Vaterschaftsurlaub beantragen

min Veröffentlicht am 13 April 2022
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Bisher waren es überwiegend erwerbstätige Mütter, die sich eine berufliche Auszeit genommen haben, nachdem ein neues Kind auf die Welt gekommen ist. Dies tun sie, um die ersten Wochen und Monate nach der Geburt voll für das Kind da sein zu können. Diese Form der beruflichen Freistellung können jedoch nicht nur Mütter, sondern auch Väter in Anspruch nehmen.

In diesen Fällen wird eine solche Auszeit nicht aus Mutterschaftsurlaub, sondern als Vaterschaftsurlaub bezeichnet - bei beidem handelt es sich um Elternzeit. Allerdings gibt es beim Thema Elternzeit so einige Punkte, die beachtet werden müssen.

Definition: Was ist Vaterschaftsurlaub?

Als Vaterschaftsurlaub wird die unentgeltliche Beurlaubung eines männlichen Arbeitnehmers beschrieben, der Vater geworden ist. Da es allerdings keine (offizielle) juristische Bezeichnung für diese Form der Freistellung gibt, wird diese unter Juristen meist schlicht als "Elternzeit" bezeichnet. Der gesetzliche Anspruch auf diese Freistellung ist im § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) geregelt. Diese Regelung besagt, dass Mütter und Väter gleichermaßen das Recht haben, bis zu drei Jahre lang eine solche Freistellung in Anspruch zu nehmen.

Wer kann Vaterschaftsurlaub beantragen?

Grundsätzlich dürfen sich alle Väter auf diese Art freistellen lassen, die sich selbst in einem geregelten Arbeitsverhältnis befinden. Dabei müssen sie lediglich im selben Haushalt wie das Kind wohnen, und vorwiegend selbst für die Erziehung des Kindes verantwortlich sein. Das Recht auf diesen Urlaub besteht dabei komplett unabhängig vom existierenden Arbeitsverhältnis, und gilt auch unter anderem bei Ausbildungen, Umschulungen, befristeten Verträgen, Teilzeitverträgen, beruflichen Fortbildungen und geringfügigen Beschäftigungen.

Wie wird Vaterschaftsurlaub finanziert?

Da es sich bei dieser Urlaubsform im Grunde um eine unbezahlte Freistellung handelt, ist das betreffende Arbeitsverhältnis während dieser Zeit ausgesetzt. Im Umkehrschluss bedeutet dies allerdings auch, dass man während dieser zuvor festgelegten Auszeit kein Gehalt ausgezahlt bekommt, sodass sich viele betroffene Väter berechtigterweise fragen, wovon sie in dieser Zeit leben sollen.

Kindergeld und ElterngeldPlus

Sowohl für das erste, als auch für das zweite Kind können Väter (bzw. Eltern generell) Kindergeld beantragen, welches sich auf 219 Euro pro Monat beläuft. Für ein drittes Kind wird ein Kindergeld-Betrag von 225 Euro ausgezählt, während es für jedes weitere Kind 250 Euro Kindergeld gibt.

Basiselterngeld und Elterngeld Plus

Basiselterngeld wird bis zu 14 Monate ausgezahlt, Elterngeld Plus hingegen bis zu 24 Monate. Zusätzlich dazu können Eltern noch den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen, und 4 weitere Monate Elterngeld Plus erhalten. Das Basiselterngeld umfasst 65 bis 100 Prozent des bisherigen Netto-Einkommens. Das Elterngeld Plus hingegen beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngelds.

Teilzeit arbeiten während des Vaterschaftsurlaubs

Außerdem ist es Arbeitnehmern in Elternzeit erlaubt, bis zu 32 Stunden wöchentlich in Teilzeit bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber zu arbeiten, um noch ein wenig mehr dazuzuverdienen. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einer Firma diesen Anspruch auf Teilzeitarbeit, solange im Unternehmen mindestens 15 Leute beschäftigt sind, und sofern das Arbeitsverhältnis schon mindestens ein halbes Jahr lang ohne Unterbrechung besteht.

Die Dauer der Auszeit

In den allermeisten Fällen startet der Vaterschaftsurlaub acht Wochen, nachdem die Mutter entbunden hat. Die Auszeit kann maximal auf eine Dauer von drei Jahren verlängert werden, bevor der Arbeitnehmer an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt. Wer sich trotzdem noch weitere Zeit um das Kind kümmern möchte, der muss entweder einen Antrag auf unbezahlten Urlaub stellen, oder die Arbeitsstelle aufgeben.

Allerdings ist es auch möglich, einen Vaterschaftsurlaub von bis zu zwei Jahren auf eine Zeit zu übertragen, in der sich das Kind zwischen dem dritten und achten Lebensjahr befindet. Zum Beispiel ist es möglich, ein Jahr dieser Auszeit direkt an den Mutterschatz anzuschließen, während das zweite und dritte Jahr in der Übergangsphase zwischen Vorschule und Grundschule genommen wird. Diese Übertragung ist allerdings nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Darüber hinaus muss der Vorgesetzte auf jeden Fall darüber informiert werden, wie lange die Elternzeit voraussichtlich andauern soll. Wird eine solche Auszeit nämlich zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes angestrebt, dann muss sie mindestens 13 Wochen vorher angemeldet werden.

Die Antragsstellung

Um einen gültigen Antrag auf Vaterschaftsurlaub zu stellen, muss dieser spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Start der Auszeit in schriftlicher Form beim Arbeitgeber gestellt werden. Soll der Urlaub unmittelbar nach dem Ablauf der Mutterschutzfrist starten, dann muss der Antrag spätestens eine Woche nach der Geburt des Kindes eingereicht werden. Damit der Arbeitgeber jedoch genügend Zeit hat, um einen Ersatz für den Ausfall zu planen, sollte mit der Anmeldung der Freistellung nicht bis zum letztmöglichen Zeitpunkt gewartet werden.

Dabei sollte beachtet werden, dass der Vater den Antrag eigenhändig unterschreibt, und sich einen schriftlichen Beleg für den Erziehungsurlaub geben lässt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes reicht es nämlich nicht aus, diesen Antrag per Fax oder per E-Mail zu verschicken. Außerdem muss festgelegt werden, für welche Zeiten die ersten beiden Jahre dieses Urlaubs genau gelten sollen.

Der Arbeitgeber muss zustimmen

Wichtig zu wissen ist, dass die Zustimmung des Arbeitgebers bei einem solchen Antrag gesetzlich garantiert ist. Jeder (zukünftige) Vater, der den Antrag auf Vaterschaftsurlaub formal korrekt und rechtzeitig einreicht, hat auch ein Recht darauf, diese Freistellung in Anspruch zu nehmen. Der Vorgesetzte muss bei einem solchen Antrag also zustimmen. Der Anspruch besteht auch dann noch, wenn der Arbeitgeber seine Zustimmung dafür nicht geben möchte.

Der Schutz vor Kündigung

Jeder Vater, der einen Antrag auf elterliche Auszeit stellt, hat eine Arbeitsplatzgarantie. Das bedeutet, dass nach spätestens drei Jahren jeder betroffene Vater wieder in seine alte Arbeitsstelle zurückkehren kann, wodurch auch der alte Arbeitsvertrag wieder in Kraft tritt. Diese Arbeitsplatzgarantie bedeutet jedoch nicht, dass jeder Vater in Elternzeit auch einen gesetzlichen Anspruch auf seine alte Stelle hat. Nicht selten befinden sich in Arbeitsverträgen Versetzungsvorbehalte (bzw. Versetzungsklauseln).

Anspruch auf einen gleichwertigen Job

Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber einem angestellten Vater, der gerade aus der Elternzeit kommt, einen gleichwertigen Job mit gleichwertiger Bezahlung anbieten muss. Dabei muss es sich jedoch nicht zwangsläufig um denselben Job handeln, den der Vater vor seiner Elternzeit ausgeübt hat. Außerdem genießt jeder Vater in Elternzeit grundsätzlich Kündigungsschutz. Ab acht Wochen vor dem Start des Urlaubs (und während des Urlaubs an sich) gilt für den Arbeitgeber ein Kündigungsverbot. Es sei denn, die Kündigung wird von der obersten Landesbehörde (welche für den Arbeitsschutz zuständig ist) als gültig erklärt.

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