Gesetzlicher Jahresurlaub
Fast alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland haben Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlten Erholungsurlaub im Jahr. Mit anderen Worten: Die meisten Arbeitnehmer*innen, die eine 5-Tage-Woche haben, müssen mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr erhalten.
Beachten Sie, dass der Arbeitgeber auch Feiertage auf den gesetzlichen Jahresurlaub anrechnen kann. Alles in allem wird die Höhe des bezahlten Urlaubs auf der Grundlage der angesammelten Urlaubstage berechnet.
Für Jugendliche gelten abweichende Regelungen, da sich diese am Jugendarbeitsschutzgesetz orientieren. Je nach Alter haben Jugendliche einen Anspruch auf 25 bis 30 Werktage. Eine weitere Ausnahme: Arbeitnehmer*innen mit einem Schwerbehindertenausweis haben einen zusätzlichen Anspruch von 5 Urlaubstagen.
Krankheitsurlaub
Arbeitnehmer können sich im Krankheitsfall von der Arbeit freistellen lassen, bis sie wieder gesund sind. Wenn sie kurz vor oder während ihres bezahlten Urlaubs krank werden, können sie diese Tage stattdessen als Krankheitsurlaub nehmen. Arbeitgeber können hier bereits ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest verlangen. Was das gesetzliche Krankengeld betrifft, so müssen Arbeitgeber bis zu 6 Wochen den vollständigen Lohn zahlen.
Sabbatical-Urlaub (Sabbatjahr)
Im Gegensatz zum Krankheits- oder Jahresurlaub ist ein Sabbatical eine Leistung, die von Unternehmen angeboten wird, und kein Recht. Der Sabbatical-Urlaub ist eine Leistung, die es Arbeitnehmer*innen ermöglicht, neben bezahltem Urlaub und Krankheit eine zusätzliche Auszeit von der Arbeit zu nehmen, während sie weiterhin im Unternehmen beschäftigt sind.
Arbeitnehmer*innen können ein Sabbatjahr aus verschiedenen Gründen nehmen, z. B. um zu reisen, neue Kenntnisse zu erwerben, sich ehrenamtlich zu engagieren oder einfach nur, um sich von der Arbeit zu erholen. Ob ein Sabbatjahr bezahlt oder unbezahlt ist, liegt im Ermessen des Unternehmens.
Elternzeit
Die Elternzeit in Deutschland beträgt bis zu 3 Jahre. Sie endet spätestens mit dem 8. Geburtstag des Kindes. Im Falle der Mutter wird von den 3 Jahren der Zeitraum nach der Geburt, den sie in Mutterschutz verbracht hat, abgezogen. Wenn erst nach dem 3. Geburtstag des Kindes Elternzeit genommen wird, kann diese maximal 24 Monate betragen.
Für jeden vollen Kalendermonat in Elternzeit kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel kürzen.
Resturlaub verfällt jedoch nicht. Während der Elternzeit erhalten Arbeitnehmer*innen zwar keinen Lohn, sie können jedoch Elterngeld beantragen. Basiselterngeld wird bis zu 12 Monate lang gezahlt - wenn beide Elternteile Elternzeit beantragen, ist dies sogar bis zu 14 Monate möglich.
Vaterschaftsurlaub
Vaterschaftsurlaub ist eine Form der Elternzeit, in der der Vater nach der Geburt seines Kindes eine berufliche Auszeit nimmt. Das häufigste Modell sind nach wie vor die "Papa-Monate" - in diesem Modell nimmt der Vater zwei Monate Elternzeit und die Mutter 12 Monate. So können bis zu 14 Monate Elterngeld bezogen werden.
Mutterschutz
Mutterschutz gilt für schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen. Dazu gehören der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz, Schutz vor Kündigung, ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots.
Sonderurlaub
Sonderurlaub ist eine Art von bezahltem Urlaub, der Arbeitnehmer*innen gewährt wird, wenn sie z. B. einen geliebten Menschen verlieren oder Kinder ihre Eltern pflegen müssen.
Schlechte Wetterverhältnisse können kein Grund für Sonderurlaub sein, da sie nicht “in der Person liegen”, wie BGB § 616 es vorsieht. Das Schwierige dabei ist, dass die Dauer dieses Urlaubs gesetzlich nicht geregelt ist.
Bildungsurlaub
Die Bildungsurlaubsgesetze unterscheiden sich je nach Bundesland. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es zudem kein Bildungsurlaubsgesetz.
Im Allgemeinen bezieht sich diese Form des Urlaubs auf politische und berufliche Bildung und beträgt in der Regel fünf Arbeitstage pro Jahr.
Unbezahlter Urlaub
Unbezahlter Urlaub bezeichnet einen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt ist und daher auch kein Entgelt vom Arbeitgeber erhält. Es gibt in Deutschland keinen arbeitsrechtlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Die Nebenpflichten des Arbeitnehmers (Treuepflicht, Wettbewerbsverbot etc.) bleiben in diesem Zeitraum weiterhin bestehen.