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    Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall

    Monika Slawinska

    Was ist Sonderurlaub im Todesfall und wie viel wird gewährt?

    Generell ist Sonderurlaub vom regulären Jahresurlaub zu unterscheiden. Der gesetzlich und möglicherweise auch tariflich festgelegte Jahresurlaub dient ausschließlich der Erholung der Beschäftigten.

    Sonderurlaub ist eine Form der Freistellung von den Arbeitspflichten bei Lohnfortzahlung, die zu außergewöhnlichen Anlässen gewährt wird. Das kann die Hochzeit des Arbeitnehmers sein, die Geburt seines Kindes, aber eben auch der Sonderurlaub im Todesfall, wobei hier der Grad der Verwandtschaft zum Verstorbenen eine entscheidende Rolle spielt.

    Wann und wie viel Sonderurlaub Arbeitgeber gewähren sollten oder gar müssen, ist teils im BGB festgeschrieben oder Bestandteil der aktuellen Tarifverträge. Insbesondere die Gewährung von Sonderurlaub im Todesfall ist immer mit Menschenkenntnis sowie Fingerspitzengefühl verbunden, ist manchmal aber auch aus rein rationellen Gründen unumgänglich.  

    Die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen für Sonderurlaub im Sterbefall

    Im Paragraph 616 des BGB ist geregelt, wie sich Arbeitgeber zu verhalten haben, wenn ein Arbeitnehmer "vorübergehend verhindert" ist. Die vorübergehende Verhinderung ist definiert als Abwesenheit des Arbeitnehmers von seinem Arbeitsplatz aus “in seiner Person liegenden Gründen”. Dabei wird per Gesetz die Dauer des Fernbleibens als nicht erheblicher Zeitraum umschrieben. Außerdem darf der Arbeitnehmer die Gründe für das Fernbleiben nicht selbst verschuldet haben.

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist es dem Arbeitgeber untersagt, die Entgeltfortzahlung einzustellen oder diese zu kürzen. Da die Aussage im §616 BGB recht vage ist, empfiehlt sich ein Blick in den aktuell gültigen Tarifvertrag. Besteht für das Arbeitsverhältnis kein Tarifabschluss oder ist dort der Sonderurlaub im Todesfall nicht geregelt, sollte ein mit der Tätigkeit vergleichbarer Tarifvertrag als Maßstab berücksichtigt werden.

    Behälter mit Taschentüchern

    Bei welchem Verwandtschaftsgrad wird der Sonderurlaub gewährt?

    Als Arbeitgeber besteht bereits gemäß BGB §616 die Pflicht, Sonderurlaub im Todesfall zu gewähren, ist ein Verwandter 1. Grades des Arbeitnehmers betroffen. Gemeint sind damit:

    • die leiblichen Eltern des Arbeitnehmers
    • Ehepartner
    • eigene Kinder
    • auch Adoptivkinder oder Pflegekinder

    Anders bei Angehörigen 2. oder 3. Grades. Hier besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall. Allerdings ist es durchaus üblich, dass Arbeitgeber dem Sonderurlaub im Sterbefall zustimmen, wenn Verwandte aus dem sogenannten engeren Familienkreis verstorben sind:

    • Bruder
    • Schwester
    • Großeltern

    Im Ermessen des Arbeitgebers liegt es, Sonderurlaub im Todesfall bei Angehörigen 3. Grades oder bei entfernten Verwandten zu gewähren. 

    • Schwiegereltern
    • Onkel oder Tante
    • Stiefvater oder Stiefmutter

    Wann sollte Sonderurlaub im Todesfall bei Verwandten 2. oder 3. Grades gewährt werden?

    Ob Arbeitgeber einem Sonderurlaub im Todesfall bei Verwandten 2. und 3. Grades sowie bei entfernten Angehörigen zustimmen, ist eine Willkürentscheidung, die besonderes Fingerspitzengefühl erfordert. Bei der Entscheidungsfindung sollten alle vorliegenden Fakten zu Rate gezogen werden, insbesondere das Fehlzeitenmanagement bspw. in Form einer Urlaubsverwaltungssoftware.

    Gründe dafür und dagegen

    • Präsentismus: Ist der betroffene Arbeitnehmer dadurch aufgefallen, dass er zur Arbeit erschien, obwohl er erkrankt war, kann sich ein Arbeitgeber bei der Gewährung von Sonderurlaub im Todesfall großzügig zeigen. Dies gilt ebenso bei Arbeitnehmern, die durch gute Leistungen glänzen, lange dem Betrieb zugehörig sind und keine unentschuldigten Fehlzeiten aufweisen. 

    • Absentismus: Sind im Fehlzeitenmanagement unentschuldigte Abwesenheiten vom Arbeitsplatz und grundlose Fehlzeiten aufgeführt, muss der Sonderurlaub im Todesfall lediglich bei Verwandten 1. Grades innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen gewährt werden. Beim Tod anderer Angehöriger sollte Zurückhaltung geübt werden oder der Urlaubsantrag ist zu versagen. Sollte der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnen, sollte aber trotzdem als Alternative Jahresurlaub oder unbezahlter Urlaub angeboten werden.

    Wie viele Tage Sonderurlaub sind angemessen?

    Wie viele Tage Sonderurlaub im Sterbefall zu gewähren sind, ist gesetzlich nicht festgeschrieben. In einigen Tarifverträgen sind konkrete Angaben zu finden. Generell gilt, dass beim Tode eines Angehörigen 1. Grades mindestens zwei Tage üblich sind, für den Todestag und das Datum der Beisetzung. Bei allen anderen Angehörigen liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob und wie lange Sonderurlaub im Todesfall gewährt wird.


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