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Arbeitsunfall gebrochener Arm

Arbeitsunfall - das sollten Sie wissen

Arbeitsunfälle müssen nicht nur zwingend auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz passieren.

Was zählt alles als Arbeitsunfall?

Die nachfolgenden Situationen gelten als Arbeitsunfälle:

  • Unfall, der während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit eintritt
  • Unfall, der durch die Pflege eines Angehörigen im eigenen Haus passiert
  • Unfall, der sich während der Hilfeleistung beispielsweise nach einem Verkehrsunfall ereignet hat
  • Wegunfälle zählen ebenfalls dazu: Dabei muss es sich nicht um den direkten Weg zur oder von der Arbeit handeln, sondern auch um einen Umweg zum oder vom Arbeitsplatz: Bringen des Kindes zum Kindergarten, Abholen des Kindes aus der Schule, etc.

Interessant ist dabei, dass auch dann ein Arbeitsunfall vorliegt, wenn nur ein Hilfsmittel (z.B. Brille oder Hörgerät) beschädigt wird. Im Gegensatz dazu ist zum Beispiel ein Herzinfarkt kein Arbeitsunfall, auch wenn er auf der Arbeit passiert.

Zum Arbeitsunfall zählen nur Verletzungen oder Schäden, die sich durch Einwirkung von außen während der versicherten Tätigkeit ereignen. 

Mögliche Leistungen bei Arbeitsunfällen 

Geschädigte Personen haben den Anspruch auf verschiedene Leistungen: Dazu zählen neben der Behandlung durch einen Arzt auch das Verletztengeld. Sollte sich ein schwerwiegender Arbeitsunfall ereignet haben, kann der Anspruch auf eine fachliche Umschulung oder behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes erhoben werden.

Was gilt bei schweren Verletzungen und im Todesfall?

Ein Recht auf Unfallrente erhalten Betroffene, falls der durch den Arbeitsunfall verursachte Gesundheitsschaden dauerhaft bleibt. Sollte im schlimmsten Fall ein Mitarbeiter durch einen Arbeitsunfall ums Leben kommen, steht den Angehörigen die Hinterbliebenenrenten zu.


Was ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt den geschädigten Betroffenen normalerweise keine Sachschäden. Zu den Ausnahmen die ersetzt werden, zählen nur Sachschäden, die durch das Leisten von erster Hilfe entstanden sind, wie z.B. beschädigte oder zerrissene Kleidungsstücke. Wie bereits weiter oben genannt werden auch Hilfsmittel, die durch den Arbeitsunfall beschädigt wurden, wie z.B. eine Brille oder ein Hörgerät, ersetzt.

Dabei muss die Unfallversicherung jedes Mal prüfen, ob für eine bestimmte Situation die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall vorliegen. 

Wie sollten Sie sich bei einem Arbeitsunfall verhalten?

Wenn sich am Arbeitsplatz ein Unfall ereignet, sollten Sie - wie in anderen Notsituationen auch - nicht in Panik geraten, sondern ruhig und systematisch vorgehen.

  1. Erste Hilfe: Stellen Sie sicher, dass der Rettungsdienst zügig kontaktiert wird und die betroffene Person Erste Hilfe erhält.
  2. Dokumenation: Halten Sie den Vorfall - ganz gleich wie trivial er erscheinen mag - im Verbandbuch fest.
  3. Durchgangsarzt: Muss die betroffene Person nicht zwangsläufig ins Krankenhaus, suchen Sie einen Durchgangsarzt auf. Durchgangsärzte sind auf Unfallverletzte spezialisiert.
  4. Unfallanzeige: Wenn der Arbeitsunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen führt, muss er der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse des Unternehmens gemeldet werden.

Fazit

Für Unternehmen sind Fehltage, aber vor allem die unvorhersehbaren, wie z.B. durch Arbeitsunfälle oder anderweitige Arbeitsunfähigkeit (Krankmeldungen) ein großes Problem. Deshalb ist ein ausgeklügeltes und gut funktionierendes Fehlzeitenmanagement ein Must-have für jedes Unternehmen, damit auch bei so schwierigen Ausfällen direkt gehandelt werden kann und kein Personalmangel entsteht. 

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