung erforderlich sind. Diese Überprüfung oder Inspektion wird vom Abonnenten oder einer Kontrollbehörde durchgeführt, die sich aus unabhängigen Personen zusammensetzt, die im Besitz der vom Abonnenten ausgewählten erforderlichen beruflichen Qualifikationen sind. Der Abonnent stellt KiwiHR unverzüglich nach der Überprüfung oder Inspektion eine Kopie des Berichts über diese Überprüfung zur Verfügung.
8.2 Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass er gemeinsam mit KiwiHR mit den Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten wird. KiwiHR ermöglicht Überprüfungen und Inspektionen in angemessenem Ausmaß, durchgeführt von den Aufsichtsbehörden. Der Abonnent informiert KiwiHR unverzüglich über geplante Prüfungen und Inspektionen durch Aufsichtsbehörden.
8.3 KiwiHR stellt auf schriftliche Anfrage alle Informationen und Unterstützung zur Verfügung, die der Abonnent für die Einhaltung des geltenden Datenschutzgesetzes verlangen kann, einschließlich zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen. KiwiHR stellt diese Informationen und Unterstützung nur insoweit zur Verfügung, als der Abonnent ohne die Informationen und Unterstützung von KiwiHR seinen Verpflichtungen aus dem geltenden Datenschutzrecht nicht nachkommen kann.
8.4 KiwiHR kann vom Abonnenten verlangen, eine angemessene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen, bevor er seinen Verpflichtungen aus diesem Artikel nachkommt.
9. Rückgabe personenbezogener Daten
9.1 Nach Kündigung einer Dienstleistung erlischt das Recht des Abonnenten auf Zugriff oder Nutzung der jeweiligen Dienstleistung unverzüglich, und KiwiHR ist nicht verpflichtet, damit verbundene personenbezogene Daten aufzubewahren. Die Parteien vereinbaren, dass KiwiHR in diesem Fall nach Wahl des Abonnenten entweder alle personenbezogenen Daten an den Abonnenten zurückgibt oder alle personenbezogenen Daten vernichten/löschen muss, es sei denn, dies wird durch geltende Gesetze und Vorschriften untersagt. Trifft der Abonnent diese Wahl nicht, kann KiwiHR die personenbezogenen Daten 30 Tage nach Kündigung der Dienstleistung löschen. Die Rückgabe personenbezogener Daten durch KiwiHR kann erfolgen, indem dem Abonnenten über die API von KiwiHR Zugriff auf die personenbezogenen Daten gewährt wird.
9.2 KiwiHR erklärt auf Verlangen des Abonnenten und nach Kündigung der Dienstleistung gegenüber dem Abonnenten schriftlich, dass alle Kopien personenbezogener Daten dauerhaft vernichtet oder an den Abonnenten zurückgegeben wurden.
10. CCPA-Compliance
10.1 KiwiHR ist sich bewusst, dass alle personenbezogenen Daten, die sie im Rahmen dieser DPA erhält, von KiwiHR in ihrer Funktion als Dienstleisterin gemäß der Definition dieses Begriffs im CCPA verarbeitet werden.
10.2 KiwiHR ist hiermit untersagt: (1) der Verkauf von personenbezogenen Daten, die sie im Rahmen dieses DPA erhält, und (2) die Erhebung, Speicherung, Nutzung oder Offenlegung dieser personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken als der Verarbeitung gemäß dieses DPA.
Anlage 1 des DPA: Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten
1. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Recruitee-SaaS
1.1 Allgemeines Alle Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesem Artikel 1 beziehen sich nur auf die SaaS und Dienstleistungen von KiwiHR, die in Bezug auf die SaaS von KiwiHR erbracht werden.
1.2 Art und Zweck der Verarbeitung Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, die SaaS und Dienstleistungen von Recruitee, die in Verbindung mit der SaaS von Recruitee erbracht werden, nur für Zwecke der Rekrutierung und/oder der Talentbeschaffung zu nutzen. KiwiHR verarbeitet personenbezogene Daten im Namen des Abonnenten im Rahmen der SaaS und der Dienstleistungen von Recruitee, die in Verbindung mit der SaaS von Recruitee und gemäß der Vereinbarung erbracht werden.
1.3 Betroffene Personen Die in diesem Artikel 1 aufgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten bezieht sich auf folgende betroffene Personen:
- Bewerber des Abonnenten, potenzielle Bewerber, Kandidaten und potenzielle Kandidaten (im Folgenden gemeinsam: „Bewerber");
- Besucher der Karrierewebseite des Abonnenten, die im Rahmen der Dienstleistungen bereitgestellt werden (im Folgenden: „Besucher");
- Jeder, der die Empfehlungsseite des Abonnenten besucht, nur wenn die Empfehlungswebseite als Teil der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wird, oder eine Empfehlung für einen Bewerber über die Dienstleistungen vornimmt (im Folgenden: „Empfehlungsgeber").
1.4 Kategorien personenbezogener Daten KiwiHR verarbeitet im Namen des Abonnenten die folgenden Kategorien personenbezogener Daten in Bezug auf Bewerber:
- Kontaktdaten, einschließlich Namen
- Lebensläufe
- E-Mail-Kommunikation
- Anschrift
- Beruflicher Werdegang
- Motivationsschreiben und sonstige zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsprozess
- Informationen über Bewerber, die durch Integrationen zwischen den Dienstleistungen und Dienstleistungen Dritter auf Anfrage des Abonnenten oder Endnutzers erfasst werden
- Hinweise zu Bewerbern
- Bewertungen von Bewerbern
- und andere personenbezogene Daten in Bezug auf Bewerber, die im Rahmen der Dienstleistungen verarbeitet werden. Der Klarheit halber wird davon ausgegangen, dass personenbezogene Daten, die sich auf Bewerber und gleichzeitig andere betroffene Personen beziehen, im Namen des Abonnenten verarbeitet werden (z. B. E-Mail von einem Benutzer an einen Bewerber).
KiwiHR verarbeitet im Namen des Abonnenten die folgenden Kategorien personenbezogener Daten in Bezug auf Besucher:
- Verkehrsquelle
- HTTP-Anfragen und -Antworten
- Cookies
- Datum und Uhrzeit der Nutzung
- und andere personenbezogene Daten in Bezug auf Besucher, die im Rahmen der Dienstleistungen verarbeitet werden.
KiwiHR verarbeitet im Namen des Abonnenten die folgenden Kategorien personenbezogener Daten in Bezug auf Empfehlungsgeber:
- Kontaktdaten, einschließlich Namen
- HTTP-Anfragen und -Antworten
- Cookies
- Datum und Uhrzeit der Nutzung
- Soziale und geschäftliche Verbindungen
- E-Mail-Adresse und Passwort
- Empfehlungen, einschließlich des Status und der damit verbundenen Belohnungen
- E-Mail-Kommunikation
- und andere personenbezogene Daten in Bezug auf Empfehlungsgeber, die im Rahmen der Dienstleistungen verarbeitet werden. Der Klarheit halber werden personenbezogene Daten, die sich auf Empfehlungsgeber und gleichzeitig auf andere betroffene Personen beziehen, als im Namen des Abonnenten verarbeitet angesehen (z. B. E-Mail von einem Benutzer an einen Referrer).
2. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten von KiwiHR SaaS
2.1 Allgemeines Alle Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesem Artikel 2 beziehen sich nur auf die KiwiHR-SaaS und Dienstleistungen, die in Bezug auf die KiwiHR-SaaS bereitgestellt werden.
2.2 Art und Zweck der Verarbeitung Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, die KiwiHR SaaS und Dienstleistungen, die in Bezug auf die KiwiHR-SaaS bereitgestellt werden, ausschließlich für die Personalverwaltung zu nutzen. KiwiHR verarbeitet personenbezogene Daten im Namen des Abonnenten als Teil der KiwiHR-SaaS und der Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der KiwiHR-SaaS und gemäß der Vereinbarung erbracht werden.
2.3 Betroffene Personen Die in diesem Artikel 2 beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten bezieht sich auf folgende betroffene Personen:
- Mitarbeiter des Abonnenten (im Folgenden zusammen: „Mitarbeiter").
2.4 Kategorien personenbezogener Daten KiwiHR verarbeitet im Namen des Abonnenten die folgenden Kategorien personenbezogener Daten in Bezug auf Mitarbeiter:
- Kontaktdaten, einschließlich Namen
- HTTP-Anfragen und -Antworten
- Cookies
- Datum und Uhrzeit der Nutzung
- E-Mail-Adresse und Passwort
- E-Mail-Kommunikation
- Supportanfragen
- und andere personenbezogene Daten in Bezug auf Mitarbeiter, die im Rahmen der Dienstleistungen verarbeitet werden. Der Klarheit halber werden personenbezogene Daten, die sich auf Empfehlungsgeber und gleichzeitig auf andere betroffene Personen beziehen, als im Namen des Abonnenten verarbeitet angesehen (z. B. Name und Telefonnummer der Notfallkontakte eines Mitarbeiters).
3. Sonstiges
KiwiHR verarbeitet die in diesem Anhang aufgeführten personenbezogenen Daten nur insoweit, als sie unter die Dienstleistungen fallen, es sei denn, personenbezogene Daten wurden verschlüsselt und zur Verbesserung der Dienstleistungen verwendet. Der Abonnent oder Endnutzer kann KiwiHR zusätzliche Anweisungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch deren Nutzung und im Rahmen der Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Beispielsweise kann ein Endnutzer in der SaaS von Recruitee wählen, personenbezogene Daten in Bezug auf einen Bewerber zu löschen. Der Abonnent ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Anweisungen, die er gibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, in seinem Namen gegebene Anweisungen den geltenden Gesetzen und Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die DSGVO, entsprechen.
Anlage 2 des DPA: Technische und organisatorische Maßnahmen
Das Folgende ist eine nicht erschöpfende Liste der von KiwiHR ergriffenen und umgesetzten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen:
Qualitätssicherung: KiwiHR verfügt über Prozesse zur Qualitätssicherung der SaaS. Solche Prozesse umfassen automatisierte Tests und manuelle Tests vor der Inbetriebnahme von Funktionen und Fehlerbehebungen. Codeprüfung: Neuer Code für die SaaS wird von mindestens einem Senior-Entwickler überprüft, bevor er für eine Produktionsumgebung freigegeben wird. Die Überprüfung beinhaltet eine Überprüfung auf die Verwendung sicherer Kodierungspraktiken. HTTPS: Für die gesamte Übertragung personenbezogener Daten durch die SaaS über das Web wird eine Verschlüsselung verwendet. Penetrationsprüfungen: Ein spezialisierter Penetrationstester prüft regelmäßig die Sicherheit der im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellten SaaS. Sicherungskopien: Alle personenbezogenen Daten in der SaaS werden täglich oder fortlaufend und schrittweise gesichert. Zugriffskontrolle: Mitarbeiter erhalten nur dann Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten in der SaaS, sofern diese Rechte für ihre Rolle erforderlich sind. Zugriffsrechte werden widerrufen, wenn diese nicht mehr benötigt werden. Sichere Rechenzentren: Die SaaS wird nur in Rechenzentren gehostet, die über ein hohes Maß an Sicherheit und Verfügbarkeit verfügen, wie z. B. ISO 27001 zertifizierte Rechenzentren. DDOS-Schutz: KiwiHR verfügt über Maßnahmen für die SaaS, um ihre Server vor Layer 4 (und darunter) (D)DOS-Angriffen zu schützen. Firewall: Die SaaS-Infrastruktur wird durch eine oder mehrere Firewalls geschützt. |
Anlage 3 des DPA: Unterauftragsverarbeiter
1. Unterauftragsverarbeiter von Recruitee SaaS
Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass KiwiHR die folgenden Parteien als Unterauftragsverarbeiter ('Recruitee SaaS-Unterauftragsverarbeiter') für die Recruitee-SaaS und für Dienstleistungen, die in Bezug auf die SaaS von Recruitee erbracht werden, beauftragt:
Google Cloud-Plattform |
|
Name des Unternehmens: |
Google Ireland Limited und ihre Unterauftragsverarbeiter(https://cloud.google.com/terms/subprocessors) |
Standort der Datenverarbeitung: |
Frankfurt, Deutschland (google: europe-west3) |
Weitere Angaben: |
Die Hauptinfrastruktur für die Recruitee SaaS wird auf der Google Cloud-Plattform gehostet. |
Ziggeo |
|
Name des Unternehmens: |
Ziggeo, Inc. und ihre Unterauftragsverarbeiter |
Standort der Datenverarbeitung: |
Irland (aws: eu-west-1) |
Amazon Web Services |
|
Name des Unternehmens: |
Amazon Web Services EMEA SARL und ihre Unterauftragsverarbeiter |
Standort der Datenverarbeitung: |
Frankfurt, Deutschland (aws: eu-central-1) |
Recruitee |
|
Name des Unternehmens: |
Recruitee Sp. Z o.o., Recruitee B.V., Recruitee GmbH und verbundene Unternehmen (außer Recruitee Inc.) |
Standort der Datenverarbeitung: |
Niederlande und Polen |
Textkernel |
|
Name des Unternehmens: |
Textkernel B.V. und seine Unterauftragsverarbeiter |
Standort der Datenverarbeitung: |
Amsterdam, Niederlande |
Mailgun |
|
Name des Unternehmens: |
Mailgun Technologies, Inc. und ihre Unterauftragsverarbeiter |
Standort der Datenverarbeitung: |
Frankfurt, Deutschland (aws: eu-central-1) |
2. Unterauftragsverarbeiter von KiwiHR SaaS
Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass KiwiHR die folgenden Parteien als Unterauftragsverarbeiter („KiwiHR-SaaS-Unterauftragsverarbeiter') für die KiwiHR-SaaS und für Dienstleistungen, die in Bezug auf die KiwiHR-SaaS erbracht werden, beauftragt:
kiwiHR |
|
Name des Unternehmens: |
YooniQ Solutions GmbH und YooniQ Solutions Sp. Z o.o. |
Standort der Datenverarbeitung: |
Deutschland und Polen |
Weitere Angaben: |
Hierbei handelt es sich um andere Unternehmen als den Auftraggeber (KiwiHR), der für die Erbringung der Dienstleistungen verwendet wird. |
Recruitee |
|
Name des Unternehmens: |
Recruitee Sp. Z o.o., Recruitee B.V., Recruitee GmbH und verbundene Unternehmen (außer Recruitee Inc.) |
Standort der Datenverarbeitung: |
Niederlande, Deutschland und Polen |
Google Cloud-Plattform |
|
Name des Unternehmens: |
Google Ireland Limited und ihre Unterauftragsverarbeiter(https://cloud.google.com/terms/subprocessors) |
Standort der Datenverarbeitung: |
Europäische Union (google: Mehrregion EU) |
Amazon Web Services |
|
Name des Unternehmens: |
Amazon Web Services EMEA SARL und ihre Unterauftragsverarbeiter |
Standort der Datenverarbeitung: |
Frankfurt, Deutschland (aws: eu-central-1) |
Postmark |
|
Name des Unternehmens: |
AC PM LLC und ihre Unterauftragsverarbeiter |
Standort der Datenverarbeitung: |
Weltweit |
Intercom |
|
Name des Unternehmens: |
Intercom R&D Unbeschränkte Gesellschaft und ihre Unterauftragsverarbeiter |
Standort der Datenverarbeitung: |
Weltweit |
Mixpanel |
|
Name des Unternehmens: |
Mixpanel Inc. und seine Unterauftragsverarbeiter |
Standort der Datenverarbeitung: |
Weltweit |
HubSpot |
|
Name des Unternehmens: |
HubSpot Germany GmbH und ihre Unterauftragsverarbeiter |
Standort der Datenverarbeitung: |
Weltweit |
Conflux (getconflux.com) |
|
Name des Unternehmens: |
Conflux V.O.F. und seine Unterauftragsverarbeiter |
Standort der Datenverarbeitung: |
Weltweit |
3. Klarstellung
Der Klarheit halber:
- Diese Anlage gewährt KiwiHR nicht das Recht, einen Unterauftragsverarbeiter für eine Dienstleistung zu nutzen, wenn der Unterauftragsverarbeiter nur für eine andere Dienstleistung als Unterauftragsverarbeiter aufgeführt ist;
- Ist ein Unterauftragsverarbeiter in dieser Anlage als Unterauftragsverarbeiter für mehrere Dienstleistungen aufgeführt, so räumt KiwiHR für jede Dienstleistung nur das Recht ein, diesen Unterauftragsverarbeiter innerhalb des Datenverarbeitungsortes zu nutzen, der für die jeweilige Dienstleistung aufgeführt ist, und;
- Jeder in diesem Anhang aufgeführte Unterauftragsverarbeiter darf jeden anderen Unterauftragsverarbeiter beauftragen, jedoch nur insoweit, als sie für dieselbe Dienstleistung als Unterauftragsverarbeiter aufgeführt sind.
Nachtrag zu Dienstleistungsebene (für Leadpläne von Recruitee SaaS)
Zuletzt geändert: 04. Mai 2023
0. Definitionen
„Verfügbar" / „Verfügbarkeit": die Zeit, in der der Kunde die SaaS oder eine Funktionalität für Live-, Echtzeit-Bearbeitung und Datenaustausch mit einer angemessenen akzeptablen Geschwindigkeit zugänglich ist;
„Ausfallzeit": Zeit, in der die SaaS nicht verfügbar ist;
1. Anwendbarkeit dieser Dienstleistungsvereinbarung
1.1 Allgemeines Diese Dienstleistungsvereinbarung ist ein Nachtrag zu den zwischen dem Abonnenten und KiwiHR vereinbarten Geschäftsbedingungen, in diesem Dokument auch als „Bedingungen" definiert, wie auf:https://kiwihr.com/terms-and-conditions. Diese Dienstleistungsvereinbarung ändert und ergänzt die Bedingungen. In dieser Dienstleistungsvereinbarung werden zusätzlich zu den Bedingungen auch die Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen festgelegt, jedoch nur insofern, als der Abonnent ein Abonnement für die SaaS von Recruitee abgeschlossen hat, das als ‚Lead‘-Plan bezeichnet wird. Diese Dienstleistungsvereinbarung kann von KiwiHR zu den gleichen Geschäftsbedingungen geändert werden, die für Änderungen an den Bedingungen gelten.
1.2 Unstimmigkeiten Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Dienstleistungsvereinbarung und den Bedingungen hat diese Dienstleistungsvereinbarung Vorrang. Wenn die Parteien einen Datenverarbeitungsvereinbarung in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten (im Folgenden „DPA") in Bezug auf ein Abonnement geschlossen haben, hat der DPA in Bezug auf ein solches Abonnement Vorrang vor dieser Dienstleistungsvereinbarung. Diese Dienstleistungsvereinbarung gilt nicht für ein Abonnement, wenn die Parteien ordnungsgemäß eine separate schriftliche Dienstleistungsvereinbarung/Nachtrag unterzeichnet haben, der für ein solches Abonnement gilt.
2. Verfügbarkeit
2.1 Verfügbarkeitsgarantie KiwiHR garantiert für die Mehrheit der Funktionen der SaaS eine Mindestverfügbarkeit von 99,5 % pro Quartal („Verfügbarkeitsgarantie").
2.2 Ausschlüsse Eine Funktionalität der SaaS gilt als verfügbar, soweit Ausfallzeiten daraus resultieren oder darauf zurückzuführen sind, dass:
- Der Abonnent nutzt oder wählt Funktionen, die von KiwiHR als Alpha oder Beta bezeichnet werden;
- Faktoren, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von KiwiHR liegen;
- Verletzung der Bedingungen oder dieser Dienstleistungsvereinbarung durch den Abonnenten;
- Nutzung der Funktionalität durch den Abonnenten in einer Weise, für die sie nicht konzipiert oder beabsichtigt war;
- Ausfallzeiten, die von KiwiHR geplant und im Voraus angekündigt wurden.
2.3 Gutschriften Wenn KiwiHR die in diesem Artikel festgelegte Verfügbarkeitsgarantie nicht erfüllt, schreibt KiwiHR auf Wunsch des Abonnenten auf künftige Rechnungen für von KiwiHR erbrachte Dienstleistungen 10 % der vierteljährlichen Gebühr für die SaaS gut, sofern diese Gebühr für den Zeitraum eines Quartals gezahlt wurde, in dem KiwiHR die Anforderungen der Garantie nicht erfüllte („Gutschrift Verfügbarkeitsgarantie“). Eine Nichteinhaltung der Anforderungen der Verfügbarkeitsgarantie führt nicht zu einer anderen Haftung oder einem anderen Anspruch des Abonnenten/Rechts als der Verfügbarkeitsgarantie-Guthaben und berechtigt den Abonnenten nicht zu einer Rückerstattung.
2.4 Berechnungen Für die Zwecke dieses Artikels ist ein Quartal jeweils 3 aufeinander folgende Monate nach dem Beginn des Abonnements für die SaaS. Die vierteljährliche Gebühr für die SaaS wird anteilig aus der Abonnementgebühr der SaaS berechnet. Die Verwaltung von KiwiHR führt zur Berechnung der Verfügbarkeit, aber der Abonnent hat Zugriff auf die aktuellste Leistung unter: https://status.recruitee.com. KiwiHR kann nach eigenem Ermessen ein anderes Leistungsüberwachungstool implementieren oder nutzen und den Abonnenten über eine solche Änderung informieren.
3. Datensicherung und -wiederherstellung
KiwiHR unternimmt mindestens täglich Backups von Abonnent-Daten und unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um im Falle eines Datenverlustes, der KiwiHR zurechenbar ist, die Abonnentdaten kostenlos wiederherzustellen.
Produktspezifische Bedingungen
Zuletzt geändert: 04. Mai 2023
1. Allgemeines
1.1 Diese produktspezifischen Bedingungen sind ein Nachtrag zu den Bedingungen. Diese produktspezifischen Bedingungen ändern und ergänzen die Bedingungen. Diese produktspezifischen Bedingungen können von KiwiHR zu den gleichen Geschäftsbedingungen geändert werden, die für Änderungen an den Bedingungen gelten.
1.2 Im Fall von Widersprüchen, die zwischen den Bestimmungen dieser produktspezifischen Geschäftsbedingungen und den anderen Vertragsdokumenten entstehen, haben die Bestimmungen dieser anderen Dokumente Vorrang, sofern in diesen produktspezifischen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2. Recruitee SaaS
2.1 Allgemeines Dieser Artikel 2 gilt nur insoweit, als sich die Vereinbarung auf die SaaS und Dienstleistungen von Recruitee bezieht, die in Bezug auf die SaaS von Recruitee erbracht werden.
2.2 Definitionen Die folgenden Definitionen gelten überall im Vertrag, jedoch nur insoweit, als sich die Vereinbarung auf die SaaS und Dienstleistungen von Recruitee bezieht, die in Bezug auf die Recruitee SaaS erbracht werden:
„Administrator": Ein Endnutzer mit der größten Rolle, die der Abonnent einem einzigen Endnutzer in der SaaS von Recruitee gewähren kann und in der SaaS von Recruitee als Administrator benannt wird;
„Bewerber": Bewerber für eine Stelle;
„Firmenkonto": Ein Abschnitt der SaaS, der in der SaaS als „Firmenkonto" bezeichnet wurde und dazu bestimmt ist, die Abonnent-Daten, die im Rahmen eines einzigen Abonnements gehalten werden, aber auch für andere Zwecke, wie z. B. die Gruppierung von Endnutzern, zu beschränken;
„Distributionskanäle": Dienstleistungen Dritter, Stellentafeln und/oder andere Einrichtungen, die vom oder im Vertriebsnetz von KiwiHR für Stellenanzeigen verwendet werden;
„Stellenanzeigen": Bekanntmachungen von oder Werbeaktionen für offene Stellen;
„Premium-Stellenanzeige": Stellenanzeige, die unabhängig von allen Abonnements berechnet wird;
„Abonnenten-Inhalte": Lebenslauf, Kommentare, Notizen, Dateien und alle anderen Daten, die mit dem Prozess der Einstellung für eine Stelle verbunden sind.
2.3 Stellenausschreibungen - Allgemein KiwiHR kann Stellenanzeigen über verschiedene Vertriebskanäle anbieten. KiwiHR kann nach eigenem Ermessen zusätzliche Gebühren für Stellenanzeigen erheben. Alle Gebühren für Stellenanzeigen werden von KiwiHR während des Bestellvorgangs für Stellenanzeigen mitgeteilt.
2.4 Stellenanzeigen -KiwiHRs Versprechen
2.4.1 KiwiHR wird sich in wirtschaftlich angemessenem Umfang darum bemühen, Stellenanzeigen über Vertriebskanäle zu verbreiten. Der Abonnent erkennt jedoch an und akzeptiert, dass KiwiHR die Vertriebskanäle oder Kommunikationsnetze nicht kontrolliert und dass nicht garantiert werden kann, dass die Stellenanzeigen des Abonnenten tatsächlich über das Internet oder über Kommunikationsnetze geliefert werden, von den entsprechenden Vertriebskanälen akzeptiert oder von Stellenbewerbern oder potenziellen Bewerbern empfangen und/oder gelesen werden.
2.4.2 KiwiHR kann Dritte als Vermittler für die Verbreitung von Stellenanzeigen beauftragen, und diese Vermittler gelten als Teil der Vertriebskanäle.
2.4.3 Der Abonnent akzeptiert, dass Unternehmen in den Vertriebskanälen nicht verpflichtet sind, eine Stellenanzeige zu nutzen oder anzuzeigen, und können eine Stellenausschreibung aus beliebigem Grund oder ohne Grund ablehnen, unabhängig davon, ob sich der Abonnent ein kostenpflichtiges Abonnement, ein Probeabonnement oder ein kostenloses Abonnement abgeschlossen hat oder selbst dann, wenn der Abonnent für eine Premium-Stellenanzeige bezahlt hat. Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass KiwiHR gegenüber dem Abonnenten oder Dritten nicht haftbar ist, wenn die Stellenausschreibung des Abonnenten abgelehnt wird oder nicht veröffentlicht wird, und der Abonnent hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von nicht geposteten oder verbreiteten Stellenanzeigen.
2.4.4 Sollte der Abonnent eine Premium-Stellenanzeige stornieren, bietet KiwiHR keine Rückerstattung an.
2.4.5 Durch die Einreichung einer Stellenanzeige erteilt der Abonnent KiwiHR die Erlaubnis, diese Stellenanzeige in den Vertriebskanälen zu verbreiten.
2.4.6 KiwiHR übernimmt keine Garantie für die Anzahl oder Qualität der Bewerber, die der Abonnent aufgrund der Stellenanzeige des Abonnenten erhält. Der Abonnent ist allein verantwortlich für die Vorstellungsgespräche, die Durchführung von Hintergrund- und Referenzprüfungen, die Überprüfung der von ihm bereitgestellten Informationen und die Auswahl eines geeigneten Kandidaten.
2.5 Stellenausschreibungen - Verantwortlichkeit Die Stellenanzeigen des Abonnenten müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich derjenigen in Bezug auf Arbeit und Beschäftigung sowie Antidiskriminierung, einhalten. Der Abonnent versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass der Abonnent allein für jegliche Haftung oder Ansprüche verantwortlich ist, die sich aus der Veröffentlichung von Stellenanzeigen oder Materialien ergeben, auf die Dritte über diese Stellenanzeigen zugreifen können. Der Abonnent verpflichtet sich, KiwiHR und ihre Tochtergesellschaften und ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter schadlos zu halten von allen Ansprüchen, Kosten, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten und Aufwendungen (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten), die sich aus einem Verstoß des Abonnenten gegen diesen Artikel oder einer Verletzung der zusätzlichen Dienstleistungsrichtlinien der Vertriebskanäle ergeben. In bestimmten Fällen können Vertriebskanäle verlangen, dass sich der Abonnent mit zusätzlichen Dienstleistungsrichtlinien einverstanden erklärt, damit die Stellenanzeigen des Abonnenten auf oder über ihre Dienstleistungen verteilt werden können, und der Abonnent erklärt sich hiermit mit den zusätzlichen Dienstleistungsrichtlinien einverstanden, die für die Verbreitung der Stellenanzeigen des Abonnenten gelten. Der Abonnent ist allein für die Recherche über die Richtlinien der Unternehmen in den Vertriebskanälen verantwortlich. Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, keine Stellenanzeigen zu veröffentlichen oder zu bewerben, die: ungenaue, Spam-, falsche, irreführende oder beleidigende Informationen enthalten; versteckte Schlüsselwörter enthalten oder Dienstleistungen verkaufen oder bewerben.
2.6 Änderungen der Vertriebskanäle Änderungen in Bezug auf Vertriebskanäle für Stellenanzeigen können jederzeit von KiwiHR ohne vorherige Ankündigung und nach Belieben vorgenommen werden.
2.7 kostenloser Probezeitraum Die Nutzung eines Abonnements für die Recruitee-SaaS ist während des kostenlosen Probezeitraums des Abonnenten, der standardmäßig 18 Tage beträgt, kostenlos, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren oder der Abonnent ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt.
2.8 Dienstleistungsvereinbarung für Leadpläne Der auf der Webseite von KiwiHR (https://kiwihr.com/terms-and-conditions) abrufbare Nachträge zur Dienstleistungsvereinbarung („SLA“) gilt als Nachtrag zu diesen Bedingungen. Die Dienstleistungsvereinbarung gilt nicht für ein Abonnement, wenn die Parteien ordnungsgemäß eine(n) andere(n) für ein solches Abonnement geltende(n) schriftliche(n) Dienstleistungsvereinbarung/Nachtrag unterzeichnet haben.
2.9 Karrierewebseite KiwiHR kann dem Abonnenten eine Karriere-Webseite anbieten. Diese Karrierewebseite dient unter anderem dazu gedacht, der Öffentlichkeit eine Liste von Stellenangeboten zur Verfügung zu stellen, und daher ist die Nutzung der Karrierewebseite durch die Abonnenten nicht privat. Auf der Karrierewebseite veröffentlichte Stellenangebote werden an die Stellenbörsen von Indeed weitergeleitet. Der Abonnent erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Indeed im Zusammenhang mit der Verbreitung solcher Stellenangebote an Indeed einverstanden (https://www.indeed.com/legal). Der Abonnent kann eine solche Weiterleitung an Indeed und die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Indeed durch Mitteilung an KiwiHR ablehnen.
2.10 Gebühren Wenn ein Abonnement des Kunden für eine Verlängerung mit einem Abonnementzeitraum von 1 (einem) Jahr oder mehr fällig ist, kann KiwiHR bei jeder Verlängerung des Abonnements die anwendbaren Gebühren, Tarife und Preise für das Abonnement um bis zu 5 % für jedes Jahr, das seit Beginn des vorherigen Abonnementzeitraums vergangen ist, oder den Prozentsatz der Änderung des Verbraucherpreisindex seit Beginn des vorherigen Abonnementzeitraums erhöhen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ist das Abonnement des Kunden für eine Verlängerung mit einem Abonnementzeitraum von weniger als 1 (einem) Jahr fällig, kann KiwiHR bei jeder Verlängerung dieses Abonnements die anwendbaren Gebühren, Tarife und Preise für das Abonnement um bis zu 5 % in Bezug auf den vorherigen Abonnementzeitraum erhöhen. Aus Gründen der Klarheit: das in diesem Artikel Erwähnte gilt nicht für die KiwiHR SaaS.
3. KiwiHR SaaS
3.1 Allgemeines Dieser Artikel 3 gilt nur insoweit, als sich die Vereinbarung auf die KiwiHR-SaaS und Dienstleistungen bezieht, die in Bezug auf die KiwiHR-SaaS bereitgestellt werden.
3.2 Definitionen Die folgenden Definitionen gelten überall in der Vereinbarung, jedoch nur insoweit, als sich die Vereinbarung auf die KiwiHR SaaS und Dienstleistungen bezieht, die in Bezug auf die KiwiHR SaaS bereitgestellt werden:
„Administrator": Ein Endnutzer mit der größten Rolle, die der Abonnent einem einzigen Endnutzer in der KiwiHR-SaaS gewähren kann und der in der KiwiHR SaaS als Kontoinhaber bezeichnet wird;
„Firmenkonto": Ein Abschnitt der KiwiHR SaaS, der in der KiwiHR-SaaS als "Unternehmen" bezeichnet wird und dazu bestimmt ist, die Abonnent-Daten, die im Rahmen eines einzigen Abonnements gehalten werden, aber auch für andere Zwecke, wie z. B. die Gruppierung von Endnutzern, zu beschränken;
„Abonnenten-Inhalte": Name, Geburtsdatum, Gehälter und alle anderen Daten im Zusammenhang mit der Personalverwaltung.
3.3 Datenübermittlungen Der Abonnent erteilt hiermit gemäß Artikel 4.1 des DPA die vorherige schriftliche Zustimmung, dass personenbezogene Daten (wie im DPA definiert) an Drittländer (wie im DPA definiert) übermittelt werden dürfen, jedoch nur insoweit, als diese Übertragungen in Bezug auf die KiwiHR SaaS und nur dann erfolgen, wenn der Abonnent über ein Abonnement für die KiwiHR-SaaS verfügt.
3.4 Kostenloser Probezeitraum Die Nutzung eines Abonnements für die KiwiHR SaaS ist während des kostenlosen Probezeitraums des Abonnenten, der standardmäßig 14 Tage beträgt, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes oder der Abonnent schließt ein kostenpflichtiges Abonnement ab.
3.5 Verlängerungen Ungeachtet der Bedingungen wird bei der Verlängerung eines Abonnements für die KiwiHR-SaaS die Gebühr für die Verlängerung des Abonnementzeitraums der KiwiHR-SaaS angepasst, um die Anzahl der Endnutzer der KiwiHR-SaaS mit der Gebühr pro solchem Endnutzer für den vorherigen Abonnementzeitraum des Abonennten für die KiwiHR-SaaS zu multiplizieren, zuzüglich einer Preiserhöhung gemäß den Bedingungen. Die Gebühren für eine solche Verlängerung des Abonnementzeitraums der KiwiHR SaaS sind ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Verlängerung fällig.
3.6 Erhöhung der Endnutzer während des Abonnementzeitraums Wenn sich die Anzahl der Endnutzer der KiwiHR-SaaS während eines Abonnementzeitraums erhöht, wird dem Abonnenten für den gesamten Rest des Abonnementzeitraums für jeden zusätzlichen Endnutzer eine Gebühr in Rechnung gestellt, die anteilig aus der Gebühr berechnet wird, die für die Endnutzer gilt, die dem Abonnenten während dieses Abonnementzeitraums bereits in Rechnung gestellt wurden. Diese wird sofort fällig. Der Klarheit halber: Wenn sich die Anzahl der Endnutzer der KiwiHR-SaaS während eines Abonnementzeitraums verringert, erhält der Abonnent weder eine Gutschrift noch eine Rückerstattung von Gebühren, die in Bezug auf eine solche Reduzierung stehen.
3.7 Gebühren Wenn ein Abonnement des Kunden für eine Verlängerung fällig ist, kann KiwiHR nach eigenem Ermessen anwendbare Gebühren, Tarife und Preise für das Abonnement erhöhen. Eine solche Erhöhung wird von KiwiHR mindestens 40 Tage vor der jeweiligen Verlängerung bekannt gegeben. Aus Gründen der Klarheit: das in diesem Artikel Erwähnte gilt nicht für die Recruitee SaaS.
Länderspezifische Bedingungen
Zuletzt geändert: 04. Mai 2023
1. Allgemeines
1.1 Diese länderspezifischen Bedingungen sind ein Nachtrag zu den Bedingungen. Diese länderspezifischen Bedingungen ändern und ergänzen die Bedingungen. Diese länderspezifischen Bedingungen können von KiwiHR gemäß den gleichen Bedingungen geändert werden, die für Änderungen an den Bedingungen gelten.
1.2 Im Fall von Widersprüchen, die zwischen den Bestimmungen dieser länderspezifischen Bedingungen und den anderen Vertragsdokumenten entstehen, haben die Bestimmungen dieser anderen Dokumente Vorrang, sofern in diesen länderspezifischen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2. DACH
2.1 Allgemeines Sollten die Bedingungen bestimmen, dass die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland auf diese Vereinbarung Anwendung finden, gilt dieser Artikel 2, ansonsten findet dieser Artikel 2 keine Anwendung.
2.2 Gewährleistung und Haftungsausschluss DACH Ungeachtet der Bedingungen wird Artikel 6 der Bedingungen durch diesen Artikel 2.2 ersetzt.
2.2.1 KiwiHRs Garantien KiwiHR gewährleistet, dass die Dienstleistungen nicht gegen gültige Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Rechte an geistigem Eigentum Dritter verstoßen und dass die Dienstleistungen im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der vereinbarten Qualität gemäß der Vereinbarung erbracht werden, einschließlich: der Dokumentation gemäß Artikel 9 der Bedingungen und; der Verfügbarkeitsgarantie (wie in der Dienstleistungsvereinbarung definiert), sofern der Abonnent ein Abonnement für einen „Lead"-Plan hat.
2.2.2 Rechtsbehelfe des Abonnenten Der Abonnent ist verpflichtet, KiwiHR jede wesentliche Abweichung der Dienstleistungen von der vereinbarten Qualität im Rahmen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder wenn Leistungen, soweit sie vom Abonnenten vertragsmäßig genutzt werden, ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzten (Rechtsmangel) (zusammenfassend „Mängel“) innerhalb von 30 Tagen nach Auftreten des Sach- oder Rechtsmangels zu melden. Diese vereinbarte Qualität im Rahmen der Vereinbarung umfasst: die Dokumentation gemäß Artikel 9 der Bedingungen und die Verfügbarkeitsgarantie (wie in der Dienstleistungsvereinbarung definiert), sofern der Abonnent ein Abonnement für einen „Lead"-Plan von Recruitee ist. Die Rechtsbehelfe des Abonnenten bei einem Mangel bestehen darin, (a) eine erneute Erbringung oder Reparatur der Dienstleistungen von KiwiHR zu verlangen, oder (b) wenn KiwiHR diese Rechtsbehelfe nicht innerhalb von zwei vom Abonnenten gesetzten objektiv angemessenen Fristen bereitstellt oder wenn diese Rechtsbehelfe objektiv undurchführbar sind, das Abonnement zu kündigen. Das Recht des Abonnenten auf Schadensersatz, einschließlich der Entschädigungsrechte des Abonnenten gemäß Artikel 8 der Bedingungen, wird gemäß Artikel 2.3 dieser länderspezifischen Bedingungen eingeschränkt. Das Recht des Abonnenten auf Rückerstattung der Vergütung aufgrund von Mängeln ist in jedem Fall auf Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung eingeschränkt.
2.3 Haftungsbeschränkung DACH Ungeachtet der Bedingungen wird Artikel 7 der Bedingungen durch diesen Artikel 2.3 ersetzt.
2.3.1 Unbeschränkte Haftung Unbeschränkt ist die Haftung von KiwiHR (a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (b) im Rahmen einer dem Kunden von KiwiHR ausdrücklich gewährten Garantie, (c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, (d) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und (e) nach dem Produkthaftungsgesetz.
2.3.2 Eingeschränkte Haftung Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden ist (i) bei der Verletzung von Kardinalpflichten die Haftung von KiwiHR auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt oder (ii) eine sonstige Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. „Kardinalpflichten" sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Abonnent regelmäßig vertraut.
2.3.3 Haftungsausschluss Ungeachtet des Rechtsgrundes, der zur Haftung führt, haftet KiwiHR nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne, der Rekrutierung oder Nichtrekrutierung bestimmter Personen und/oder Verluste des Abonnenten und/oder Dritter, es sei denn, ein solcher Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von KiwiHR verursacht.
2.3.4 Haftungsbegrenzung DIE GESAMTHAFTUNG VON KIWIHR, DIE SICH AUS DER VEREINBARUNG ERGIBT ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGT, ÜBERSTEIGT NICHT DIE (ANTEILIG BERECHNETEN) GEBÜHREN FÜR DIE FORTGESETZTE BEREITSTELLUNG VON SAAS FÜR SECHS MONATE, DIE KIWIHR DEM ABONNENTEN IM RAHMEN DER VEREINBARUNG UNMITTELBAR VOR DEM ERSTEN EREIGNIS, DAS DEN ANSPRUCH DES ABONNENTEN GEGEN KIWIHR BEGRÜNDET ZUR VERFÜGUNG GESTELLT HAT („HAFTUNGSBEGRENZUNG"). DIE HAFTUNGSBEGRENZUNG GILT FÜR: (I) JEGLICHE SCHÄDEN; (II) SÄMTLICHE ANSPRÜCHE INSGESAMT, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSVERLETZUNG, VERLETZUNG DER GARANTIE, ENTSCHÄDIGUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG, FALSCHDARSTELLUNGEN UND ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNGEN.
2.3.5 Datenverlust Die Haftung für Datenverlust ist auf die Wiederherstellungskosten eingeschränkt, die bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien in angemessenem Verhältnis zum Verlustrisiko entstanden wären.
2.3.6 Pflicht zur Schadensminderung Der Abonnent wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um Schäden zu mindern und/oder zu vermeiden, insbesondere eine Verpflichtung für den Abonnenten, regelmäßig Sicherungskopien von Daten zu erstellen und Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen (insbesondere um Viren, Malware und andere störende Programme innerhalb des eigenen IT-Systems des Abonnenten zu verteidigen oder aufzudecken).
2.3.7 Erfüllungsgehilfen usw. Soweit die Haftung von KiwiHR eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von KiwiHR.
2.3.8 anfängliche Mängelhaftung Die verschuldungsunabhängige Haftung von KiwiHR für anfängliche Mängel („Garantiehaftung") gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
2.3.9 Garantien Diese Vereinbarung begründet keine Haftung für Garantien im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich unter Verwendung der Begriffe „Garantie", „garantiert" oder einer ihrer Varianten vereinbart.
2.4 Schadloshaltung Ungeachtet sonstiger Geschäftsbedingungen gilt eine etwaige Freistellungsverpflichtung des Abonnenten aus der Vereinbarung nicht, soweit den Abonnenten kein Verschulden trifft.