- Arbeitszeit
EuGH Urteil: Arbeitszeiterfassung ist verpflichtend

14.05.2019 - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fällt sein Urteil.
Ab sofort werden Arbeitgeber der EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, entsprechende Regelungen und ein verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten. Eine Regelung vom deutschen Gesetzgeber, das die Zeiterfassung auf der Arbeit genauer regelt und die Vorgaben des EuGH umsetzt, steht noch aus.
Ob und wie sich das Urteil mit New Work vereinbaren lässt, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet das Urteil des Europäischen Gerichtshof?
Zusammengefasst beruht das Urteil des EuGH auf der These, dass ohne eine tatsächliche Arbeitszeiterfassung weder Überstunden ermittelt noch die zeitliche Verteilung der Arbeitszeit für Projekte nachgewiesen werden können.
Arbeitgeber sind jedoch in der Pflicht, Ihre in Vollzeit angestellten Mitarbeiter*innen dazu zu bringen, wöchentlich maximal 48 Stunden zu arbeiten. Zudem müssen zwischen Feierabend und erneutem Arbeitsbeginn mindestens 11 Stunden liegen. Grundsätzlich stärkt die Entscheidung also die Situation der Arbeitnehmer*innen, da diese ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber einfacher geltend machen können.
Auch Angestellte im Homeoffice werden von dem EuGH-Urteil profitieren, da auch Tätigkeiten wie abendliche Telefonate oder Ähnliches unter die Regelungen der Arbeitszeiterfassung fallen. Grundsätzlich ist demnach jede Aktivität, die die Interessen des Unternehmens vertritt, als Arbeitszeit zu sehen und festzuhalten.
Welche Anforderungen muss die Zeiterfassung erfüllen?
Objektivitität: Die Zeiterfassung muss in jedem Fall objektiv sein. Das bedeutet, dass sie genau die Zeit wiedergeben muss, die auch tatsächlich gearbeitet wurde. Angestellte dürfen also weder vor Beginn noch nach Beendigung der Erfassung arbeiten.
Verlässlichkeit: Verlässlich ist ein Zeiterfassungssystem dann, wenn es alle Arbeitszeiten erfasst: dazu zählen auch Bereitschaftszeiten.
Zugänglichkeit: Die Zeiterfassungsdaten müssen sowohl für die Angestellten und ihre Vorgesetzten zugänglich sein als auch für die zuständigen Aufsichtsbehörden und Interessenvertretungen im Unternehmen.
Arbeitszeiterfassung im Unternehmen: Was ändert sich?
Bereits vor dem EuGH-Urteil war die Arbeitszeiterfassung in zahlreichen Unternehmen ein wichtiges Thema. Die Zeiten der Mitarbeiter*innen wurden per Stechuhr, HR Software, Excel Listen oder ähnlichem erfasst und verwaltet. Für Mitarbeiter*innen, die regelmäßig im Homeoffice oder Außendienst arbeiten, musste ebenfalls eine Lösung gefunden werden, die Arbeitszeiterfassung durchzuführen, wenn diesen Tätigkeiten nicht auf Vertrauensbasis nachgegangen wurde.
Die Arbeitszeiterfassung im Unternehmen ist also kein gänzlich unbekanntes Thema für Unternehmen und birgt Vor- sowie Nachteile sowohl für Mitarbeiter*innen, als auch für das Unternehmen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Außerdem interessant: Informieren Sie sich über die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Kurzarbeitergeld.
Checkliste: EuGH-konforme Zeiterfassung
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Arbeitszeiterfassung per Software
Unternehmen, die die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter*innen bisher nicht erfasst haben, müssen eine Lösung finden. Hier bietet sich vor allem die Nutzung einer HR-Software mit digitaler Zeiterfassung an. Mitarbeiter*innen können Ihre Zeiten selbstständig eintragen oder nutzen die “Start-Stopp” Funktion zu Beginn und am Ende eines Arbeitstages. Überstunden können so automatisch und fehlerfrei kalkuliert werden und den Zuständigen in der Lohnbuchhaltung wird viel Aufwand erspart.
Auch für Unternehmen, die bisher mit analogen Stundenzetteln oder Excel-Tabellen gearbeitet haben, ist die Zeiterfassung per Software eine sinnvolle Alternative. Die Übersichtlichkeit steigt und die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Fehlkalkulationen kommt, sinkt massiv, wenn Sie für die Erfassung der Arbeitszeiten eine Softwarelösung nutzen.
Diese verfügt zudem in der Regel über weitere Funktionen, mit denen Sie Zeit und Kosten sparen und Ihr Unternehmen durch Digitalisierung modernisieren und attraktiver machen.
Welche Sanktionen gibt es?
Arbeitgeber tragen die Darlegungs- und Beweislast: für fehlende oder lückenhafte Arbeitszeiterfassung werden also sie verantwortlich gemacht. Sollten die Arbeitszeiten nicht erfasst worden sein, wird die Zeit angenommen, die Arbeitnehmer*innen angeben.
Konkrete Bußgelder sind aktuell noch nicht festgelegt. Hierfür muss zunächst der Bußgeldkatalog erweitert werden.

Arbeitszeiten EuGH-konform und einfach erfassen
Was bedeutet das Urteil für New Work?
Auch wenn New Work Befürworter*innen nun fürchten, das Urteil könne sich negativ auf die Flexibilität von Arbeitnehmer*innen auswirken, lassen sich das Urteil und New Work gut miteinander vereinbaren.
Vertrauensarbeitszeit und das EuGH-Urteil
Die sogenannte Vertrauensarbeitszeit ist an sich zwar ein schönes Konzept, da sie wie der Name bereits sagt Vertrauen in die Arbeitnehmer*innen voraussetzt, jedoch kann sie auch dazu führen, dass es zu unbezahlten Überstunden und einer Verschwimmung von Arbeitsalltag und Freizeit kommt - insbesondere, wenn Arbeitnehmer*innen im Homeoffice arbeiten.
Arbeitszeiterfassung = Kontrolle?
Mit einem digitalen Zeiterfassungssystem lassen sich auch flexible Arbeitszeiten problemlos von überall erfassen. Mitarbeiter*innen tragen sie selbstständig ein und Überstunden werden automatisch berechnet. Es geht dabei nicht darum, Mitarbeiter*innen zu kontrollieren, sondern Transparenz zu schaffen, sodass Arbeitnehmer*innen geschützt werden und z. B. Schichten sinnvoll eingeteilt werden können.

Arbeitszeiterfassung mit kiwiHR
kiwiHR ermöglicht Unternehmen die Arbeitszeiterfassung innerhalb weniger Sekunden durchzuführen und bietet zudem ein automatisches Überstundenkonto an. Als Webapplikation können Mitarbeiter von überall per jedem Endgerät die eigenen Arbeitszeiten erfassen und erhalten prompt einen Überblick über mögliche geleistete Überstunden. Die DSGVO wird durch ein einfaches Rollensystem eingehalten, dass alle Zugriffs- und Bearbeitungsrechte definiert.
Zusätzlich zur Arbeitszeiterfassung bietet kiwiHR noch weitere interessante Funktionen, die es Unternehmen erlauben ihr Personalwesen zu vereinfachen und effektiver zu gestalten. Unternehmen profitieren von der digitalen Personalakte, bis hin zur Urlaubsverwaltung, digitalem Dokumentenmanagement, Mitarbeiter Onboarding, oder einem Unternehmenskalender.
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