Gesetzliche Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
Unabhängig davon, ob Sie Ihre Arbeit kündigen möchten oder ob Ihnen vom Arbeitsgeber gekündigt wird: Es gibt bestimmte Regeln, die beim Beenden des Arbeitsvertrages vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachtet werden müssen.
Eine dieser Regeln stellt die Kündigungsfrist dar.
Was wird durch die Kündigungsfrist festgelegt?
Die Kündigungsfrist legt fest, wie lange ein Arbeitnehmer bei seinem aktuellen Unternehmen bleiben muss bzw. darf, bevor das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird.
Arbeitnehmer: Gesetzliche Kündigungsfrist
Arbeitnehmer können nach § 622 BGB zum 15. eines Monates oder zum Monatsende mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen länger als sechs Monate beschäftigt sind und somit die Probezeit (0-6 Monate im Unternehmen) abgeschlossen haben.
Dabei beträgt die Dauer der gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen. Die vier Wochen beziehen sich auf 28 Tage und nicht, wie oft vermutet, auf einen vollen Monat.
Kann die Kündigungsfrist vertraglich verändert werden?
Die Kündigungsfrist kann durch eine zusätzliche Regelung im Arbeitsvertrag über die gesetzliche Frist hinaus verlängert werden. Das geschieht aber nur, wenn die längere Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt. Auf der anderen Seite kann die gesetzliche Kündigungsfrist nicht durch den Arbeitsvertrag verkürzt werden und beträgt somit immer mindestens vier Wochen.
Arbeitgeber: Gesetzliche Kündigungsfrist
Der Arbeitnehmer muss bei der gesetzlichen Kündigungsfrist die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses zwischen ihm und seinem Mitarbeiter beachten (§ 622 Abs. 2 BGB), wenn er ihn kündigt. Dabei gilt, umso länger der Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt ist, um so länger die Kündigungsfrist.
Dauer des Arbeitsverhältnisses |
Kündigungsfrist |
---|---|
Probezeit: |
2 Wochen zu jedem beliebigen Tag |
7 Monate bis 2 Jahre |
4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats |
ab 2 Jahre |
1 Monat zum Ende des Kalendermonats |
ab 5 Jahre |
2 Monate zum Ende des Kalendermonats |
ab 8 Jahre |
3 Monate zum Ende des Kalendermonats |
ab 10 Jahre |
4 Monate zum Ende des Kalendermonats |
ab 12 Jahre |
5 Monate zum Ende des Kalendermonats |
ab 15 Jahre |
6 Monate zum Ende des Kalendermonats |
ab 20 Jahre |
7 Monate zum Ende des Kalendermonats |
Haben Arbeitnehmer Urlaubsanspruch bei Kündigung?
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