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Alle wichtigen Infos zur Erholungsbeihilfe

Fabian Dürbeck

Erholung und Entspannung sind wichtige Bestandteile eines ausgeglichenen Lebensstil - insbesondere in einer schnelllebigen und stressigen Arbeitswelt. Um Mitarbeitern bei der Erholung zu unterstützen, bieten viele Unternehmen eine Erholungsbeihilfe an. Neben Sonderzahlungen wie Essenszuschuss oder Weihnachtsgeld ist dies ein beliebtes Mittel zur Förderung der Mitarbeiter. Doch was genau ist die Erholungsbeihilfe und wer ist berechtigt, diese zu erhalten?

In diesem Artikel werden wir uns ausführlich mit diesem Thema auseinandersetzen und alle wichtigen Aspekte beleuchten. Wir werden uns damit befassen, wie hoch die Erholungsbeihilfe ist und wer sie erhalten kann. Zudem zeigen wir Ihnen, welche rechtlichen Grundlagen es gibt und was für Vor- und Nachteile diese haben kann. Außerdem werden wir die verschiedenen Möglichkeiten der Auszahlung von Erholungsbeihilfe betrachten und die Vor- und Nachteile dieser Leistung aufzeigen.

Was ist die Erholungsbeihilfe?

Erholungsbeihilfe ist eine freiwillige Leistung, die von Arbeitgebern an ihre Arbeitnehmer erbracht wird. Ziel ist es deren Erholung und Regeneration zu fördern. Es handelt sich dabei um eine steuerfreie Leistung, welche als finanzielle Unterstützung für die Urlaubskosten gewährt wird. Vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen wird die Erholungsbeihilfe als attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation gesehen. Sie ist somit eine passende Möglichkeit, die Employee Experience in einem Unternehmen zu verbessern.

Was ist der Unterschied zwischen Erholungsbeihilfe und Urlaubsgeld?

Erholungsbeihilfe und Urlaubsgeld sind zwei verschiedene Arten von Zahlungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewähren können. Ziel dieser Zahlungen ist es, ihre Freizeitaktivitäten während des Jahres zu unterstützen.

Das Urlaubsgeld ist eine einmalige Zahlung, welche meist in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Gehalts ausbezahlt wird. Das Urlaubsgeld ist nicht steuerfrei. Dieser Betrag wird häufig von Gewerkschaften ausgehandelt und kommt öfter bei großen Unternehmen und Konzernen zum tragen. Gedacht ist das Urlaubsgeld zwar für den Urlaub, jedoch müssen Arbeitnehmer hier keinen Nachweis erbringen, für was das Geld genutzt wurde.

Auch die Erholungsbeihilfe ist eine einmalige Zahlung pro Jahr. Diese kann das ganze Jahr über gewährt werden und kommt häufiger bei kleinen und mittleren Unternehmen zum tragen. Sie kann als steuerfreie Leistung gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Welche das sind, klären wir im weiteren Verlauf des Artikels auf.

Insgesamt kann man jedoch sagen, dass beide Zahlungen der Erholung der Mitarbeiter dienen. Dies trägt zu einer höheren Motivation, einer verbesserten Gesundheit und eine stärken Bindung bei.

Mitarbeiterin macht Lohnbuchhaltung

Wann ist die Erholungsbeihilfe steuerfrei?

Eine Erholungsbeihilfe kann unter bestimmten Bedingungen als steuerfreie Leistung gewährt werden. Diese Bedingungen sind im § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt.

Um als steuerfreie Leistung zu gelten, muss die Erholungsbeihilfe bestimmte Kriterien erfüllen:

  1. Die Erholungsbeihilfe muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten steuerpflichtigen Arbeitslohn ausbezahlt werden.

  2. Der Betrag darf insgesamt 156 Euro pro Jahr und Mitarbeiter nicht überschreiten. Zusätzlich können 104€ für Ehepartner und 52€ pro Kind ausbezahlt werden.

  3. Die Erholungsbeihilfe muss zweckgebunden sein, das heißt sie muss für Maßnahmen der Erholung, Freizeitgestaltung oder ähnliche Zwecke verwendet werden.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann die Erholungsbeihilfe vom Arbeitgeber als steuerfreie Leistung an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber muss diese Leistung jedoch in der Lohnabrechnung gesondert ausweisen und sie beim Finanzamt melden.

Wichtig zu beachten ist, dass die Erholungsbeihilfe nur dann steuerfrei ist, wenn sie zusätzlich zum normalen Arbeitslohn geleistet wird. Wird sie hingegen anstelle eines Teils des Arbeitslohns gezahlt, unterliegt sie der Lohnsteuer und ist für den Arbeitnehmer somit steuerpflichtig.

Wie bekommt man die Erholungsbeihilfe?

Die Erholungsbeihilfe hängt von den internen Regelungen des Arbeitgebers ab. In der Regel ist es jedoch so, dass die Erholungsbeihilfe nicht beantragt werden muss. Arbeitgeber entscheiden, in welchem Jahr es eine Erholungsbeihilfe gibt, wie hoch diese ausfällt und unter Umständen auch, für welche Mitarbeiter sie gilt. Meist werden Mitarbeiter dann von der Personalabteilung informiert.

Da die Erholungsbeihilfe wirklich zur Erholung genutzt werden muss, ist es ratsam, Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass hier eine Nachweispflicht besteht. Mitarbeiter sollen also die Flugtickets, Hotelbuchung, Belege für Spa oder ähnliches aufheben und im besten Fall dem Arbeitgeber als Kopie aushändigen. So lässt es sich leicht nachweisen, für was das Geld genutzt wurde.

Wenn die Erholungsbeihilfe als steuerfreie Leistung gewährt werden soll, muss der Arbeitgeber die entsprechenden Bedingungen erfüllen. Die Erholungsbeihilfe muss in der Lohnabrechnung gesondert ausweisen werden.

Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlage für die freiwillige Erholungsbeihilfe ist in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG geregelt. Demnach kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Erholungsbeihilfe zukommen lassen, sofern er dies freiwillig tut. Die Höhe der Beihilfe muss dabei nicht im Voraus festgelegt werden und auch keine bestimmten Bedingungen erfüllt sein. Die Höchstgrenze liegt jedoch bei 156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro für dessen Ehepartner und 52 Euro je Kind pro Jahr.

In Bezug auf den Abzug der Erholungsbeihilfe beim Einkommenssteuergesetz (EStG) handelt es sich um eine steuerfreie Zahlung. Denn es handelt sich um eine nicht monetäre Leistung und unterliegt somit keiner Steuerpflicht. Allerdings muss der Arbeitgeber dem Finanzamt die Ausgaben für diese Beihilfen offenlegen und als Aufwand verbuchen. Dies ist notwendig, um die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle relevanten Steuervorschriften beachtet werden.

Der Gesetzgeber hat mit § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG eine rechtliche Grundlage geschaffen, um den Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, sich auch in Zeiten knapper Budgets etwas Freizeit oder Erholung zu gönnen - ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Durch die Gewährung der Erholungsbeihilfe tragen Arbeitgeber somit maßgeblich dazu bei, dass ihre Mitarbeiter gestärkt und motiviert bleiben und weiterhin produktiv arbeiten können.

Welche Möglichkeiten der Auszahlung gibt es?

Die Erholungsbeihilfe kann in verschiedenen Formen ausgezahlt werden. Hier sind einige Beispiele:

  1. Geldbetrag: Die Erholungsbeihilfe kann als Geldbetrag direkt auf das Bankkonto des Arbeitnehmers überwiesen werden. Dies ist die häufigste Form der Auszahlung.

  2. Gutscheine: Die Erholungsbeihilfe kann in Form von Gutscheinen für bestimmte Freizeitaktivitäten oder Reiseanbieter ausgezahlt werden. Zum Beispiel kann der Arbeitnehmer Gutscheine für einen Wochenendurlaub in einem Wellnesshotel oder für einen Besuch im Freizeitpark erhalten.

  3. Reisekostenzuschüsse: Der Arbeitgeber kann auch Reisekostenzuschüsse für Urlaubsreisen gewähren, die vom Arbeitnehmer selbst organisiert werden. Hierbei wird die Erholungsbeihilfe in Form von Zuschüssen für die Reisekosten ausgezahlt, wie beispielsweise für Flug- oder Zugtickets.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Form der Erholungsbeihilfe von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich sein kann und auch von der individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abhängt.

Mitarbeiterin freut sich über Reisegutschein

Vor- und Nachteile der Erholungsbeihilfe

Immer mehr Arbeitgeber bieten die Erholungsbeihilfe an, um ihre Mitarbeiter zu motivieren und ihre Gesundheit und Arbeitsleistung zu fördern. Doch wie bei allen Leistungen gibt es auch bei der Erholungsbeihilfe Vor- und Nachteile zu beachten.

Vorteile

Die Erholungsbeihilfe bietet verschiedene Vorteile für Arbeitnehmer. Hier sind einige Beispiele:

  1. Steuerfreie Leistung: Wenn die Erholungsbeihilfe als steuerfreie Leistung ausgezahlt wird, können Arbeitnehmer den Betrag in voller Höhe behalten. Es werden keine Steuern und Abgaben darauf erhoben.

  2. Finanzielle Unterstützung: Die Erholungsbeihilfe kann Arbeitnehmern finanzielle Unterstützung bieten, um sich eine Auszeit vom Arbeitsalltag zu gönnen und ihre Gesundheit zu verbessern.

  3. Motivation und Bindung: Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Erholungsbeihilfe anbieten, kann dies dazu beitragen, dass die Mitarbeiter motiviert bleiben und sich stärker mit dem Unternehmen identifizieren.

  4. Work-Life-Balance: Eine Erholungsbeihilfe kann dazu beitragen, dass Arbeitnehmer ihre Work-Life-Balance verbessern und ihre Freizeit besser nutzen können, um sich zu erholen und neue Energie zu tanken.

  5. Gesundheitliche Vorteile: Eine Auszeit vom Arbeitsalltag kann sich positiv auf die Gesundheit der Arbeitnehmer auswirken. Denn sie kann Stress reduzieren, das Immunsystem stärken und das allgemeine Wohlbefinden verbessern.

Nachteile der Erholungsbeihilfe

Obwohl die Erholungsbeihilfe viele Vorteile bietet, gibt es auch einige potenzielle Nachteile, die beachtet werden sollten. Hier sind einige Beispiele:

  1. Einschränkungen bei der Verwendung: Arbeitgeber können bestimmte Bedingungen oder Einschränkungen bei der Verwendung der Erholungsbeihilfe festlegen. Beispielsweise kann die Beihilfe nur für bestimmte Arten von Urlaub oder bestimmte Reiseziele verwendet werden.

  2. Begrenzte Verfügbarkeit: Arbeitgeber können die Erholungsbeihilfe nur bestimmten Mitarbeitern oder Gruppen von Mitarbeitern anbieten. Das kann dazu führen, dass einige Mitarbeiter ausgeschlossen werden.

  3. Mögliche Versteuerung: Wenn die Erholungsbeihilfe nicht als steuerfreie Leistung ausgezahlt wird, kann sie steuerpflichtig sein und somit die tatsächliche Höhe der Beihilfe verringern.

Glückliche Mitarbeiter im Büro

Sollte mein Unternehmen Erholungsbeihilfe zahlen?

Die Entscheidung, ob ein Unternehmen eine Erholungsbeihilfe zahlen sollte oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn ein Unternehmen finanziell in der Lage ist, eine Erholungsbeihilfe zu zahlen, kann dies ein Anreiz für Mitarbeiter sein, im Unternehmen zu bleiben und sich stärker zu engagieren. Denn wenn die Arbeitsbedingungen im Unternehmen besonders stressig sind, kann eine Erholungsbeihilfe dazu beitragen, dass die Mitarbeiter sich erholen und ihre Gesundheit verbessern können.

Einige Unternehmen haben eine Personalpolitik, die eine Erholungsbeihilfe vorsieht, um ihre Mitarbeiter zu motivieren und zu binden. In anderen Unternehmen wird die Erholungsbeihilfe möglicherweise nicht angeboten, weil dies nicht zur Unternehmenskultur passt. Zudem kann in einigen Branchen eine Erholungsbeihilfe ein wichtiger Faktor sein, um im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter wettbewerbsfähig zu bleiben.

Allgemein besteht natürlich gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ein Wettbewerbsnachteil gegenüber großen Firmen die Urlaubsgeld oder ein 13. Monatsgehalt bezahlen. Dies kann durch die Erholungsbeihilfe ausgeglichen werden.

Fazit

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Erholungsbeihilfe eine steuerfreie Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist, die dazu dient, die Erholung und Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern. Die Erholungsbeihilfe kann in Form von Geld oder Gutscheinen ausgezahlt werden. Diese ist in Deutschland bis zu einer Höhe von 156 Euro pro Jahr steuerfrei.

Die Erholungsbeihilfe bietet viele Vorteile, wie beispielsweise eine bessere Motivation der Mitarbeiter, eine höhere Zufriedenheit am Arbeitsplatz und eine verbesserte Gesundheit. Allerdings gibt es auch potenzielle Nachteile wie Einschränkungen bei der Verwendung, begrenzte Verfügbarkeit oder einen hohen administrativen Aufwand.

Die Entscheidung, ob ein Unternehmen eine Erholungsbeihilfe zahlen sollte oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die finanzielle Situation des Unternehmens, die Arbeitsbedingungen und die Konkurrenzfähigkeit am Arbeitsmarkt spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Insgesamt kann die Erholungsbeihilfe eine positive Auswirkung auf das Unternehmen und die Mitarbeiter haben, wenn sie sorgfältig geplant und umgesetzt wird.

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