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Mitarbeiter verhandelt über Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag: Definition, Gründe und Vorlage

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Der Aufhebungsvertrag stellt eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. Dabei werden die Konditionen zur Beendigung eines aktuell bestehenden Arbeitsverhältnisses geregelt.

Wie unterscheidet er sich von der Kündigung?

Im Gegensatz zur Kündigung muss bei einem Aufhebungsvertrag keine Kündigungsfrist beachtet werden. Der Aufhebungsvertrag kann jederzeit vereinbart werden. Allerdings müssen beide Parteien mit dem Aufhebungsvertrag einverstanden sein, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Was sind mögliche Gründe für einen Aufhebungsvertrag?

Grund für die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrags auf der Seite des Arbeitgebers kann eine betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigung sein. Durch den Aufhebungsvertrag soll ein langandauernder Kündigungsprozess vor dem Arbeitsgericht vermieden werden.

Auf der anderen Seite kann die Bitte um einen Aufhebungsvertrag auch von der Seite des Arbeitnehmers ausgehen. Will der Arbeitnehmer z.B. eine neue Stelle in einem anderen Unternehmen antreten, kann er mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag aufsetzen, um die bestehende Arbeitsstelle möglichst schnell verlassen zu können.

So bitten Sie um einen Aufhebungsvertrag

Ihre Bitte um einen Aufhebungsvertrag können Sie wie folgt formulieren:

"Sehr geehrte/r xyz,

hiermit bitte ich Sie um die Aufhebung meines Arbeitsvertrags zum xx.yy.zzzz. Meinen Resturlaub von xx Tagen werde ich vor dem geplanten Beschäftigungsende nehmen.

Sollten Sie meiner Bitte um einen Aufhebungsvertrag nicht zustimmen, kündige ich meinen Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Frist zum xx.yy.zzzz.

Außerdem bitte ich Sie darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.

Teilen Sie mir bitte bis zum xx.yy.zzzz mit, ob Sie meinem Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag nachkommen werden. Ich danke Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift"

Inhalt und Kriterien

Im Aufhebungsvertrag wird geregelt, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis aufgehoben werden soll. Häufig wird zudem eine Abfindung vereinbart.

Viele Aufhebungsverträge sehen die Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum Beendigungstermin vor. Wichtig ist, dass die Anzahl der Urlaubstage genannt wird und deutlich gemacht wird, ob diese unter die Freistellung fallen oder nicht. Das Gleiche gilt für Überstunden.

Auch das Arbeitszeugnis findet in der Regel Erwähnung im Vertrag. Wenn Arbeitnehmer mehr als nur ein "wohlwollendes" Zeugnis zugesichert bekommen möchten, sollten Sie darauf bestehen, dass dies im Aufhebungsvertrag erwähnt wird.

    Sonderfälle

    • Elternzeit: Während oder nach der Elternzeit bietet sich ein Aufhebungsvertrag an, wenn ein Elternteil nicht rechtzeitig gekündigt hat und sonst nach Ablauf der Elternzeit wieder im Unternehmen arbeiten müsste bis zum Ablauf der Frist. Dies ist auch dann sinnvoll, wenn der betroffene Arbeitnehmer eine Änderungskündigung eingereicht hat, um statt Vollzeit in Teilzeit arbeiten zu können. Mit einem Aufhebungsvertrag lässt sich dann vermeiden, dass der Arbeitnehmer kurzzeitig wieder Vollzeit arbeiten muss.
    • Im Krankheitsfall: Vor und während einer Krankmeldung kann ein Aufhebungsvertrag ausgehandelt werden, da eine Kündigung in diesem Fall oft nicht möglich ist, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für das Unternehmen jedoch sehr teuer sein kann.
    • Öffentlicher Dienst: Auch im öffentlichen Dienst können Aufhebungsverträge genutzt werden, um die in den Tarifverträgen festgelegten Kündigungsfristen zu umgehen.
    • Probezeit: In der Probezeit kann ein Aufhebungsvertrag genutzt werden, um die Probezeit über die 6 Monate hinaus zu verlängern. Inhaltlich wird dann festgelegt, dass der Arbeitnehmer bis zum Ende der Frist wieder eingestellt wird, wenn seine Arbeitsleistung zufriedenstellend ist.

    Was sind die Vorteile für den Arbeitgeber?

    • Der Kündigungsschutz von Arbeitnehmern entfällt. Somit können Arbeitsverhältnisse durch einen Aufhebungsvertrag aufgehoben werden, die sonst nicht gekündigt werden können (z. B. langjährige und ältere Arbeitnehmer) oder Personengruppen, die einen besonderen Kündigungsschutz haben.
    • Es muss kein Grund für den Aufhebungsvertrag angegeben werden.
    • Der Betriebsrat muss vor dem Aufsetzen eines Aufhebungsvertrags nicht angehört werden.
    • Die vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfristen muss nicht eingehalten werden.
    • Der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann frei gewählt werden.

    Was sind die Nachteile für den Arbeitgeber?

    Als Nachteil für den Arbeitgeber kann eine hohe Abfindungssumme in bestimmten Fällen angeführt werden, die er an den Arbeitnehmer zahlen muss. 

    Was sind die Vorteile für den Arbeitnehmer?

    • Die vereinbarte Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden.
    • Die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses kann im Aufhebungsvertrag vereinbart werden.
    • Bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag an, erhält der Arbeitnehmer meist eine Abfindungszahlung.

    Was sind die Nachteile für den Arbeitnehmer?

    Nachteile können für den Arbeitnehmer vor allem in Bezug auf das Arbeitslosengeld entstehen:

    • Die Abfindung wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet und für eine bestimmte Zeit nicht zusätzlich zur Abfindungssumme vom Arbeitsamt gezahlt.
    • Das Arbeitslosengeld kann in manchen Fällen außerdem für 3 Monate gesperrt werden. 

    Die Sperre für das Arbeitslosengeld umgehen

    Die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages kann zu einer 12-wöchigen Sperre beim Arbeitslosengeld führen, da ein Arbeitnehmer in diesem Fall freiwillig in die Arbeitslosigkeit übergeht. Die Sperre lässt sich dann umgehen, wenn ...

    1. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber bereits in Aussicht gestellt wurde, jedoch kein Fehlverhalten des Arbeitnehmers den Grund der Kündigung darstellt.
    2. Der Arbeitnehmer sich in einer Situation befindet, die ihn zur fristlosen Kündigung berechtigt.
    3. Der Arbeitnehmer eine Lebensgemeinschaft gründet (bspw. Umzug zu Partner in andere Stadt oder Eheschließung)
    4. Der Arbeitnehmer bereits einen neuen Job gefunden hatte zum Zeitpunkt der Kündigung.

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